Année politique Suisse 2012 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Strukturpolitik
print
Geldspiel
Am 11. März gelangte der Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «für Geldspiele im Dienste des Allgemeinwohls» zur Abstimmung. Dieser schrieb das Lotteriemonopol der Kantone in der Bundesverfassung fest und sah die ausschliessliche Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke vor. Der Bundesbeschluss war innerhalb der politischen Elite weitgehend unbestritten. Mit Ausnahme der EVP, der Jungfreisinnigen und der abweichenden SVP-Sektionen Thurgau und Zug stellten sich alle Parteien hinter den Gegenentwurf. Während die Befürworter ein Abstimmungskomitee bildeten, welches von der Loterie Romande koordiniert wurde, manifestierte sich auf Seiten der Gegner keine organisierte Opposition. Die Abstimmungskampagne zeichnete sich durch eine äusserst geringe Intensität aus. Die Stimmberechtigten winkten den Verfassungsartikel mit einem hohen Ja-Anteil von 87.0% durch. Alle Stände nahmen die Vorlage an, wobei mit Ausnahme von Schwyz (78,3%) die Zustimmungsraten in allen Kantonen mehr als 80% betrug. Der höchste Ja-Anteil wurde mit 94,2% im Kanton Waadt registriert. Die Vox-Analyse ergab, dass die Vorlage den StimmbürgerInnen wenig vertraut war. Empirisch liess sich ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen Informationsstand und Zustimmungswahrscheinlichkeit nachweisen. Jene Befragten, die den Inhalt der Vorlage nicht kannten, stimmten also häufiger Nein als die gut Informierten. Der geringe Kenntnisstand liess sich auch daran erkennen, dass mehr als ein Drittel der Stimmenden (37%) keinen konkreten Grund für die Annahme zum Gegenentwurf angeben konnte. Auch die Nein-Stimmenden bezogen sich kaum auf substantielle Aspekte. Das am häufigsten genannte Motiv (18%) für eine Annahme betraf die Förderung von sozialen Institutionen [22].
Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 44,8%
Ja: 1 916 182 (87,1%) / 20 6/2 Stände
Nein: 284 108 (12,9%) / 0 Stände

Parolen:
Ja:, SVP (2)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, CSP, SGB.
Nein: EVP.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Was die Besteuerung von Lotteriegewinnen betraf, bestätigte der Nationalrat in der Sommersession den im Vorjahr durch die kleine Kammer gefällten Entscheid, die Freigrenze von 50 auf 1000 Franken anzuheben. In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Vereinfachung von Lotteriegewinnen von beiden Räten jeweils ohne Gegenstimmen angenommen [23].
Im Verlauf des Berichtsjahres stimmten beide Parlamentskammern einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates (RK-NR) zu, welche Pokerturniere unter bestimmten Regeln zulassen wollte. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglichen sollte, in öffentlich zugänglichen Lokalen Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere, die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden durften, sollte eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den für Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trug [24].
 
[22] Lit. Greuter et al.; NZZ, 12.3.12; vgl. SPJ 2011, S. 184.
[23] Pa.Iv. 09.456: AB NR, 2012, S. 735; vgl. SPJ 2011, S. 184.
[24] Mo. 12.3001: AB NR, 2012, S. 47ff.; AB SR, 2012, S. 535ff.