Année politique Suisse 2012 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
Im Bereich der Familienbesteuerung präsentierte der Bundesrat im Juli seine Botschaft zur
Familieninitiative der SVP. Diese forderte neue Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Das Begehren war eine Reaktion auf die im Jahre 2011 in Kraft getretene Regelung, die für berufstätige Eltern einen Abzug für die Betreuungskosten von jährlich maximal 10 100 Franken pro Kind eingeführt hatte. Die SVP erachtete diese fiskalische Massnahme als Diskriminierung jener Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen liessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung machte geltend, dass Zweiverdienerehepaaren aufgrund der Kosten für die Fremdbetreuung nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung stand wie Einverdienerehepaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mit dem eingeführten Abzug für die Betreuung sei dieser verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen worden. Im Gegensatz dazu war der Bundesrat der Ansicht, dass die SVP-Initiative die steuerliche Besserstellung der Eigenbetreuung zur Folge hatte und somit gegen das Prinzip der Steuerneutralität verstiess
[9].
Ende August schickte der Bundesrat eine
Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Das Ziel der anvisierten Revision bestand darin, im Rahmen der direkten Bundessteuer eine im Einklang mit der Verfassung stehende Besteuerung zu verankern, die sich gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen möglichst neutral verhielt. Um die relativ höhere Steuerbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu eliminieren, wurde ein Modell ins Auge gefasst, das einen Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung vorsah. Um eine ausgewogenere Belastungsdifferenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren zu erzielen, wurde für Einverdienerehepaare ein Abzug vorgeschlagen. Unverheiratete mit Kindern sollten zudem zum Grundtarif besteuert werden. Damit Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen nicht stärker als bisher belastet wurden, sollte ihnen ein neuer Sozialabzug gewährt werden
[10].
Im Dezember kamen die beiden eidgenössischen
Volksinitiativen der CVP zu Stande, welche die Partei im Vorjahr lanciert hatte. Das eine Begehren forderte die Streichung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen, während das andere die sogenannte „Heiratsstrafe“ beseitigen wollte
[11].
[9] BRG 12.068:
BBl, 2012, S. 7215ff.;
NZZ, 5.7.12.
[10]
BBl, 2012, S. 7999;
NZZ, 30.8.12.
[11]
BBl, 2013, S. 243ff.; vgl. auch Teil IIIa (CVP)
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