Année politique Suisse 2012 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
Im Zusammenhang mit den unerwartet hohen Steuerausfällen aufgrund der grosszügigen Ausgestaltung des Kapitaleinlageprinzips im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform II stimmte der Ständerat einer Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) zu. Diese wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Der Motionstext liess der Landesregierung insofern freie Hand, als er die Art und Weise der Kompensation nicht festlegte. Zudem sollten die geschätzten Steuermehreinnahmen der umstrittenen Massnahme berücksichtigt werden. Bürgerliche Abgeordnete machten darauf aufmerksam, dass mehrere Grosskonzerne aufgrund des Kapitaleinlageprinzips in die Schweiz gezogen waren. Bis Ende Juli des Berichtsjahrs hatten rund 3900 Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 840 Milliarden Franken als Reserven aus Kapitaleinlagen angemeldet. Davon wurden bis Mitte Dezember 670 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat rechnete mit jährlichen Einnahmeausfällen für die Verrechnungs- und die Einkommenssteuer von insgesamt 600 Millionen Franken
[12].
Als Folge eines Steuerstreits mit der Europäischen Union (EU) bereitete der Bundesrat die
Unternehmenssteuerreform III vor. Die EU hatte die Schweiz seit Jahren aufgefordert, die Spezialregime für Statusgesellschaften (u.a. Holdinggesellschaften) abzuschaffen. Im Zentrum der Kontroverse stand das sogenannte „ring-fencing“, d.h. die tiefere Besteuerung von ausländischen gegenüber inländischen Gewinnen. Bei einem sich abzeichnenden Wegfall dieser Steuerprivilegien drohten die Abwanderung solcher Statusgesellschaften und erhebliche Steuerausfälle für die Kantone. Davon betroffen waren vor allem die Zentrumskantone, deren Steuersubstrat am stärksten von diesen Spezialgesellschaften abhing. Um ein solches Szenario abzuwenden, setzte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im September eine Projektorganisation für die Unternehmenssteuer III ein. Diese setzte sich paritätisch aus je vier Bundes- und KantonsvertreterInnen zusammen und stand unter der Leitung der Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Im Vordergrund standen eine Ausarbeitung von EU-kompatiblen Steuermodellen, die Untersuchung der Auswirkungen auf die Haushalte der Kantone und eine allfällige Anpassung des interkantonalen Ressourcenausgleichs
[13].
Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III überwies der Nationalrat in der Wintersession ein Postulat Fässler-Osterwalder (sp, SG). Der Bundesrat wurde beauftragt, über eine Verbesserung der
Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung Bericht zu erstatten
[14].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche
Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Bislang wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde nicht automatisch akzeptiert, da im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze zur Anwendung kamen. In der Frühjahrssession sprach sich eine Mehrheit von 100 zu 85 VolksverterInnen für die parlamentarische Initiative aus. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Geschäft war im Berichtsjahr noch hängig
[15].
[12] Mo. 12.3972:
AB
SR, 2012, S. 1038ff.;
NZZ, 31.8., 17.10. und 5.12.12; vgl.
SPJ 2011, S. 220f.
[13] Medienmitteilung EFD, 21.9.12;
NZZ, 1.9. und 22.9.12.
[14] Po. 12.3821:
AB
NR, 2012, S. 2255.
[15] Pa.Iv. 10.533:
AB
NR, 2012, S. 243f.
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