Mit 107 zu 51 Stimmen überwies der Nationalrat in der Frühjahrssession eine durch den Ständerat im Vorjahr modifizierte Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, welche die Landesregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen. Dieses Reformprojekt sollte zu einer dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts beitragen. Im Vordergrund stand die Stabilisierung der Ausgabenquote sowie eine wohlstands- und wachstumsorientiertere Ausrichtung der Bundesaufgaben. Dem Auftrag des Parlaments kam der Bundesrat bereits im Dezember mit der Verabschiedung der Botschaft zum
Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014) nach. Mit den darin enthaltenen Massnahmen sollte der Bundeshaushalt von 2014 bis 2016 um jährlich rund 700 Millionen Franken entlastet werden. Die grösste Ersparnis im Umfang von 142 Millionen Franken beantragte die Landesregierung durch die Senkung der Verzinsung der Schulden der Invalidenversicherung (IV) beim AHV-Fonds. Im Bereich der Nationalstrassen schlug der Bundesrat Priorisierungen vor, die eine Entlastung von 95 Millionen Franken ermöglichen sollten. Rund 76 Millionen Franken sollten durch Optimierungen und Einsparungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung realisiert werden. Weitere Kürzungsvorschläge betrafen die Landwirtschaft (57 Millionen), die Bildung und die Forschung (rund 31 Millionen), die Entwicklungszusammenarbeit (27,5 Millionen), die Eisenbahnen (20 Millionen für 2014 und 40 Millionen ab 2015) sowie den Verteidigungsbereich (74 Millionen für 2014 und danach 13 Millionen jährlich). Zudem sollten ab 2015 mit dem Verzicht auf die indirekte Presseförderung in Form von verbilligter Postzustellung 50 Millionen Franken eingespart werden
[18].
[18] Mo. 11.3317:
AB
NR, 2012, S. 362ff.; vgl.
SPJ 2011, S. 222; BRG 12.101:
BBl, 2012, S. 823ff.; Medienmitteilung EFD vom 19.12.12.;
NZZ, 22.9. und 20.12.12.