Année politique Suisse 2012 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzausgleich
Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig [25].
Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge) [26].
Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Nationalrat in der Wintersession eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR). Aufgrund der Verschiebung der Lasten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige verursacht wurde, erhielt die Landesregierung den Auftrag, im Rahmen der NFA einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Der Entscheid im Ständerat war noch ausstehend [27].
 
[25] Kt.Iv. 11.320: AB SR, 2012, S. 727ff.; NLZ, 14.9.12.; NZZ, 20.10.12.
[26] Po. 12.3412: AB SR, 2012, S. 727.
[27] Mo. 12.3970: AB NR, 2012, S. 1977.