Année politique Suisse 2012 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Telekommunikation und Post
Nachdem die von der Wettbewerbskommission beanstandeten Verträge zwischen der Swisscom und den Stadtwerken von Basel, Bern, Luzern und Zürich bezüglich ihrer Kooperation beim Bau des Glasfasernetzes im Januar des Berichtjahres bereinigt worden waren, zeigten sich Bakom und ComCom zuversichtlich, dass die
Breitbandinfrastruktur der Schweiz für die nahe Zukunft gesichert ist. Während die Schweiz in der Breitband-Durchdringung des Festnetzes in der OECD einen Spitzenplatz belegt, liegt sie in der FTTH-Versorgung (Glasfaseranschluss ins Haus) noch zurück. Die Nachfrage nach schnellem Festnetzzugang ist enorm: das Datenvolumen im Schweizer Festnetz verdoppelt sich alle 19 Monate
[42].
Ein im Juni des Berichtjahres eingereichtes Postulat Noser (fdp, ZH) beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht über die
Entwicklungsmöglichkeiten im Mobilfunk vorzulegen. Ein Augenmerk soll dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt werden, speziell auf die Vereinbarkeit von Raumplanung und Umweltschutz mit der Errichtung einer modernen Mobilfunkinfrastruktur. Der Nationalrat überwies das Postulat im September des Berichtsjahres diskussionslos
[43].
Der Auftrag einer ursprünglich auch von der Frage nach der Verfügbarkeit von neuen
Kommunikationstechnologien in peripheren Landesteilen motivierten parlamentarischen Initiative Maissen (cvp, GR), eingereicht 2003, wurde von der KVF des Ständerates in eine Motion aufgenommen, welche im Parlament 2005 bzw. 2006 angenommen worden ist. Die Motion fordert eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung, welche nicht auf einzelne Sachbereiche beschränkt ist und auf abschliessende Aufzählung der betroffenen Gebiete verzichtet. Im Dezember 2011 hatte der Bundesrat den Bericht zur Motion eingereicht und beantragt, die Motion abzuschreiben. Der Bericht wurde im Juni des Berichtjahres im Nationalrat behandelt. Voten, welche den Mehrheitsantrag (Abschreibung der Motion) stützten, wiesen mehrfach darauf hin, dass der Zugang zur Grundversorgung allgemein in Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung garantiert und dass die Grundversorgung darüber hinaus im Kommunikations-, Verkehrs- und Post-/Fernmeldebereich in entsprechenden Gesetzen im Detail geregelt seien. Trotzdem stimmte eine Mehrheit (der Mitte-Links-Fraktionen sowie Teilen der SVP) schliesslich dem Minderheitsantrag Amherd (cvp, VS) (Nichtabschreiben der Motion) zu, in der Meinung, dass eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung entgegen der Einschätzung des Bundesrates durchaus notwendig sei
[44].
Die 2011 aufgrund von Unklarheiten zu den Auktionsbedingungen auf Februar 2012 verschobene
Versteigerung der bis 2028 gültigen Mobilfunkfrequenzen des bisherigen Angebots (GSM, UMTS) sowie der neuen sogenannten LTE-Technologie brachte dem Bund einen Erlös von 997 Mio. CHF. Swisscom, Orange und Sunrise planen für die nächsten Jahre weitere grosse Investitionen in das Mobilfunknetz, um die ständig steigende Nachfrage abdecken zu können. Bereits im Dezember des Berichtjahres startete Swisscom mit dem LTE-Netz in zwölf Städten und sieben Tourismusregionen. Die beiden kleineren Anbieter Orange und Sunrise werden ab Mitte 2013 nachziehen
[45].
Im April des Berichtjahres hat das Bundesgericht zugunsten der bernischen Gemeinde Urtenen-Schönbühl entschieden und deren Gemeindereglement gutgeheissen. Die Gemeinde verlangt, dass beim
Bau von Mobilfunkantennen immer erst Standorte in Arbeitszonen geprüft werden müssen, bevor solche in Wohnzonen in Betracht gezogen werden können (Kaskadenmodell). Gegen das Gemeindereglement hatten Swisscom, Orange und Sunrise Einspruch erhoben. Die Netzbetreiber befürchten, dass das Urteil den Netzausbau verlangsamt und verteuert
[46].
[42]
SPJ 2011, S. 259;
TA und
NZZ, 17.1.12.
[43] Po. 12.3580:
AB NR, 2012, S. 1797.
[44] Mo. 05.3232:
AB SR, 2005, S. 662;
AB NR, 2006, S. 13;
AB NR, 2012, S. 851.
[45]
TA, 23.8.12,
AZ, 9.11.12.
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