Année politique Suisse 2012 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
Wohnungsbau und -eigentum
Am 23. September kam mit der
Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ bereits das dritte Volksanliegen zur Wohneigentumsförderung im Jahr 2012 zur Abstimmung (zu den Bausparinitiativen, siehe unten). Das Volksanliegen des HEV verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für Hausbesitzer im Rentenalter. Bundesrat und Parlament beantragten Ablehnung der Vorlage. Während der Nationalrat im Vorjahr entgegen Ständerat und Bundesrat noch auf Annahme plädiert hatte, führte ein Umschwenken der BDP- und CVP/EVP-Fraktion in der neu gewählten grossen Kammer im Berichtsjahr zum Einlenken. Unter den Verbänden kämpfte der Hauseigentümerverband alleine auf weiter Flur für das Anliegen und erhielt von Seiten der Parteien lediglich Unterstützung von der SVP. Die FDP, deren Fraktion sich im Nationalrat noch für die Initiative ausgesprochen hatte, beschloss an ihrer Delegiertenversammlung die Nein-Parole. Ausschlaggebend für diese Wende sei unter anderem die herbe Abstimmungsniederlage der HEV-Bausparinitiative vom 17.6., liess Parteipräsident Philipp Müller verlauten (siehe unten). Zahlreiche Rückmeldungen von Parteianhängern hätten die FDP für deren positive Haltung zum Bausparen kritisiert. Es habe sich gezeigt, dass Regelungen, von denen ausschliesslich eine bestimmte Personengruppe profitieren könne, von der Parteibasis als unliberal erachtet werden. Hingegen stellten sich einige kantonalen Sektionen der CVP und FDP sowie eine BDP-Sektion gegen ihre Mutterparteien und empfahlen den Bürgern ein Ja. Bei einer Stimmbeteiligung von 41.5% lehnte das Schweizer Volk die Initiative dann mit einem Ja-Anteil von 47.4% und der Zustimmung durch 9 1/2 Stände ab. Unterstützung fand das Anliegen insbesondere in der Ostschweiz, sowie in den Kantonen Solothurn, Genf und Tessin. Hans Egloff, Präsident des HEV, wertete dieses Ergebnis als „Riesenerfolg“, wenn man berücksichtige, dass die eidgenössische Hauseigentümerquote nur 39% betrage. Das Abstimmungsergebnis liess von verschiedenster Seite die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung aufkommen. Während sich der Mieterverband und die Grüne Fraktion für einen reinen Systemwechsel aussprachen, was zusätzlich die Aufhebung der bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bedeuten würde, favorisierten der HEV und die FDP einen Systemwechsel unter Beibehaltung bestimmter Abzugsmöglichkeiten. Bereits in der Folgewoche wurden verschiedenste Vorstösse mit Vorschlägen zum Systemwechsel eingereicht. Die parlamentarische Behandlung dieser Anliegen stand im Berichtsjahr noch aus
[19].
VI „Sicheres Wohnen im Alter“
Abstimmung vom 23. September 2012
Beteiligung: 41,5%
Ja: 1 013 871 (47,4%) / 9 1/2 Stände
Nein: 1 125 '355 (52,6%) / 11 5/2 Stände
Parolen:
– Ja: SVP; HEV, SGV.
– Nein: BDP(1)*, CVP(2)*, CSP, EVP, FDP(4)*, Grüne, GLP, SP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die
VOX-Analyse zum Anliegen des HEV ergab, dass sich das links-grüne Lager am parteikonformsten verhielt: 73% der SP-Anhängerschaft folgten der Empfehlung ihrer Partei, bei den Grünen waren es deren 71%. Während immerhin noch 66% der SVP-Sympathisanten im Sinne ihrer Partei stimmten, zeigten sich die Anhängerschaft der CVP und FDP höchst gespalten. Weiter nahmen Wohneigentümer mit 55% deutlich häufiger an der Abstimmung teil als Mieter (31%). Die Zustimmung unter den Wohneigentümern hielt sich mit ebenfalls 55% jedoch in Grenzen. Dagegen unterstützten immerhin 37% der Mieter das Anliegen zur Wohneigentumsförderung. Eine Aufschlüsselung nach Alter zeigt jedoch, dass Wohneigentümer im Rentenalter der Initiative signifikant häufiger zustimmten. Als nicht ausschlaggebend für den Stimmentscheid erwies sich das Haushaltseinkommen. Laut VOX-Analyse war der entscheidende Faktor die persönliche Bedeutung, welche die Stimmenden dem Abstimmungsgegenstand beimassen. Im Vergleich zu den anderen beiden Abstimmungen vom 23. September (Passivrauchschutz und Jugendmusikförderung), fiel den Stimmenden der Entscheid zur Eigenmietwertbesteuerung schwer. Indiz dafür war, dass bei 51% der Stimmenden die Meinungsbildung innerhalb der letzten beiden Wochen vor Abstimmungstermin stattfand. Die Argumente, dass Personen im Rentenalter sich den Erhalt des Eigenheims mit bestehender Regelung nicht mehr leisten können, sowie dass ein fiktives Einkommen nicht besteuert werden kann, fanden unter den Befürwortern der Initiative massive Unterstützung (81%, resp. 80%). Im ablehnenden Lager erhielt das Argument, die Initiative führe zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern, resp. Mietern und Eigentümern, mit 68% am meisten Zustimmung. Weiter unterstützten 54% der Initiativgegner das Argument, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes zu Steuerausfällen führen würde. Noch mehr Initiativbefürworter verwarfen dieses Argument jedoch (68%). Im Weiteren brachten die Befürworter die Präferenz für eine generelle Abschaffung des Eigenmietwertes leicht häufiger als Stimmmotiv ein als die Gegner der Initiative (8% zu 5% Erstnennungen). Ein bundesrätlicher Entwurf in Form eines indirekten Gegenvorschlages, welcher die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gefordert hätte, war im Vorjahr durch Nichteintreten in den beiden Parlamentskammern noch erledigt worden
[20].
In einem Postulat fordert die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) eine
Machbarkeitsstudie für die
Erstellung eines Immobilienpreisindexes. Der Bundesrat unterstützt die Ansicht der Kommission, dass Immobilienpreisen eine grosse makroökonomische Bedeutung zukommt und sich diese gerade in den letzten Jahren als wichtiger Konjunkturindikator erwiesen haben. Der Ständerat überwies das Anliegen in der Frühlingssession an den Bundesrat. Gleichzeitig lehnte er eine Motion Landolt (bdp, GL) ab, welche die zwingende Ergänzung der schweizerischen Preisstatistik durch einen Immobilienpreisindex gefordert hätte. Bei ihrem Entscheid folgte die kleine Kammer dem Bundesrat. Letzterer zeigte sich bereit, den Einbezug der Preisentwicklung von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der anstehenden Revision des Landesindexes der Konsumentenpreise zu prüfen. Gleichzeitig betonte er aber die Komplexität des Unterfangens, weswegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abzuwarten seien. Die Studie brachte im November keine fundamentalen Bedenken zur Erstellung eines Immobilienpreisindexes an den Tag. Anders als in den 90er Jahren, wo ebendieses Anliegen zum ersten Mal geprüft worden war, gäbe es nun bereits verschiedene Daten, die im Idealfall ohne hohe Kostenfolgen übernommen werden könnten. Namentlich handelt es sich um den Swiss Real Estate Datapool (SRED), eine sich im Aufbau befindende Datenbank für Immobilientransaktionen, die von drei Grossbanken gegründet wurde
[21].
Zu hypothekarischen Massnahmen zur Verhinderung der drohenden Immobilienblase siehe oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).
Im März kam mit der
Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“ ein Anliegen der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Abstimmung. Die Initiative verlangte die fakultative Einführung von Steuerabzügen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Darüber hinaus sollen Abzüge für an der Erstliegenschaft vorgenommene energiesparende Massnahmen getätigt werden können. Die politischen Akteure zeigten sich im Vorfeld stark gespalten. Erstmals seit 1977 konnten sich die parlamentarischen Kammern für das Bausparanliegen des SGFB und die im Juni zur Abstimmung stehende Bauspar-Vorlage des HEV (siehe unten) nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung einigen. Der von der Einigungskonferenz präsentierte Kompromissvorschlag war im Vorjahr in beiden Kammern gescheitert. Während der Nationalrat beide Volksanliegen zur Annahme empfehlen wollte, hatten der Stände- wie auch der Bundesrat in beiden Fällen auf Ablehnung plädiert. Im Gegensatz zu den Linksparteien, die der Bauspar-Initiative des SGFB geschlossen ablehnend gegenüber standen, zeigten sich die kantonalen Sektionen der bürgerlichen Parteien gespalten. Obwohl deren Mutterparteien die Initiative allesamt zur Annahme empfahlen, beschlossen verschiedenste kantonale Parteien ein Nein. Insbesondere zersplittert zeigte sich, wie bereits bei der RPG-Revision, die CVP. Deren Vorstand fasste die Ja-Parole äusserst knapp mit 15 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Gespaltenheit reflektierte schliesslich in den insgesamt 12 abweichenden Kantonalsektionen. Das Stimmvolk schickte die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 45,0% und einem Nein-Anteil von 55,8% bachab. Noch klarer zeigte sich die Ablehnung bei den Ständen mit lediglich 4 1/2 unterstützenden Kantonen. Der Kanton Basel-Landschaft, welcher als einziger Kanton noch über die Möglichkeit des Bausparens verfügt, entpuppte sich als einziger zustimmender Kanton der Deutschschweiz und sogar er äusserte seine Unterstützung mit einem Ja-Anteil von 53% lediglich relativ knapp. Als Gründe für dieses Ergebnis wurde die angespannte finanzielle Lage des Baselbietes angeführt. Finanzministerin Widmer-Schlumpf (bdp) zeigte sich zufrieden mit dem Entscheid, da nur ausgewählte Kreise von den zusätzlichen Steuererleichterungen hätten profitieren können. Letzteres bestritt Hans Egloff, damals Vorstandsmitglied des HEV. Man habe es jedoch verpasst, mit dem Argument von zusätzlichen Bauaufträgen um die Gunst der KMU zu werben. Der HEV sah die Chancen des eigenen, am 17.6. zur Abstimmung stehenden Bausparanliegens weiterhin intakt und gab an, die festgestellten Mängel in der aufkommenden Kampagne korrigieren zu wollen
[22].
VI „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Abstimmung vom 11. März 2011
Beteiligung: 45,0%
Ja: 980 273 (44,2%) / 4 1/2 Stände
Nein: 1 237 825 (55,8%) / 16 5/2 Stände
Parolen:
– Ja: FDP(4)*, CVP(12)*, SVP(1)*, BDP(2)*; SGV, SBV.
– Nein: SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die
VOX-Analyse der SGFB-Initiative ergab, dass sich die Anhängerschaft der SP mit 39% leicht weniger häufig für die Initiative aussprach als dies Sympathisanten des bürgerlichen Lagers taten. Obwohl die Parteikonformität bei Sympathisanten von Linksparteien bereits relativ gering war, zeigte sich die Anhängerschaft der bürgerlichen Parteien noch weniger diszipliniert. Etwas stärker als durch politische Merkmale scheint der Stimmentscheid durch ökonomische Faktoren beeinflusst. So stimmten im Konkubinat lebende oder verheiratete Personen sowie Personen aus höheren Einkommensklassen der Initiative tendenziell häufiger zu, wenn auch kaum zu mehr als 50%. Weiter stimmten Wohneigentümer dem Bausparanliegen nicht stärker zu als die Mieterseite. Während die Befürworterseite eine Vielzahl von Stimmmotiven einbrachte, konzentrierte sich die Gegnerseite auf ein bestimmtes: Insgesamt 87% der Gegner gaben an, dass die Initiative ungerecht sei, indem sie nur einer bereits gut situierten Bevölkerungsgruppe entgegen komme, nämlich einer, die sich Wohneigentum auch ohne diese Massnahmen leisten könne. Diese Meinung unterstützte auch ein Drittel der Befürworter. Letztere stimmten hingegen in 9 von 10 Fällen ebenfalls dem Argument zu, Bausparen erleichtere auch jungen Familien und dem Mittelstand den Zugang zu Wohneigentum – eine Ansicht, die auch der HEV vertrat (siehe unten). Auf der Gegnerseite fand dieses Argument nur zu 35% Zustimmung
[23].
Am darauffolgenden Abstimmungstermin vom 17.6. äusserte das Schweizervolk mit der
Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ seinen Willen zum zweiten Bausparanliegen. Im Gegenzug zum abgelehnten Volksbegehren der SGFB verlangte die Initiative des HEV die obligatorische Einführung des Bausparens in allen Kantonen, wobei die maximalen Steuerabzüge mit jährlich CHF 10 000 etwas moderater ausfielen als die von der SGFB verlangten CHF 15 000 pro Jahr. Um bei der ersten Bausparinitiative Vernachlässigtes nachzuholen, präsentierte der HEV Mitte April eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, welche folgerte, dass nachweislich Mittelstandsfamilien mit einem jährlichen steuerbaren Einkommen unter 100 000 Franken vom Bausparen profitieren würden. 17 Prozent der befragten Baselbieter Wohneigentumsbesitzer gaben an, dass sie ohne Steueranreiz auf den Erwerb von Wohneigentum verzichtet hätten. Darüber hinaus bilanziert die Studie zusätzliche Einnahmen durch ansteigende Bauinvestitionen und Handänderungen von Liegenschaften, welche laut ihren Berechnungen die durch das Bausparmodell anfallenden steuerlichen Mindereinnahmen sogar übersteigen würden. Die Studie stiess hingegen entweder auf wenig Resonanz oder auf Kritik und Widerstand. Am Abstimmungssonntag wurde das zweite Bausparanliegen dann mit einem äusserst klaren Nein-Anteil von 68,9% um einiges deutlicher abgelehnt als das fakultative Bausparanliegen der SGFB. Kein einziger Kanton äusserte sich mehrheitlich positiv zum Anliegen, womit dem bestehenden und seit der Revision des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes im Jahre 2005 rechtswidrigen Bausparmodell im Kanton Baselland weitere Legitimation entzogen wurde. Mit Ablehnung des letzten hängigen Anliegens zum Bausparen sieht sich der Halbkanton gezwungen, seine Praxis endgültig zu beenden. Sogleich nach dem Abstimmungstermin gab die Baselbieter Regierung bekannt, Bausparabzüge seien nur noch bis Ende des laufenden Jahres zulässig. Zu weiteren politischen Reaktionen im Baselbiet, siehe unten, Teil II, 4e (Wohnwirtschaft)
[24].
VI „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Abstimmung vom 17. Juni 2013
Beteiligung: 38,5%
Ja: 601 449 (31,1%) / 0 Stände
Nein: 1 332 839 (68,9%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: FDP(2)*, SVP; SBV.
– Nein: CVP(4)*, SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Im Vergleich zur Analyse der SGFB-Initiative zeigte die
VOX-Analyse zum Bausparanliegen des HEV eine höhere Parteigebundenheit im linken Lager und in der Mitte. Die CVP-Sympathisanten schienen den Meinungsumschwung ihrer Partei zu begrüssen und lehnten das Volksbegehren mit 76% noch etwas deutlicher ab als die Anhängerschaft der SP (74%). Entgegen der Empfehlung ihrer bevorzugten Partei stellten sich Sympathisanten der FDP und SVP, welche das Anliegen nur in 42% respektive 36% der Fälle unterstützten. Während die Parteiorientierung also einen höchstens moderaten Einfluss auf den Stimmentscheid ausübte, war es die persönliche Bedeutung, die man der Vorlage beimass, welche das eigene Votum am stärksten diktierte. Die Auswertung der Stimmmotive ergab denn auch, dass ungefähr ein Drittel aller Befürworter aus Nutzenüberlegungen ein Ja in die Urne gelegt hatte. Ein Vergleich der im Abstimmungskampf eingebrachten Argumente zu den beiden Bausparvorlagen zeigte, dass die Argumente für das Bausparen in der Juni-Abstimmung eine um jeweils rund 10 Prozentpunkte tiefere Unterstützungsrate aufwiesen. So vertraten zum Beispiel nur noch knapp die Hälfte der befragten Personen die Ansicht, dass Bausparen insbesondere jungen Familien und dem Mittelstand zu Gute komme, während dieses Argument im März noch 59% der Befragten unterstützt hatten. Im Gegenzug verzeichneten die Argumente der Initiativ-Gegner eine um denselben Betrag höhere Zustimmungsrate. Etwas über 70% aller Befragten gaben an, dass die bestehenden Förderinstrumente ausreichen würden und die Initiative hauptsächlich diejenigen belohnen würde, die nicht auf weitere Fördermassnahmen angewiesen seien. Interessanterweise zeigten sich 23% der Befragten unentschlossen beim Argument, dass Bauspargelder im Falle des Nicht-Erwerbs von Eigenheim nachträglich versteuert würden. Dabei zeigte sich ein Unterschied zwischen den Befürwortern (14%) und Gegnern (27%) der Initiative. Da es sich bei erwähnter Aussage um eine Forderung der Initiative handelte, folgerten die Autoren der Vox-Analyse, dass ein Teil der ablehnenden Stimmbürger nicht ausreichend über das Anliegen informiert war, worin sie einen Grund für die äusserst deutliche Ablehnung des Volksbegehrens vermuteten
[25].
[19]
TA, 30.6.12,
NLZ und
NZZ, 24.9.12. Für nach der Abstimmung eingereichte Anliegen zur Eigenmietwertbesteuerung, siehe z.B. Mo. 12.3826, Mo. 12.3778 und Pa.Iv. 12.467.
[20] BRG 10.060:
AB NR, 2012, S. 2 ff. und 553,
AB SR, 2012, S. 269,
BBl, 2012, S. 3437 f.,
Lit. Cappelletti et al., vgl.
SPJ 2011, S. 273 f. Zur Wiederaufnahme der Diskussion zur Abschaffung, siehe oben.
[21] Mo. 11.3021:
AB SR, 2012, S. 176 f.,
NZZ, 8.11.12; Po. 12.3003
: AB SR, 2012, S. 176 f.
[22]
NLZ und
TA, 12.3.12.
[23] VI 09.074:
TA, 21.1.12,
Lit. Greuter et al., vgl.
SPJ 2011, S. 274 f.
[24] BRG 09.074:
BaZ, 18.4., 26.6. und 11.8.12,
AZ, 8.5.12,
NZZ, 8.5., 18.6. und 19.6.12, vgl.
SPJ 2011, S. 275 f.
[25] BRG 09.074:
Lit. Milic/Vatter.
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