Année politique Suisse 2012 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Krankenversicherung
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Damit soll in Zukunft die Kontrolle verstärkt und den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Zudem soll die Transparenz bei den Krankenkassen erhöht werden. Die ursprünglich enthaltene Forderung, die Aufsicht an eine unabhängige Behörde nach Vorbild der FINMA auszulagern, hatte die Regierung nach negativen Reaktionen in der Vernehmlassung aus dem Entwurf entfernt. Die Botschaft wurde im Berichtsjahr noch nicht von den Räten behandelt [23].
Der Bundesrat empfahl dem Parlament, die im Vorjahr zustande gekommene Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ abzulehnen. Er verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Die Vorlage wurde im Berichtsjahr von den Räten noch nicht behandelt [24].
Der Nationalrat überwies einen Teil eines Postulats Nordmann (sp, VD), welcher vom Bundesrat einen Bericht über die Probleme der Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule fordert. Er folgte jedoch dem Bundesrat dahingehend, dass er den grösseren Teil des Postulats, welcher zu seiner Beantwortung eine umfassende Datenerhebung zur Krankentaggeldversicherung erfordert hätte, aus personaltechnischen und finanziellen Gründen strich [25].
Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ist im Frühling des Berichtsjahrs zustande gekommen und provozierte ein breites Medienecho. Unter anderem wurde der Vorwurf laut, die frühe Einreichung der Unterschriften sei ein Mittel im Abstimmungskampf gegen die Managed-Care-Vorlage (siehe unten), der die Mehrheit des Initiativkomitees kritisch gegenüberstand. Auf die politische Agenda gelangte das Thema auch nach der Ablehnung von Managed Care am 17. Juni, als eine Debatte zu möglichen Alternativen in Gang kam. Alain Berset, der sich bei der Frage nach einer Einheitskrankenkasse in seiner Rolle als Gesundheitsminister gegen die eigene Partei stellen musste, regte einen indirekten Gegenvorschlag an und schlug einen verbesserten Risikoausgleich, eine stärkere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung sowie die Einrichtung eines Ausgleichsfonds für chronisch Kranke und andere besonders kostenintensive Patienten vor. Letzteres war bereits im Vorjahr aufgrund zweier Postulate im Nationalrat diskutiert worden. Insgesamt sollte aus den drei Vorschlägen eine Reduktion der Prämienunterschiede resultieren. Die bürgerlichen Parteien sprachen sich bereits gegen Initiative und Gegenvorschlag aus, dem Initiativkomitee und der SP erschien der Gegenvorschlag als zu wenig stichhaltig. Die Krankenkassenverbände zeigten sich gegenüber einem verfeinerten Risikoausgleich offen, äusserten sich aber kritisch gegenüber den beiden anderen Punkten. Der Gegenvorschlag wird voraussichtlich 2013 in die Vernehmlassung gehen. In der Wintersession reichte ein in beiden Räten breit abgestütztes bürgerliches Komitee eine Motion Schwaller (cvp, FR) ein, welche eine rasche Volksabstimmung über die Initiative ohne Gegenvorschlag fordert. Die Motion wurde im Berichtsjahr von den Räten noch nicht behandelt [26].
Der Nationalrat überwies ohne Diskussion ein Postulat Hardegger (sp, ZH) zur Qualität im Gesundheitswesen. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht darzulegen, wie in verschiedenen leistungserbringenden Institutionen den Grundsätzen des hippokratischen Eides Rechnung getragen und die Qualitätssicherung in der Grundversorgung sichergestellt wird. Anstoss für das Postulat war die Befürchtung, dass aufgrund nicht öffentlicher Verträge zwischen Versicherern und Leistungserbringern, in welchen letztere an Gewinnen durch selbst realisierte Kosteneinsparungen beteiligt werden, Anreize entstehen, die Patientinnen und Patienten nicht mehr ihren Bedürfnissen entsprechend zu behandeln. Eine allgemeine Prüfung der Rechtmässigkeit einer Kostenmitverantwortung der Leistungserbringer wird zusätzlich gefordert, insbesondere da solche Vereinbarungen oft in Verträgen zur integrierten Versorgung enthalten sind [27].
Eine Motion Darbellay (cvp, VS) gegen ein Überstrapazieren des Solidaritätsprinzips in der obligatorischen Krankenversicherung überwies der Nationalrat diskussionslos. Konkret fordert die Motion, ausländische Forschende und Dozierende, welche in der Schweiz arbeiten, in Zukunft ohne Ausnahmen der Versicherungspflicht gemäss KVG zu unterstellen. Nach aktueller Rechtslage müssen solche Personen zwar eine Versicherung mit einem gleichwertigen Versicherungsschutz vorweisen, können diese aber bei einer spezialisierten, nicht offiziellen Kasse abschliessen, welche aufgrund der Risikoselektion tiefere Prämien anbieten kann [28].
Im Berichtsjahr wurde die eidgenössische Volksinitiative „Für eine vernünftige Finanzierung der Gesundheitskosten“ lanciert. Die Initiative fordert eine Finanzierung der Kranken- und Unfallversicherung durch Lenkungsabgaben auf nicht erneuerbare Energien, Alkohol, Tabak, Spielbanken, Betäubungsmittel, sowie Zucker und Fett. Die Sammelfrist läuft bis zum 28. Februar 2014 [29].
Im Sommer kündigte der Branchenverband der Krankenversicherer, Santésuisse, für das Jahr 2013 ein moderates Prämienwachstum von zwei bis drei Prozent an. Im Herbst gab das BAG einen Anstieg von gar nur 1,5% bekannt. Ab 2014 drohten jedoch unter anderem aufgrund der Unsicherheit bei der neuen Spitalfinanzierung wieder grössere Aufschläge [30].
Die grosse Kammer überwies ohne Debatte eine Motion Humbel (cvp, AG), welche im Falle einer Ablehnung der Revision des KVG (Managed Care) in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 die Wiedereinführung einer Zulassungssteuerung für Spezialärzte durch die Kantone fordert. Ein solcher Zulassungsstopp war per Ende 2011 aufgehoben worden, worauf in den ersten Monaten des Berichtsjahres eine starke Zunahme von Praxiseröffnungen durch Ärzte aus dem EU-Raum zu verzeichnen war. Durch Wiedereinführung der Kontrollinstrumente soll eine weitere Zunahme mit entsprechenden Konsequenzen für die Gesundheitskosten verhindert werden [31].
Im Herbst waren Spannungen zwischen dem BAG und dem Internetvergleichsdienst Comparis Gegenstand intensiver Medienberichterstattung. Bundesrat Berset drückte seine Unzufriedenheit darüber aus, dass private Vergleichsdienste wie Comparis für ihre Dienstleistungen Kommissionen von den Versicherern kassieren, was sich schlussendlich auf die Prämien niederschlage. Im Vorjahr hatte das BAG aus diesem Grund einen eigenen, kostenlosen Prämienrechner namens Priminfo lanciert, über den ebenfalls direkt Offerten der Versicherer angefordert werden konnten. Nach einer Klage von Comparis beim Innendepartement wurde dieser Teil des Services im Juni des Berichtsjahres im Rahmen einer gütlichen Einigung aber wieder entfernt. Im Herbst gab Bundesrat Berset bekannt, eine Wiedereinführung anzustreben, wogegen sich Comparis wehrte. Eine Motion Rossini (sp, VS) setzte sich in der Folge für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen bundeseigenen Prämienvergleichsdienst ein, wurde im Nationalrat aber bekämpft und die Beratung schliesslich verschoben. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte die Ankündigung einer Strafklage durch das BAG gegen Comparis aufgrund eines im Vorjahr publik gewordenen Hackerangriffes eines Comparis-Mitarbeiters auf den Prämienrechner des BAG [32].
Der Krankenversichererverband Santésuisse legte eine Studie vor, wonach die Margen auf Medikamente, welche die abgebenden Ärzte, Apotheken und Spitäler für ihren Aufwand beim Medikamentenverkauf entschädigen, in der Schweiz deutlich über dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder liegen. Dies mache zwei Prozent der Krankenkassenprämien aus. Insbesondere die Ärzte würden an der Abgabe von Medikamenten doppelt verdienen. Der Verband forderte eine Angleichung, welche er in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern erreichen wollte. Dafür wäre jedoch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung nötig, da derzeit das BAG für die Festsetzung der Medikamentenpreise und der Margen zuständig ist. Die Reaktionen auf die Forderung waren heftig. Die Ärztevereinigung FMH etwa warf der Santésuisse vor, bewusst falsche Aussagen zu machen und auf dem Rücken der Haus- und Kinderärzte sparen zu wollen [33].
Bereits im Vorjahr war von einigen Kantonen die Forderung laut geworden, schwarze Listen für säumige Prämienzahler zu schaffen und die betreffenden Personen nur noch in medizinischen Notfällen behandeln zu lassen. Der Kanton Aargau hatte eine Standesinitiative lanciert, welche durch eine Änderung des KVG die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien knüpfen will. Da zu Beginn des Berichtsjahres jene umstrittene Änderung des KVG in Kraft trat, die bei nicht bezahlten Prämien eine Kostenübernahme von 85% durch die Kantone beinhaltet und die auch Bestimmungen enthält, welche entsprechende schwarze Listen für den Gebrauch von Leistungserbringern sowie Kantonen und Gemeinden erlauben, war das Anliegen des Kantons Aargau nach Ansicht der Räte erfüllt. Der Standesinitiative wurde entsprechend nicht Folge gegeben [34].
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Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Nach langjährigen Verhandlungen war im Vorjahr die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (Managed Care) von beiden Räten mit deutlicher Mehrheit angenommen worden. Eine Gruppierung von Spezialärzten, unterstützt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, hatte bereits vor dem Ratsbeschluss ein Referendum angekündigt. Das eigentliche Referendumskomitee bildete schliesslich eine Vereinigung von Praktikern aus dem Gesundheitswesen, unterstützt von einem Fachärzteverband und einem Verband medizinischen Personals. Am Tag des Ablaufs der Referendumsfrist, dem 19. Januar 2012, wurde das Referendum mit über 130 000 gültigen Unterschriften eingereicht [35].
Die Abstimmung über das fakultative Referendum gegen die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (Managed Care) wurde auf den 17. Juni angesetzt. Im Vorfeld der Abstimmung wurde die Vorlage heiss diskutiert. Die SP stellte sich mehrheitlich gegen ihren Bundesrat Berset, der bekannt gab, Managed Care auch aus persönlicher Überzeugung zu unterstützen. Die Gewerkschaften folgten der SP. Auch die SVP und die BDP beschlossen die Nein-Parole, obwohl sich beide Parteien im Parlament noch für die Revision ausgesprochen hatten. Das Nein-Komitee argumentierte primär, die Vorlage schränke die freie Arztwahl ein. Dazu fördere sie eine Zweiklassenmedizin, bringe Qualitätseinbussen mit sich und führe, entgegen den Versprechen, nicht zu Kosteneinsparungen. Das Ja-Komitee setzte sich aus Vertretern der CVP, der FDP-Liberalen, der Grünliberalen, der EVP sowie des Konsumentenschutzes zusammen. Die Befürworter versprachen sich von Managed Care eine kostengünstigere und besser koordinierte Gesundheitsversorgung. Die Grünen beschlossen Stimmfreigabe. Die Ärzteschaft zeigte sich gespalten: Während die FMH in einer durch die Spezialärzte dominierten Urabstimmung beschloss, das Referendum zu unterstützen, sprach sich der Verband Hausärzte Schweiz für die Vorlage aus. Annahme empfahl auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Ebenso uneinig waren sich die verschiedenen Patientenschutzorganisationen. Die Fronten im Abstimmungskampf waren denn auch unübersichtlich. Viele Kantonalparteien wichen von den Positionen ihrer eidgenössischen Mutterparteien ab und verschiedene Akteure wechselten während des Kampagnenverlaufs gar die Seite. Im Verlaufe der Abstimmungskampagne wurde immer deutlicher, dass die Unterstützung für Managed Care schwand. Nachdem auch ein Teil der bürgerlichen Parteien, welche die Revision im Parlament noch begrüsst hatten, sich nun dagegen aussprachen, zeichnete sich in diversen Umfragen ein deutliches Nein ab [36].
Die 38.7% der Stimmbürgerinnen und -bürger, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten, lehnten die Vorlage dann am 17. Juni tatsächlich wuchtig mit einer Mehrheit von 76% ab; kein einziger Kanton sprach sich dafür aus. Die VOX-Analyse ergab wenig überraschend, dass sich die Stimmenden bei dieser Abstimmung kaum an Parteiparolen orientiert hatten. Allgemein wurde die Vorlage als äusserst komplex empfunden. SVP- und SP-Sympathisanten folgten ihren Parteien mehrheitlich und legten ein Nein ein, Sympathisanten der befürwortenden Mitteparteien dagegen stellten sich gegen ihre Parteien und lehnten die Vorlage nicht weniger wuchtig ab. Frauen lehnten die Vorlage deutlich stärker ab als Männer, Angehörige eines Ärztenetzwerks weniger stark als Personen, welche keinem Ärztenetzwerk angehören, obwohl auch bei diesen die Ablehnung noch deutlich ausfiel. Als wichtigstes Argument für ein Nein wurde von den befragten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Angst vor dem Verlust der freien Arztwahl genannt [37].
Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (Managed Care)
Abstimmung vom 17. Juni 2012

Beteiligung: 38,7%
Ja: 466 993 (24,0%) / Stände: 0
Nein: 1 482 536 (76,0%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
Ja: FDP (3*), CVP (8*), EVP, GLP; eco.
Nein: SP, SVP (3*), CSP, BDP (2*); SGB, TravS.
Stimmfreigabe: GPS

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
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Leistungen
Nach verschiedenen Verhandlungen mit Bundesrat Berset verzichteten die Ärzteverbände, der Spitalverband H+ sowie der Verband Patienten.ch auf das im Vorjahr angekündigte Referendum gegen die Revision des KVG bezüglich der subsidiären Kompetenz des Bundesrates beim Tarmed und der Übermittlung von Patientendaten [38].
Da die Tarifpartner sich nach dem Parlamentsbeschluss über die neue Spitalfinanzierung im Jahr 2007, welche per 1. Januar 2012 in Kraft trat, nicht auf eine neue Methode des Datentransfers zwischen Spitälern und Versicherern hatten einigen können, erliess der Bundesrat im Sommer des Berichtsjahres subsidiär eine entsprechende Verordnung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2013. Diese verpflichtet jeden Versicherer, bis Ende 2013 eine Datenannahmestelle einzurichten und sie gemäss Datenschutzgesetz zertifizieren zu lassen. Die Datenannahmestelle dient der Vorprüfung von Rechnungen und der Trennung von administrativen und medizinischen Daten zur Wahrung des Arztgeheimnisses. Im Herbst des Berichtsjahres überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welches die Prüfung einer einzigen, neutralen Clearingstelle zum Datentransfer für alle Versicherer fordert [39].
Die SGK der beiden Räte gaben einer parlamentarischen Initiative Maury Pasquier (sp, GE) Folge, welche eine Gleichbehandlung der Versicherungsnehmerinnen bezüglich Kostenübernahme bei Mutterschaft fordert. Während nach bisheriger Rechtslage die Versicherten bei problemlosen Schwangerschaften und Geburten von einer Kostenbeteiligung befreit waren, galten Komplikationen als Krankheiten und wurden entsprechend verrechnet. Die Initiative fordert eine Ausdehnung der Kostenbefreiung auf alle mit einer Schwangerschaft und Geburt verbundenen Behandlungen. Zwar war eine diesbezügliche Änderung in der Managed Care-Vorlage enthalten gewesen, nach deren Ablehnung sollte aber eine eigenständige Lösung angestrebt werden [40].
Der Ständerat überwies mit grosser Mehrheit eine Motion Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche der Nationalrat bereits im Vorjahr angenommen hatte. Die Motion fordert vom Bundesrat, Sehhilfen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wieder in die Mittel- und Gegenständeliste nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufzunehmen, womit die Kosten wieder von der Grundversicherung getragen werden müssten [41].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Fridez (sp, JU) zur Beratung an den Ständerat, welche eine Aufnahme der ärztlich verordneten Leistungen von Podologinnen und Podologen für Diabeteskranke in den Leistungskatalog gemäss KGV fordert. Ziel der Motion ist eine verstärkte Prävention kostenintensiver Folgeerkrankungen aufgrund von Verletzungen der Füsse und deren verzögerter Heilung bei den betroffenen Patienten [42].
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Reserven
Nach der Vernehmlassung im Vorjahr unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien, der jedoch im Berichtsjahr noch nicht im Plenum debattiert wurde. Zudem kündigte Bundesrat Berset an, in Zukunft grosse Prämienunterschiede zwischen den Kantonen verhindern zu wollen. Im Zuge der Stärkung der Aufsicht über die obligatorische Krankenversicherung (siehe oben) soll das BAG die Möglichkeit erhalten, stark über den effektiven Kosten liegende Prämien nachträglich zu korrigieren. [43]
Der Nationalrat hatte 2010 einer Standesinitiative des Kantons Genf Folge gegeben, welche eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, damit künftig die Reserven der Versicherer kantonal getrennt gebildet werden. Im Berichtsjahr beschloss der Ständerat eine Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2014 [44].
 
[23] BRG 12.027: BBI, 2012, S. 1941 ff.; Presse vom 17.2.12.
[24] BRG 12.052: BBI, 2012, S. 5409 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 311.
[25] Po. 12.3087: AB NR, 2012, S. 1210.
[26] BBI, 2012, S. 6631 f.; NZZ, 23.5., 28.8. und 4.9.12; TA, 28.8. und 15.12.12; BAZ, 11.10.12; vgl. SPJ 2011, S. 312; Mo. 12.4277: AB SR, 2013, S. 218 ff.
[27] Po. 12.3363: AB NR, 2012, S. 1794.
[28] Mo. 12.3609: AB NR, 2012, S. 1792.
[29] BBI, 2012, S. 7877 ff.
[30] Presse vom 28.7.12; SGT, 28.9.12; BAZ, 11.10.12.
[31] Mo. 12.3600: AB NR, 2012, S. 1792.
[32] NZZ, 22.6.12; BAZ, 3.9.12; LT, 25.9.12. Mo. 12.3839: AB NR, 2012, S. 2250.
[33] TA, 27.10.2012; SoZ, 28.10.2012.
[34] Kt.Iv. 11.309: AB SR, 2012, S. 18f.; AB NR, 2012, S. 2242; vgl. SPJ 2011, S. 312.
[35] Medienmitteilung BK vom 16.2.12; NZZ, 20.1.12; vgl. SPJ 2011, S. 312 ff.
[36] NZZ, 20.1., 31.3., 2.4. und 5.6.12; 24h, 23.3.12; LT, 7.5.12; TA, 8.5. und 18.6.2012; AZ, 12.5.12; NLZ, 24.5.12.
[37] Milic, Thomas / Vatter, Adrian, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 17. Juni 2012, Bern 2012.
[38] NZZ, 11.2.12; vgl. SPJ 2011, S. 315.
[39] AB NR, 2012, S. 1378 f.; SR 832.102.
[40] Pa.Iv. 11.494: Medienmitteilung SGK-S vom 16.11.12.
[41] Mo. 10.3953: AB SR, 2012, S. 9 f.; vgl. APS 2012, S. 316.
[42] Mo. 12.3111: AB NR, 2012, S. 1791.
[43] BRG 12.026: BBI, 2012, S. 1923; BAZ, 17.2.12; vgl. SPJ 2011, S. 317.
[44] Pa.Iv. 09.319: AB SR, 2012, S. 905 f.; vgl. SPJ 2010, S. 245 f.