Année politique Suisse 2013 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
Wirtschaft
Gegen eine Änderung des Basler Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung, welche insbesondere die zweistündige Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Samstag von 18.00 auf 20.00 Uhr vorsah, hatten die Unia Nordwestschweiz zusammen mit der SP Basel-Stadt im Vorjahr erfolgreich das Referendum ergriffen. Zusammen mit den Grünen, der EVP und anderen Gewerkschaften führten sie in ihrer Gegenkampagne insbesondere an, dass die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten einen erhöhten Wettbewerbsdruck für Familienbetriebe sowie die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal zur Folge habe. Auf der befürwortenden Seite erachteten Gewerbler und Detailhändler diese Massnahme hingegen als einzigen auf kurze Sicht möglichen Faktor, um Umsatz sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Das Volk entschied im März im Sinne der Gegner und schickte die Gesetzesänderung mit 59,7% Nein-Stimmen bachab. Damit ordnete sich die jüngste Abstimmung zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Stadtkanton ein in die Reihe der drei bisher verlorenen kantonalen Abstimmungen zu diesem Thema, zuletzt der im 2002 abgelehnten Initiative „Fir e offe Basel“. Nachträglich im Gesetz verankert wurden hingegen die beiden unbestrittenen Sonntagsverkäufe im Advent sowie die Umwandlung des Bettages in einen übrigen Feiertag; Änderungen, die ebenfalls mit der vorgelegten Gesetzesanpassung hätten implementiert werden sollen (BLZ, 26.1.13; BaZ, 26.1., 1.2. und 4.3.13).
Mit einem Ja-Anteil von 47,3% sprachen sich die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im März gegen eine Olympiakandidatur des Kantons Graubünden für die Winterspiele 2022 aus. Mit diesem Entscheid lehnte die Bevölkerung sowohl die Grundsatzfrage zur Durchführung der Olympischen Spiele als auch die Bereitstellung der Reserve von CHF 300 Mio. ab, welche beide Teil eine und derselben Abstimmungsfrage waren. Die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes gelangte zur Abstimmung, da der Grosse Rat einstimmig und zum ersten Mal seit Inkrafttreten des ausserordentlichen kantonalen Behördenreferendums 2004 beschlossen hatte, ein Geschäft von sich aus der Volksabstimmung zu unterbreiten. In einer weiteren, am selben Urnengang stattfindenden Abstimmung beschloss das Bündner Stimmvolk indes mit deutlichem Mehr die Aufhebung ebendieses Behördenreferendums (SOS, 4.12., 5.12. und 6.12.12.; SOS, 3.4.13; vgl. oben, Teil I, 7b (Sport).
Im Kanton Schaffhausen wurde mit 51,2% Nein-Stimmen ein dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehender Kreditbeschluss betreffend Miete und Ausstattung der Dreifachsporthalle und der Querhalle Stahlgiesserei abgelehnt. Der Kantonsrat hatte im Vorfeld den Verpflichtungskredit für Mietzinsen zur Nutzung der geplanten Hallen (jährlich max. CHF 766 000), die einmaligen Kosten für die Anschaffung von Geräten (CHF 255 000) sowie anfallende Unterhaltskosten (jährlich max. 239 000) mit 40 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Im Nachgang zur verlorenen Abstimmung erachtete der Regierungsrat die Debatte um die Berechtigung der Höhe der Mietkosten sowie die emotionale Vermischung mit dem kantonalen Sparpaket als ausschlaggebend für das Nein zur Vorlage. Von den kantonalen Parteien hatten lediglich die EDU und die JFDP die Nein-Parole beschlossen (SN, 4.12.12; SN, 19.1., 30.1., 9.2., 13.2., 15.2., 21.2., 26.2., 4.3. und 5.3.13).
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