Année politique Suisse 2013 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
Über
elf eidgenössische Vorlagen hatte die Stimmbevölkerung im Berichtjahr zu befinden; darunter je fünf Volksinitiativen und fakultative Referenden und ein obligatorisches Referendum. Mit der Abzockerinitiative hat die Stimmbevölkerung die zwanzigste Initiative seit 1891 angenommen. Insgesamt war damit knapp mehr als jedes zehnte Volksbegehren (20 von 189) an der Urne erfolgreich, wobei diese Quote seit 1990 mit rund 12% (11 von 91) etwas höher liegt als vor 1990 mit 9% (9 von 98). Die anderen vier Volksbegehren hatten 2013 keine Chance. Die fakultativen Referenden fielen in vier der fünf Fälle behördenkonform aus. Einzig bei der Abstimmung zur Autobahnvignette pfiff die Stimmbevölkerung das Parlament zurück. Das obligatorische Referendum, mit dem ein Familienartikel in der Verfassung festgeschrieben werden sollte, erhielt zwar ein relativ deutliches Volksmehr, scheiterte aber am Ständemehr. Dies war das zwölfte Mal, dass bei einer Verfassungsvorlage das Volks- und das Ständemehr divergierten (zur Reformdiskussion vgl. Teil I, Kapitel 1d). Die mittlere Stimmbeteiligung an den vier Abstimmungssonntagen war im langjährigen Vergleich mit 47,3% relativ hoch. Am wenigsten stark vermochten die Vorlagen am 9. Juni zu mobilisieren (Volkswahl des Bundesrates / Asylgesetzrevision), als 39,5% der stimmberechtigten Bevölkerung an die Urne gingen. Am stärksten mobilisierten die drei Abstimmungsvorlagen Ende November. Die Stimmbeteiligung bei den Abstimmungen zur 1:12-Initiative, zur Autobahnvignette und zur Familieninitiative der SVP lag bei 53,6%
[72]
Eine im Juli veröffentlichte Studie zur Stadt St. Gallen zeigte, dass sich Stimmberechtigte
selektiv beteiligen, und zwar bei jenen Vorlagen, von denen sie sich betroffen fühlen. Über die betrachtete Zeit (konkret: sieben Abstimmungstermine) hätten sich so rund drei Viertel der Stadt-St. Galler mindestens bei einer Abstimmung beteiligt
[73].
Wie auch der Tabelle (vgl. Tabelle
Volksinitiativen_2013.pdf) anbei entnommen werden kann, liegen
Volksinitiativen nach wie vor im Trend. Allerdings wurden im Berichtjahr erneut weniger Begehren (9) lanciert als im Vorjahr (10). Vier dieser geplanten Initiativen beziehen sich auf die Verkehrspolitik, wobei drei vom gleichen Komitee („Das 3er Paket“) lanciert wurden. Die im Berichtjahr recht virulent geführten Diskussionen um eine „Initiativenflut“ nähren sich denn auch etwas verspätet aus der rekordhohen Lancierung der 23 Begehren im Wahljahr 2011, über die im Berichtjahr teilweise bereits abgestimmt wurde oder die noch hängig sind. Insgesamt übersprangen 2013 acht Volksinitiativen die Unterschriftenhürden (2012: 10), womit Ende 2013 total 20 Begehren hängig waren (Ende 2012: 20). Im Unterschriftenstadium befanden sich Ende 2013 noch zwölf Initiativen (inkl. der neun neu lancierten; 2012: 20). Dass von einer Flut an Initiativen nur bedingt gesprochen werden sollte, zeigen nicht nur diese abnehmenden Zahlen, sondern auch der Umstand, dass im Jahr 2013 nicht weniger als zehn Volksbegehren an der Unterschriftenhürde gescheitert sind (2012: 9). Die Hürden scheinen also nach wie vor für viele Initiativkomitees (zu) hoch zu sein, darunter etwa auch für die SD („Zuwanderungsinitiative“), für die Auns („Neutralitätsinitiative“), für die Liga gegen Passivrauchen („Schutz vor Passivrauchen“) oder für das Komitee Pro Fauna („Schutz der Grossraubtiere“). Trotzdem reichte Karl Vogler (OW, csp) Ende des Berichtjahres ein Postulat ein, mit dem limitierende Mechanismen für die Lancierung von Volksinitiativen geprüft werden sollen. Ferner wurden vier erfolgreich eingereichte Volksbegehren im Berichtjahr zurückgezogen, weil der Gesetzgeber Gegenvorschläge dazu entworfen hat (2011: 5). Dies zeigt auch die Bedeutung der Initiative als Kontroll- und Agendasettinginstrument: Ein Volksbegehren kann durchaus auch eine indirekte Wirkung entfalten ohne an der Urne erfolgreich sein zu müssen. Weiter kündigten verschiedene Organisationen 2013 an, ein Volksbegehren zu planen, so etwa der Mieterverband zum Bau gemeinnütziger Wohnungen und zum Ausbau des Mieterschutzes, der Bauernverband zur Stärkung der inländischen Agrarproduktion, die Grünen zur Anpassung der Agrarimporte an Schweizer Standards oder ein überparteiliches bürgerliches Komitee zur Rettung des Bankgeheimnisses
[74].
Im Berichtjahr wurde gegen acht Bundesgesetze das
Referendum ergriffen (2012: 6). Die Unterschriftensammlung gegen die Asylgesetzrevision war von Flüchtlingsorganisationen und linken Kreisen bereits Ende 2012 gestartet worden. Mitte Januar wurden hierzu 63 666 gültige Unterschriften eingereicht. Auch gegen das Epidemiegesetz sammelten verschiedene Gruppen mit teilweise recht unterschiedlichen Zielen bereits Ende 2012 bis Mitte Februar 77 360 beglaubigte Unterschriften. Das Referendum gegen die Revision des Arbeitsgesetzes kam im April mit 70 306 Unterschriften erfolgreich zustande. Die Sonntagsallianz – ein Referendumskomitee aus verschiedenen religiösen Gruppierungen und Vereinigungen, der SP, der GP, der EVP und der CSP sowie verschiedener Gewerkschaften – hatte nach eigenen Angaben bereits nach 2 Monaten über 60 000 Unterschriften gegen die Öffnungszeiten bei den Tankstellenshops gesammelt. Mitte April kündigte Uniterre ein Referendum gegen das Reformpaket in der Agrarpolitik an, zog dieses Ansinnen dann aber zugunsten der Initiative des Bauernverbandes wieder zurück (siehe oben). Äusserst erfolgreich war das überparteiliche Komitee um Walter Wobmann (svp, SO), das innert kurzer Zeit 107 424 Unterschriften gegen die Erhöhung der Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen sammelte. Wegen mangelnder finanzieller Unterstützung wurde die Unterschriftensammlung gegen die Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien abgebrochen. Noch im Berichtjahr wurden Unterschriftensammlungen gegen den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen und gegen das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA lanciert. Gegen das Freihandelsabkommen mit China konnte das Referendum nicht ergriffen werden, weil der Antrag der SP, das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, vom Nationalrat abgelehnt wurde
[75].
Weil in der Schweiz die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit momentan politisch keine Chance hat – 2012 wurde ein entsprechendes Projekt von den Räten beerdigt – liegt der Entscheid zur Gültigkeit einer Initiative nach wie vor beim Parlament. Ungültig ist eine Initiative dann, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt, oder aber offensichtlich undurchführbar ist. Das Parlament setzt das Instrument der
Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative allerdings nur sehr zurückhaltend ein. Seit 1891 wurden erst vier Volksbegehren für ungültig erklärt. Die unter anderem in den Medien kolportierte Zunahme von angenommenen Volksbegehren, bei denen sich die Umsetzung aufgrund von völkerrechtlichen Bestimmungen als schwierig erweist (z.B. Ausschaffungsinitiative, Verwahrungsinitiative) sowie zwei weitere konkrete Volksbegehren waren Grundlagen für ausgedehnte Diskussionen. Der erste Fall, die Initiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)“, welche die Zuwanderung beschränken und die Entwicklungshilfe zur Förderung der freiwilligen Familienplanung verpflichten will, wurde vom Bundesrat als gültig betrachtet. Im Vorfeld war freilich spekuliert worden, dass hier die Einheit der Materie verletzt sein könnte – Entwicklungshilfe und Zuwanderungsstopp seien zwei verschiedene Dinge, bei denen die Präferenzen der Stimmbürgerschaft geteilt sein könnten. Die Regierung argumentierte aber, auch gestützt auf die bisherige grosszügige Praxis des Parlaments, dass das Ziel, die Einwohnerzahl auf die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auszurichten, mit beiden Massnahmen erfüllt werden könne und diese deshalb materiell als einheitlich zu betrachten seien. Beim zweiten Fall, der Durchsetzungsinitiative der SVP, mit welcher der Katalog für die Gründe zur Ausschaffung krimineller Ausländer festgelegt werden soll, um die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu beschleunigen, griff der Bundesrat zu einem bisher nicht gebrauchten, erst 2000 mit der neuen Bundesverfassung eingeführten Instrument, nämlich der Teilungültigkeit. Die Definition des zwingenden Völkerrechts im Text der Durchsetzungsinitiative sei für ungültig zu erklären und zu streichen, weil just die im Initiativtext gewählte Definition des Non-Refoulment-Prinzips (Menschen dürfen nicht in Länder ausgeschafft werden, in denen sie gefährdet sind) zu eng sei und gegen das zwingende Völkerrecht verstosse. Das Parlament wird sich 2014 über die Botschaft des Bundesrates beugen
[76].
Die wachsende Zahl angenommener Initiativen verstärkte im Berichtjahr auch die Diskussion um die
Umsetzung von Volksbegehren. Angestachelt durch die in seinen Augen verwässerte Umsetzung seiner Initiative, lud Thomas Minder (parteilos, SH), Ständerat und Vater der Abzockerinitiative, Ende Jahr Komitees von Initiativbegehren an einen runden Tisch, deren Anliegen zwar an der Urne ebenfalls angenommen, aber in den Augen der Initianten nicht adäquat umgesetzt wurden. Die laut SVP zu wenig rasch erfolgende Konkretisierung der Ausschaffungsinitiative verleitete die Partei zur Lancierung einer Durchsetzungsinitiative, mit der erstere ausformuliert werden soll. Als Streitpunkt bei der Umsetzung eines angenommenen Volksbegehrens entpuppt sich erstens die Frage nach der Grösse des Spielraums, den Bundesrat und Parlament bei der Konkretisierung der Verfassungsrevision haben sollen. Zweitens ist unklar, wie Begehren umgesetzt werden sollen, die gegen internationales Recht verstossen (vgl. dazu auch unten). Die Initianten beharren in der Regel auf einer Interpretationshoheit ihres Anliegens. Allerdings sind es Parlament und Bundesrat, welche die Aufgabe der Präzisierung von Verfassungsrevisionen zu übernehmen haben. Die Interpretation eines Ja an der Urne muss dabei den konkreten Vorstellungen der Initiativkomitees nicht zu 100% entsprechen
[77].
Die aufgrund der Probleme bei der Unterschriftensammlung für die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien eingereichte und noch 2012 von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde im Berichtjahr im Ständerat behandelt. Inhalt der Motion war die Forderung nach
getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften. Besagte Referenden waren knapp nicht zustande gekommen, wofür die Referendaren – allen voran die Auns – das schleppende Beglaubigungsverfahren in den Gemeinden verantwortlich gemacht hatten. In der Zwischenzeit hatte das Bundesgericht die Beschwerde der Auns allerdings abgewiesen. Die nachgereichten bescheinigten Unterschriften waren nicht fristgerecht eingereicht und deshalb als ungültig betrachtet worden. Das Gericht bekräftigte damit Artikel 141 BV, wonach bescheinigte Unterschriften bis spätestens am letzten Tag der 100-tägigen Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen müssen. Bundeskanzlerin Casanova wies die Ständeräte darauf hin, dass die Probleme häufig bei der mangelnden Organisation der Referendumskomitees selber liegen, welche die Unterschriften den Gemeinden zu spät oder gesammelt statt gestaffelt zur Beglaubigung überreichen. Auch weil der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion darauf hinwies, dass er eine Teilrevision der politischen Rechte zu diesem Anliegen vorbereite, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 32 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ab. Eine Motion Stamm (svp, AG), die in eine ähnliche Stossrichtung zielte, wurde in der Folge auch im Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt. Die SVP wurde in diesem Begehren einzig von der geschlossenen grünen Fraktion unterstützt. In der Vernehmlassung, in welche die besagte Revision der politischen Rechte im März geschickt wurde, stiess die Idee einer gestaffelten Frist auf eher negative Reaktionen (vgl. dazu unten, Reform der Volksrechte)
[78].
Die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ war Ursache von fünf gleichlautenden Motionen, die alle Ende 2012 – vier im Nationalrat und eine im Ständerat – von Gegnern des Volksanliegens eingereicht worden waren. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, die Initiative zur Einheitskrankenkasse der Stimmbevölkerung rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit ein Grund für die Einreichung der Vorstösse war die bestehende Regelung zur
Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative, wonach der Bundesrat ein Jahr Zeit hat, um für eine Initiative eine Botschaft zu entwerfen. Die Krankenkasseninitiative war Ende Mai 2012 eingereicht worden. Weil die Regierung den Entwurf eines Gegenvorschlages plante, hätte sich die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Die Motionäre wiesen darauf hin, dass sowohl die Initiative als auch ein Gegenvorschlag in den Räten keine Chance hätten und deshalb der Umweg nicht gegangen werden müsse. Das Parlament sei entscheidungsreif und die Stimmbevölkerung habe schon mehrfach ihr Desinteresse an einer Einheitskrankenkasse gezeigt. In der Presse wurde hinter den bürgerlichen Begehren allerdings auch Wahltaktik vermutet, würde die SP-Initiative doch mit verlängerter Frist im Wahljahr zur Abstimmung gelangen. In der Diskussion im Ständerat, der die Motion Schwaller (cvp, FR) zuerst behandelte, wurden nicht vorwiegend gesundheits-, sondern staatspolitische Argumente vorgebracht. Die Motionen würden in den bewährten Prozess eingreifen und gesetzlich geregelte Fristen aushebeln, was nicht nur ein Unding, sondern auch ein Präzedenzfall wäre. Trotz dieser Bedenken hiess der Ständerat den Vorstoss mit 27 zu 17 Stimmen gut. Zwei Tage später behandelte der Nationalrat die vier Motionen de Courten (svp, BL), Humbel (cvp, AG), Cassis (fdp, TI) und Lorenz Hess (bdp, BE) in globo. Die SP, welche die Begehren ablehnte, warf den Motionären vor, ein Machtspiel zu spielen und dem neuen Gesundheitsminister Berset (sp) die Flügel stutzen zu wollen. Allerdings würden die Motionäre mit ihrem Vorgehen selber für eine Verzögerung sorgen, da der jeweilige Zweitrat erst im Juni über die Motionen werde befinden können. Bundesrat Berset wies auch in der grossen Kammer auf die bewährten Verfahrensregeln hin. Die Regierung würde ihre Arbeit so rasch wie möglich erledigen, aber die für den Gegenvorschlag Ende Februar gestartete Vernehmlassung nicht abbrechen. Mit 102 zu 71 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden jedoch alle vier Motionen angenommen. Gegen die Begehren stimmten die SP, die GP und die GLP. In der Sommersession überwies der Nationalrat die Motion Schwaller mit 109 zu 65 Stimmen und der Ständerat nahm die vier nationalrätlichen Vorstösse ebenfalls in globo an. Der Bundesrat verzichtete schliesslich doch auf einen Gegenvorschlag und legte die Botschaft zur Einheitskrankenkasseninitiative Ende September vor. Noch in der Wintersession wurden die fünf Motionen deshalb abgeschrieben (zur gesundheitspolitischen Debatte vgl. Teil I, 7c, Krankenversicherung)
[79].
[72] www.admin.ch; zu den einzelnen Vorlagen vgl. die jeweiligen Kapitel und die Tabellen im Anhang;
NZZ, 6.3.13;
So-Bli, 10.3.13;
SGT, 11.3.13;
NZZ, 23.7.13.
[74] Po. 13.4155 :
NZZS, 15.12.13; zur Diskussion über „Initiativenflut“ vgl.
WW, 21.3.13;
Blick, 25.3.13;
LZ, 30.3.13;
WW, 11.4.13;
NZZS, 5.5.13,
BaZ, 15.5.13;
NZZ, 22.5.13;
Blick, 1.7.13;
TG, 8.7.13;
BZ, 23.7.13;
NZZ, 22.10., 25.10., 29.10. und 31.10.13;
AZ, 8.11.13;
Blick, 22.11.13;
AZ, 23.11.13;
BaZ, 26.11.13;
NZZ, 30.11.13; Presse vom 9.12.13;
AZ und
NZZ, 12.12.13;
LT, 13.12.13;
TA, 16.12.13;
SGT, 17.12.13.
[75] Asylgesetzrevision:
BBl, 2013, S. 944 ff.;
NZZ, 18.1. und 24.1.13; Epidemiegesetz:
BBl, 2013, S. 1701 f.;
NZZ, 18.1. und 22.2.13; Arbeitsgesetz:
BBl, 2013, S. 3145 f.;
NZZ, 9.3. und 4.4.13; Agrarpolitik:
NZZ, 11.4.13; Autobahnvignette:
BBl, 2013, S. 6265 f.;
NZZ, 23.3.13; Einspeisevergütung:
NZZ, 23.7. und 24.10.13; Gripen:
NZZ, 5.12.13; Fatca:
TA, 3.10.13; Freihandelsabkommen:
NZZ, 11.12.13; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die Ausführungen in den entsprechenden Kapiteln.
[76] Ecopop: Medienmitteilung BR vom 23.10.13;
NZZ, 30.5.13; Durchsetzungsinitiative:
BBl, 2013, 9459 (Botschaft BR); Medienmitteilung BR vom 20.11.13;
NZZ, 19.11.13; Presse vom 21.11.13;
So-Bli, 24.12.13;
NZZ, 6.12.13; Zur Verfassungsgerichtsbarkeit vgl.
SPJ 2012, S. 58 f.; für ungültig erklärte Initiativen: „für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1995), „für eine vernünftige Asylpolitik“ (ungültig wegen Verstosses gegen zwingendes Völkerrecht, 1996), „gegen Teuerung und Inflation“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1977) und „Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)“ (für undurchführbar erklärt, 1955).
[78] Mo. 12.3975 (SPK-NR):
AB SR, 2013, S. 473 ff.; Bericht der SPK-SR vom 22.4.13; Mo. 12.4260 (Stamm):
AB NR, 2013, S. 1480 f.;
SPJ 2012, S. 65; zur Ablehnung der Beschwerde der Auns: Urteil 1C_606/2012 vom 5.6.2013;
NZZ, 17.1.13;
BZ und
NZZ, 9.3.13;
NZZ und
SGT, 6.6.13;
NZZ, 11.6., 8.8. und 9.8.13;
So-Bli, 6.10.13;
NZZ, 7.10.13.
[79] Mo. 12.4277 (Schwaller):
AB SR, 2013, S. 218 ff.;
AB NR, 2013, S. 976 f.; Mo. 12.4123 (de Courten), Mo. 12.4157 (Humbel), Mo. 12.4164 (Cassis) und Mo. 12.4207 (Hess):
AB NR, 2013, S. 435 ff.;
AB SR, 2013, S. 427 f.; Botschaft des BR:
BBl, 2013, S. 7929 ff. (BRG 13.079); Medienmitteilung BR vom 27.2.13;
NZZ, 1.3., 12.3. und 19.3.13;
TA und
NZZ, 21.3.13.
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