Année politique Suisse 2013 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Internationale Einsätze
Im Herbst beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Einsatz der Schweizer Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis (Libyen) nochmals um zwei Jahre zu verlängern. Die Regierung schätzte die Lage in Libyen nach wie vor als gefährlich ein. Die Erfahrungen aus den bisher geleisteten Einsätzen in den ersten 18 Monaten seien aber positiv. So sollen die Spezialkräfte der Schweizer Armee gemäss Antrag bis 2016 diese Schutzleistungen erfüllen. Finanziell werden diese Einsätze vom VBS (Personal) und EDA (spezifische Ausgaben, Transporte, Unterkünfte, Verpflegung) getragen. Gerechtfertigt wurde das Anliegen mit der Dauer, die für die politische Stabilisierung des Landes und die Verbesserung der Sicherheitslage erforderlich sei. Der Bundesrat räumte aber auch ein, den Einsatz unterbrechen oder beenden zu wollen, wenn es die Situation vor Ablauf der Frist ermögliche. Im Parlament war die Vorlage unumstritten. Ein Rückweisungsantrag Geri Müller (gp, AG) hatte keine Chance. Der Armeekritiker regte an, die Schweiz solle ihre friedensfördernden Massnahmen anderweitig gestalten als durch Präsenz im Krisengebiet. So müsse beispielsweise eine Friedenskonferenz einberufen werden und in der Konsequenz solle die Schweiz ihre Vertretung aus Sicherheitsgründen zurückziehen. Der Nationalrat lehnte diesen Rückweisungsantrag deutlich ab und das Geschäft wurde ebenso deutlich mit 145 zu 13 Stimmen genehmigt. Der Ständerat genehmigte auf Antrag seiner Kommission das Geschäft mit 37 befürwortenden Stimmen einstimmig [4].
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Friedensförderung
Mitte August beschloss der Bundesrat, bis zu acht Armeeangehörige nach Mali zu schicken und die Schweiz so an der Mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu beteiligen. Sie sollen als unbewaffnete Militärbeobachter eingesetzt werden. Damit wird das humanitäre, entwicklungs- und friedenspolitische Engagement der Schweiz in Mali intensiviert. Die Stabsoffiziere und Experten der Schweizer Armee werden vorwiegend in den Bereichen humanitäre Minenräumung und Blindgängerbeseitigung, Sicherung von Munitions- und Waffenbeständen und der Sicherheitssektor-Reform eingesetzt. Gesetzliche Grundlage dazu sind das Militärgesetz und eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates. Dieser Entscheidung ging eine konkrete Anfrage der UNO voraus, welche laut Bundesrat zeige, dass die Schweiz als unparteiische und kompetente Partnerin auch in ausserordentlichen und komplexen Situationen gefragt sei. Damit verfolgte die Landesregierung den eingeschlagenen Weg hinsichtlich verschiedener Engagements der Schweizer Armee in Missionen der militärischen Friedensförderung weiter [5].
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Swisscoy
Ende November entschied der Bundesrat , den Einsatz der Swisscoy im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis Ende 2017 verlängern zu wollen. Zudem soll der Maximalbestand von Schweizer Armeeangehörigen (AdA) um 15 auf 235 angehoben werden. Der maximale Bedarf an temporären Aufstockungen soll dagegen gesenkt werden. Statt einer Aufstockung um 80 AdA während 12 Monaten soll der Bundesrat neu ermächtigt werden, das bestehende Kontingent um bis zu 60 Armeeangehörige während höchstens vier Monaten zu erhöhen. Weil es sich um einen bewaffneten Einsatz handelt, bedarf er der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Mit seinem Bericht und diesem Antrag bekräftigte der Bundesrat seine im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 geäusserte Absicht, den friedensfördernden Einsatz im Kosovo fortführen zu wollen. Das Geschäft wurde bis Ende Jahr in den Räten noch nicht behandelt [6].
 
[4] BRG 13.078: BBl, 2013, S. 7301 ff., 7313 ff.; AB NR, 2013, S. 1837 ff.; AB SR, 2013, S. 1011 f.; siehe SPJ 2012, S. 145 f.
[5] Medienmitteilung VBS vom 14.8.13.
[6] BRG 13.104: BBl, 2013, S. 9595 ff.