Année politique Suisse 2013 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Direkte Steuern
Im März gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ mit 110 000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der EVP, der SP, den Grünen, der CSP, dem SGB sowie dem Verein Christnet lancierte Begehren forderte auf Bundesebene die Einführung einer zwanzigprozentigen Erbschaftssteuer ab einem Vermögen von zwei Millionen Franken. Zwei Drittel der Erträge sollten dem Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen. Im Juni veröffentlichte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das zum Schluss kam, dass die Volksinitiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzte. Der SGV forderte das Parlament auf, den Initiativtext für ungültig zu erklären. Für Kontroversen sorgte auch die im Initiativtext verankerte Rückwirkungsklausel, die besagte, dass im Falle einer Annahme der Vorlage Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zuzurechnen waren. Im September gab der Bundesrat bekannt, dass er sich der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer widersetzte. In der im Dezember vorgelegten Botschaft meldete die Landesregierung vor allem Bedenken bezüglich der föderalistischen Kompetenzordnung an. Der Bundesrat sprach sich entschieden gegen einen Eingriff in die Steuerhoheit und in das Steuersubstrat der Kantone aus [9].
Im Juli des Berichtsjahres unterzeichnete die Schweiz ein neues Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich. Anlass zu Neuverhandlungen gab die im Jahre 2011 durch die französische Regierung ausgesprochene Drohung, das seit 1953 geltende Vertragswerk aufzukündigen. Nach Ansicht des Bundesrates war eine für die Schweiz unvorteilhafte Revision einem vertragslosen Zustand vorzuziehen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählte, dass Frankreich auf seinem Gebiet wohnhafte Erben und Vermächtnisnehmer besteuern konnte, wobei eine in der Schweiz bezahlte Erbschaftssteuer angerechnet wurde. Zudem führte das Abkommen Steuertransparenz für Immobiliengesellschaften ein, indem indirekt gehaltene Immobilien künftig am Ort der gelegenen Sache versteuern werden sollten. In der Romandie löste das revidierte Abkommen bereits vor seiner Unterzeichnung heftigen Widerstand aus. Die Westschweizer Finanzdirektoren hielten es für inakzeptabel, dass der französische Staat Erbschaftssteuern einziehen konnte, wenn der Erblasser in der Schweiz ansässig war und lediglich in Frankreich wohnhafte Erben hatte. Aufgrund dieser Empörung zeigte sich die französische Regierung gegenüber dem im Sommer 2012 paraphierten Entwurf zu drei kleineren Konzessionen bereit. Dies änderte jedoch nichts daran, dass das Erbschaftsabkommen in der Schweiz einen schweren Stand hatte. Erwartungsgemäss beschloss der Nationalrat in der Wintersession, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser Entscheid fiel mit 122 zu 53 Stimmen deutlich aus. Lediglich die Ratslinke setzte sich für ein Eintreten ein. Das Geschäft wurde im Ständerat auf die Frühjahrsession des Folgejahres traktandiert [10].
Im Juni präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“, die im Vorjahr eingereicht worden war. Das Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, da er die positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Regimes höher gewichtete als Steuergerechtigkeitsüberlegungen. Nach Ansicht der Landesregierung stärkte die Aufwandsbesteuerung die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und mobile Personen. Zudem führte der Bundesrat ins Feld, dass das Parlament im Vorjahr die Bemessungsgrundlagen der Pauschalbesteuerung auf Bundesebene verschärft hatte. In der Wintersession sprach sich der Ständerat mit 30 zu 9 Stimmen gegen die Volksinitiative aus. Darüber hinaus verzichtete er darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Ratslinke argumentierte, dass die Pauschalbesteuerung die Steuergerechtigkeit gleich zweifach in Frage stellte, da reiche Ausländer sowohl im Vergleich zu reichen Schweizern als auch gegenüber weniger Vermögenden privilegiert würden. Dadurch würde das Vertrauen in die Steuerbehörden untergraben und die Steuermoral verschlechtert. Die bürgerlichen Vertreter führten ihrerseits an, dass die Pauschalbesteuerung in Rand- und Bergregionen von grosser Bedeutung sei, dass im Falle eines Wegzuges nebst Steuereinnahmen auch Investitionen, Konsumausgaben und Spendengelder betroffen seien und dass die Kantone im Grundsatz selber über die Bedingungen dieses Steuerregimes zu befinden hätten. Der Nationalrat setzte die Behandlung der Initiative auf 2014 an [11].
Ohne Gegenstimmen nahm der Ständerat in der Frühjahrssession eine vom Bundesrat initiierte formelle Bereinigung bei der direkten Besteuerung von natürlichen Personen an, indem er die einjährige Veranlagung im Rahmen der Gegenwartsbemessung als einziges Besteuerungssystem festlegte. Im Dezember des Vorjahres hatte sich bereits der Nationalrat dafür ausgesprochen. In den Schlussabstimmungen stimmten beide Räte dem Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen einstimmig zu [12].
In der Frühjahrssession beriet der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Bislang waren unbegrenzte Steuerabzüge vom Einkommen nur bei Weiterbildungen erlaubt, mit denen der berufliche Stand gehalten werden konnte. Neu sollten jegliche Formen von Aus- und Weiterbildungen gleich behandelt werden, wodurch Abgrenzungsprobleme eliminiert werden konnten. Im Jahre 2011 hatte der Ständerat die steuerliche Obergrenze bei der Bundessteuer auf 12 000 Franken angesetzt, was gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats einer Verdoppelung entsprach. Der Nationalrat ging noch einen Schritt weiter, indem er mit 103 zu 83 Stimmen einen Antrag von Caspar Baader (svp, BL) annahm, der einen vollumfänglichen Abzug forderte. Gegenüber der vom Ständerat bevorzugten Regelung hätte der nationalrätliche Vorschlag zu zusätzlichen Steuerausfällen in Höhe von 10 Millionen Franken geführt. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen gut. In der Sommersession hielt der Ständerat an der Obergrenze von 12 000 Franken fest. Daraufhin schwenkten die Volksvertreter auf die ständerätliche Version ein. Somit konnte die Gesetzesrevision in der Herbstsession verabschiedet werden. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vom Nationalrat mit 161 zu 10 und vom Ständerat einstimmig angenommen [13].
Wie der Ständerat im Jahre 2011 gab auch der Nationalrat einer Standesinitiative des Kantons Zug keine Folge, die einen Aus- und Weiterbildungsabzug für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung einführen wollte [14].
Im Mai wurde publik, dass die Volksinitiative „Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung“ nicht zu Stande gekommen war. Das Begehren hätte bei einer Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen einen Steuerabzug von 100 Franken pro Vorlage gefordert [15].
Der Bundesrat publizierte im Oktober seine Botschaft zum Steuererlassgesetz. Dieses sah die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) vor. Alle Gesuche um Erlass sollten neu von den Kantonen beurteilt werden. Es war geplant, dass sich die eidgenössischen Räte 2014 mit dieser a priori unbestrittenen Vorlage auseinandersetzen würden [16].
Über den Entscheid der französischen Regierung, die Pauschalbesteuerten in der Schweiz vom Doppelbesteuerungsabkommen auszunehmen, berichten wir im Teil I, 2 (Politique étrangère).
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Familienbesteuerung
Im Mai nahm der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung zur Kenntnis, die sich die Eliminierung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zum Ziel gesetzt hatte. Aufgrund der überwiegend negativen Rückmeldungen beschloss die Landesregierung, die Vorlage zu sistieren. Die Volksinitiative der CVP „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ erschien dem Bundesrat das geeignetere Instrument zu sein, um bezüglich der seit Jahren umstrittenen Ehepaarbesteuerung den lang ersehnten Durchbruch zu erzielen (siehe unten) [17].
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat seine Botschaften zu den beiden Volksinitiativen der CVP. Dabei sprach sich die Landesregierung für eine Annahme der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ aus. Von der sogenannten “Heiratsstrafe“ waren noch rund 80 000 Ehepaare betroffen, vor allem wohlhabende Doppelverdiener ohne Kinder sowie Rentnerpaare ab einem mittleren Pensionseinkommen. Dies lag daran, dass diese Paare aufgrund der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Progressionsstufe gelangten als Konkubinatspaare. Die Volksinitiative wandte sich jedoch nicht nur gegen die “Heiratsstrafe“ auf Stufe der direkten Bundessteuern, sondern auch bezüglich der AHV-Renten. Der Bundesrat stellte klar, dass er sich nur im steuerlichen Bereich in der Pflicht sah, da er nur dort eine Diskriminierung ausmachte. Die Benachteiligung in Bezug auf die Rentenhöhe konnte nach Ansicht der Landesregierung nicht isoliert betrachtet werden. Im Gegensatz zu den Initianten, die in Steuersachen ein Ehegatten-Splitting bevorzugten, liess der Bundesrat das Modell, das zur Anwendung kommen würde, noch offen. Hingegen widersetzte sich der Bundesrat der zweiten familienpolitischen Volksinitiative der CVP. Das Begehren, das den Titel „Familien stärken! – Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ trug, verlangte die generelle steuerliche Freistellung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern aufgrund des Abzugs für die Fremdbetreuung und des Elterntarifs keine direkte Bundessteuer bezahlten. Ebenso befürchtete die Regierung, dass vor allem Haushalte mit höheren Einkommen am stärksten von der Regelung profitieren würden. Die Steuerausfälle wurden auf Bundesebene jährlich auf 200 und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 760 Millionen Franken beziffert. Die Landesregierung empfahl dem Parlament neben der Ablehnung, dieser Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen [18].
Über die vom Stimmvolk abgelehnte Familieninitiative der SVP berichten wir im Teil I, 6d (Politique familiale).
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Unternehmensbesteuerung
Was die unerwartet hohen Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II anbetraf, sorgte in der Frühjahrsession die Ablehnung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) durch den Nationalrat für Aufsehen. Der Motionstext wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Im Vorjahr hatte der Ständerat diesem Ansinnen zugestimmt. Zudem empfahl eine Mehrheit der WAK des Nationalrats die Motion zur Annahme. Das Abstimmungsresultat zu Gunsten der Kommissionsminderheit fiel in der grossen Kammer mit 106 zu 71 dann aber unerwartet deutlich aus. Neben den geschlossenen stimmenden Fraktionen der SVP, der FDP und der BDP sprachen sich auch die CVP-Abgeordneten grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Die Wirtschaftsverbände, die sich auf intensive Weise für eine Ablehnung der Motion eingesetzt hatten, konnten somit einen wichtigen Erfolg verbuchen [19].
Im Verlauf des Berichtsjahres entwickelte eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Stossrichtung der geplanten Unternehmenssteuerreform III. Im Mai legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor. Dieser empfahl im Falle einer Abschaffung oder Anpassung der kantonalen Spezialregime für Statusgesellschaften im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der EU die Einführung von Ersatzmassnahmen, damit die Standortattraktivität der Schweiz aufrecht erhalten werden konnte. Die Massnahmen mussten allerdings internationalen Standards genügen. Soweit es die Kantone für erforderlich hielten, sollten sie ihre Gewinnsteuersätze senken. Zudem waren weitere steuerliche Massnahmen für die Stärkung der Standortattraktivität vorgesehen. Zur Debatte standen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Einführung von Steuerprivilegien für Erträge aus geistigem Eigentum (so genannte Lizenzboxen). Im Rahmen der daran anschliessenden Konsultation stiess der Zwischenbericht auf breite Zustimmung. Der Bundesrat beauftragte im Dezember die Projektorganisation, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen, damit im Folgejahr eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden konnte [20].
In der Sommersession lehnte der Ständerat eine Motion der freisinnigen Fraktion ab, deren Forderung nicht mehr aktuell war. Im Zusammenhang mit den im Jahre 2011 diskutierten Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke verlangte die Motion eine rasche Umsetzung einer Unternehmenssteuerreform III bis zum 31. März 2012. Der Nationalrat hatte dem Geschäft in der Wintersession 2011 zugestimmt [21].
In der Frühjahrsession hiess der Nationalrat eine schrittweise Abschaffung aller Stempelsteuern gut. Diese Forderung ging auf eine parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion aus dem Jahre 2009 zurück, welcher die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte Folge gegeben hatten. Die Stempelabgabe auf der Emission von Eigenkapital betrug ein Prozent, während jene auf das Fremdkapital im Rahmen der „Too big to fail“-Vorlage bereits im Vorjahr abgeschafft worden war. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats vertrat die Ansicht, dass die Stempelabgabe die Aktienemissionen unnötig verteuerte, das Eigenkapital gegenüber Fremdkapital benachteiligte und das Emissions- und Handelsgeschäft ins Ausland drängte. Mit diesem Entscheid widersetzte sich die kleine Kammer dem Sistierungsantrag des Bundesrats. Die Regierung begrüsste zwar das Anliegen im Grundsatz, plädierte jedoch für eine Berücksichtigung dieser Massnahme in der Unternehmenssteuerreform III, was eine Gesamtschau ermöglicht würde. Im Ständerat fand diese Argumentation mehr Gehör: Die Kantonsvertreter beschlossen in der Wintersession oppositionslos dem bundesrätlichen Sistierungsantrag zu folgen [22].
Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zu, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen forderte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig [23].
Eine zweite Motion der SVP-Fraktion, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen zum Ziel hatte, passierte ebenfalls die Hürde des Nationalrats. Der Bundesrat hatte auch diesen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen [24].
Im Verlauf des Berichtsjahres überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Pelli (fdp, TI), die im Rahmen der Quellensteuer eine pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Schweiz ermöglichen wollte, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorlag [25].
Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr gab der Ständerat in der Sommersession einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Somit wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde weiterhin nur bis zu einem im Steuerrecht festgehaltenen Maximalwert akzeptiert [26].
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Steuerhinterziehung
Über die internationale Amtshilfe bei Steuerdelikten berichten wir im Teil I, 4b (Geld, Währung und Kredit) sowie im Teil I, 2 (Politique étrangère suisse).
 
[9] BBl, 2013, S. 2267f.; BBl, 2014, S. 125ff.; Medienmitteilung EFD vom 13.9.13, NZZ, 28.6.13.
[10] BRG 13.073: BBl, 2013, S. 7127f.; AB NR, 2013, S. 2171ff.; Medienmitteilung EFD vom 11.7.13, SGT, 20.2. und 4.7.13.
[11] BRG 13.057: BBl, 2013, S. 5427ff.; AB SR, 2013, S. 1069ff., LT und NZZ, 6.12.13.
[12] BRG 11.026: AB SR, 2013, S. 91f.; vgl. SPJ 2012, S. 207f.
[13] BRG 11.023: AB NR, 2013, S. 34ff.; AB SR, 2013, S. 395ff.; NZZ, 6.3, 5.6., 7.6. und 11.9.13; vgl. SPJ 2011, S. 218f.
[14] Kt.Iv 11.300: AB NR, 2013, S. 46.; vgl. SPJ 2011, S. 219.
[15] BBl, 2013, S. 3645.
[16] BBl, 2013, S. 8435ff.
[17] Medienmitteilung EFD vom 29.5.13; NZZ und SGT, 30.5.13; vgl. SPJ 2012, S. 208.
[18] BRG 13.084 (Familie stärken): BBl, 2013, S. 8461ff; BRG 13.085 (Für Ehe und Familie): BBl, 2013, S. 8513ff.; NZZ und SGT, 24.10.13.
[19] Mo. 12.3972: AB NR, 2013, S. 372ff.; NZZ, 20.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 208f.
[20] Medienmitteilungen EFD vom 17.5., 30.10. und 19.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 209.
[21] Mo. 11.3789: AB NR, 2013, S. 635.
[22] Pa.Iv. 09.503: AB NR, 2013, S. 365ff.; AB SR, 2013, S. 1065f; NZZ, 5.12.13
[23] Mo. 11.3834: AB NR, 2013, S. 1243f.
[24] Mo. 11.3835: AB NR, 2013, S. 1244f.
[25] Mo. 13.3184: AB NR, 2013, S. 1182; AB SR, 2013, S. 982.
[26] Pa.Iv. 10.533: AB SR, 2013, S. 637f.