Année politique Suisse 2013 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Mehrwertsteuer
Im Januar verabschiedete der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes, die sich mit dem Zwei-Satz-Modell auseinander setzte. Dadurch kam die Landesregierung widerwillig einem Auftrag nach, der vom Parlament im Zusammenhang mit der Rückweisung der Einführung eines Einheitssatzes im Jahre 2011 formuliert worden war. Gemäss dem Zwei-Satz-Modell sollten Gastronomie und Hotellerie in Genuss einer gegenüber dem Mehrwertsteuer-Normalsatz reduzierten Steuer kommen und die meisten der 29 Steuerausnahmen beibehalten werden. Allerdings gab der Bundesrat zu bedenken, dass damit weder die administrativen Kosten der Wirtschaft gesenkt noch ein gesamtwirtschaftlicher Wachstumsimpuls erwartet werden konnte. Der Bundesrat legte bezüglich der Höhe des reduzierten Satzes zwei Varianten vor, die beide ertragsneutral ausgestaltet waren, indem sie die Kompensation von Mindereinnahmen vorsahen. Wie aus den mehrheitlich negativen parteipolitischen Reaktionen auf die Zusatzbotschaft erwartet werden konnte, beschloss der Nationalrat in der Sommersession, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der grossen Kammer gelangte zur Einsicht, dass das Zwei-Satz-Modell keinen wesentlichen Zusatznutzen brachte. Im Rahmen der Herbstsession sprach sich auch der Ständerat für ein Nichteintreten aus, womit nach dem Einheitssteuersatz ein zweites Reformvorhaben im Bereich der Mehrwertsteuer scheiterte [27].
Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen über das Zwei-Satz-Modell (siehe oben) überwiesen die eidgenössischen Räte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die den Bundesrat im Rahmen einer kleinen Revision mit einer Reihe von Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes beauftragte. Im Vordergrund standen dabei der Praxisnachvollzug und die Mehrwertsteuer-Befreiung von Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen sowie von Massnahmen zur Berufsunfallverhütung [28].
Das Parlament sprach sich im Berichtjahr für eine Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aus. Der Sondersatz war 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Im Berichtsjahr wurde die Frist in Form einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) bereits zum fünften Mal verlängert. Somit unterlag die Hotellerie weiterhin dem reduzierten Satz von 3,8%, wodurch der Bund für die darauffolgenden vier Jahre mit Mindereinnahmen von 720 Millionen Franken zu rechnen hatte. Dennoch löste das Geschäft wenig Widerstand aus. Im Nationalrat übte lediglich die SP-Fraktion Kritik daran. Die grosse Kammer hiess die parlamentarische Initiative mit 145 zu 36 Stimmen gut, während im Ständerat der Entscheid zu Gunsten der Verlängerung gar einstimmig ausfiel [29].
Die vom Wirteverband GastroSuisse eingereichte Volksinitiative Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung“ wurde in der Wintersession vom Nationalrat mit 94 zu 78 Stimmen und 16 Enthaltungen abgelehnt. Somit folgte die kleine Kammer dem Antrag der Landesregierung. Das Begehren forderte, dass sowohl Restaurantleistungen als auch Take-away-Transkationen zum reduzierten Satz von aktuell 2,5% besteuert werden sollten. Bislang war dies nur bei letzteren der Fall, während für erstere der Normalsatz von 8% zur Anwendung kam. Während sich im Nationalrat die SVP geschlossen für die Volksinitiative aussprach und sich die Abgeordneten der SP, der Grünen und der Grünliberalen dagegen wandten, taten sich die bürgerlichen Mitteparteien schwer mit diesem Geschäft. Dies lag daran, dass deren Vertreter einerseits viel Verständnis für das Anliegen der Wirte aufbrachten, anderseits die hohen Mindereinnahmen von jährlich rund 700 Millionen Franken in Erwägung zogen. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sowie eine Minderheit von CVP und BDP stimmten schliesslich gegen die Volksinitiative. Nicht zuletzt aufgrund der starken Ambivalenz hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, dem auch die WAK des Ständerats zugestimmt hatte. Der Entwurf der Kommissionsinitiative beinhaltete die Beseitigung eines Grossteils der Wettbewerbsverzerrungen, indem die meisten Take-away-Leistungen dem Normalsatz unterstellt werden sollten. Das eingeführte Abgrenzungskriterium zwischen warmen und kalten Speisen vermochte in der Vernehmlassung allerdings nicht zu überzeugen. Im Oktober wurde der Entwurf zurückgezogen, womit kein indirekter Gegenvorschlag zu Stande kam. Die Behandlung der Volksinitiative wurde im Ständerat auf die Frühjahrssession 2014 traktandiert [30].
Das Parlament überwies eine Motion Cassis (fdp, TI), die verlangte, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine verbesserte Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland die Daten aus dem Online-Meldeverfahren der aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden zur Verfügung stehen sollten. Hintergrund dieses Vorstosses bildete die Schwierigkeit, die Mehrwertsteuer für Lieferungen von jenen ausländischen Unternehmen in die Schweiz zu erheben, die nicht im Steuerregister eingetragen waren [31].
Ende Oktober gab der Bundesrat bekannt, dass ab 2014 alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten. Dazu nahm er in der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz eine entsprechende Anpassung vor [32].
Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» behandeln wir im Teil I, 6a (Politique énergétique).
 
[27] BRG 08.053: AB NR, 2013, S. 1052ff.; AB SR, 2013, S. 843ff.; BZ, 31.1.13; NZZ, 31.1., 19.6. und 25.9.13; vgl. SPJ 2011, S. 221.
[28] BRG 13.3362: AB NR, 2013, S. 1058.; AB SR, 2013, S. 843ff.
[29] Pa.Iv. 12.485: AB NR, 2013, S. 592ff.; AB SR, 2012, S. 397f.
[30] BRG 12.074: AB NR, 2012, S. 2117ff.; NZZ, 26.6., 6.7., 2.10. und 12.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 209f.
[31] Mo 12.4197: AB NR, 2013, S. 1538f; AB SR, 2013, S. 1118; NZZ, 11.12.13.
[32] Medienmitteilung EFD vom 30.10.13.