Année politique Suisse 2013 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Alkoholsteuer und Tabaksteuer
Im August eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Landesregierung verfolgte in den letzten Jahren das Ziel, die Tabaksteuerbelastung schrittweise dem Niveau der Europäischen Union (EU) anzunähern. Mit der Vorlage sollte der Bundesrat die Kompetenz erlangen, den Preis für eine Zigarettenpackung der meistverkauften Preisklasse von aktuell 8.20 Franken bis auf maximal elf Franken zu erhöhen. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer wurden zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt [33].
Tranken Schweizer Konsumenten Hochprozentiges, dann am liebsten Produkte aus dem Ausland. Die importierten gebrannten Wasser erreichten im Jahre 2012 nach Angaben der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) einen Marktanteil von 82%. Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes sorgte die Zustimmung beider eidgenössischer Räte zu einem Minderheitsantrag im Spirituosensteuergesetz (SpStG) für Aufsehen, der mit einem Systemwechsel die Wettbewerbsposition der inländischen Brenner stärken wollte. Die Besteuerung sollte demnach nicht mehr in Abhängigkeit der Produktion reinen Alkohols, sondern im Rahmen einer reduzierten Ausbeuteformel gemäss dem verwendeten Obst erfolgen. Der Bundesrat wies vergebens auf die völkerrechtliche Inkompatibilität und die Verfassungswidrigkeit einer solchen Regelung hin; über diese Vorlage berichten wir auch im Teil I, 7b Gesundheit, Sozialhilfe, Sport (Suchtmittel) [34].
 
[33] Medienmitteilung EZV vom 21.8.13; Lib. und NZZ, 22.8.13.
[34] Mo 12.020: AB SR, 2013, S. 265ff.; AB NR, 2013, S. 1482ff.; AZ, 7.11.13, NZZ, 20.2., 15.8. und 19.9.13.