Année politique Suisse 2013 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzausgleich
Der Ständerat sprach sich in der Sommersession gegen eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) aus, die aufgrund der Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen des Finanzausgleichs einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Im Vorjahr hatte der Nationalrat diesem Vorstoss zugestimmt [43].
Ende Oktober hiess der Bundesrat im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2014 gut. Die Anpassungen erfolgten aufgrund der jährlichen Aktualisierung der Ressourcenindizes, die das Steuerpotential der Kantone erfassen. Der Kanton Basel-Landschaft wechselte nach zwei Jahren wieder in die Gruppe der ressourcenstarken Kantone, zu denen auch Zürich, Zug, Genf, Schwyz, Basel-Stadt, Waadt, Nidwalden und Schaffhausen zählten. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellten insgesamt 3,728 Milliarden Franken zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Davon bezog allein der Kanton Bern 1,231 Milliarden Franken. Pro Einwohnerzahl erhielt jedoch der Kanton Uri am meisten Ausgleichszahlungen, gefolgt von Jura, Glarus, Freiburg und Wallis (vgl. dazu auch Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen) [44].
 
[43] Mo. 12.3970: AB SR, 2013, S. 635f.; vgl. SPJ 2012, S. 214.
[44] Medienmitteilung EFD vom 30.10.13.