Année politique Suisse 2013 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt / Allgemeine Umweltpolitik
Auf eine Initiative der Schweiz und Norwegen hatte die UNO 2009 im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) die Schaffung eines
internationalen Übereinkommens zur Verringerung der Freisetzung von Quecksilber beschlossen. Mit dem im Januar 2013 erteilten Mandat sollte sich eine Schweizer Delegation unter Leitung der internationalen Abteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bei den im Berichtsjahr stattfindenden Verhandlungen zur Konvention insbesondere für ein Verbot neuer Minen sowie die Schliessung bestehender Minen zum Abbau des hochgiftigen und persistenten Schwermetalls einsetzen. Darüber hinaus will die Schweiz auf ein generelles Verbot der Verwendung von Quecksilber in Produkten und der industriellen Produktion hin arbeiten, das nur Ausnahmen zulässt, sofern keine Alternativen verfügbar sind. Weiter stand die eidgenössische Delegation dafür ein, Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung der Konvention finanziell zu unterstützen. Im Oktober des Berichtsjahres wurde die Konvention im japanischen Minamata unterzeichnet. Dies zur Erinnerung an die zahlreichen Opfer, welche eine jahrzehntelang andauernde Quecksilberkontamination, bedingt durch den von einer Kunststofffabrik verursachten Ausstoss von grossen Mengen an organischen Quecksilberverbindungen in eine nahe Meeresbucht, gefordert hatte. Bei der Unterzeichnung der Minamata-Konvention durch die Regierung liess Bundesrätin Leuthard (cvp) verlauten, man gedenke insbesondere Massnahmen im Bereich des Goldkleinbergbaus und somit der Hauptquelle des Quecksilberausstosses, mit CHF 7,5 Mio. zu unterstützen. Die Konvention enthält ein Verbot der Herstellung sowie des Imports und Exports bestimmter Produkte, unter anderem quecksilberhaltige Batterien, Fiebermesser und Glühbirnen. Neben der Schweiz verpflichteten sich auch Norwegen und Japan zur finanziellen Unterstützung von Massnahmen in Entwicklungsländern. Ende 2013 stand die Ratifikation des Übereinkommens durch das Parlament noch aus
[7].
Nachdem sich der Nationalrat bereits im Vorjahr einstimmig für die
Genehmigung von vier Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Meeresverschmutzung ausgesprochen hatte, folgte die kleine Kammer diesem Entscheid in der Frühjahrssession geschlossen, wonach die Genehmigung der Übereinkommen sowie eine entsprechende Änderung des eidgenössischen Schifffahrtsgesetzes auch die Schlussabstimmungen in den Räten beinahe ohne Gegenstimmen passierte
[8].
Nachdem sich die grosse Kammer bereits im Vorjahr positiv zum Anliegen geäussert hatte, überwies der Ständerat im Berichtsjahr eine Motion de Buman (cvp, FR), welche von der Schweiz die
Bekämpfung der umweltschädlichen Auswirkungen der intensiven Palmölproduktion auf internationaler Ebene fordert. Die kleine Kammer folgte dabei dem einstimmig getroffenen Entscheid ihrer Kommission und den Ausführungen des Kommissionssprechers Berberat (sp, NE). Dieser verwies auf die durch übermässige Palmölproduktion in Gefahr geratene ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie den Umstand, dass die Schweiz mit Annahme der Motion ihre bereits laufenden Bestrebungen in diesem Bereich verstärken könne
[9].
Nachdem sich der Nationalrat entgegen seiner vorberatenden Kommission im Vorjahr darauf geeinigt hatte, auf die Vorlage zur
Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten, nahm er in der Frühjahrssession 2013 die Detailberatung des Geschäfts in Angriff. Die Konvention garantiert erstens den Zugang zu Umweltinformationen, zweitens die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu umweltrelevanten Anliegen und sie regelt drittens den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Aufgrund des Antrags einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit wurde der bundesrätliche Entwurf dahingehend modifiziert, dass Kantone von der vorgesehenen Pflicht enthoben wurden, regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu überprüfen. Vor der Gesamtabstimmung lag dem Rat ein breit gestützter bürgerlicher Minderheitsantrag auf Ablehnung des Entwurfes vor. Hans Killer (svp, AG) und Christian Wasserfallen (fdp, BE) wiederholten als Vertreter der Minderheit dabei die Argumente, die im Vorjahr bereits bei der Eintretensdebatte vorgebracht wurden: Bestehende Regelungen in der Schweiz würden dem Anliegen bereits ausreichend Rechnung tragen, weswegen nur der Administrationsaufwand vergrössert würde. Darüber hinaus würde die Wirtschaft behindert und das Verbandsbeschwerderecht unnötig gestärkt. Nachdem Befürworter der Ratifikation versicherten, die Änderung hätte keinen Ausbau des Verbandsbeschwerderechts zur Folge und Bundesrätin Leuthard an die Vorbildfunktion appellierte, welche die Schweiz in diesem Bereich einnehmen könnte, fand das Geschäft mit 93 zu 88 Stimmen bei drei Enthaltungen knappen Zuspruch. Während GLP, Grüne und SP die Genehmigung der Konvention klar befürworteten und FDP und SVP einem solchen Vorgehen fast ebenso deutlich entgegen standen, gaben sich CVP und BDP uneinig. In der kleinen Kammer, die das Geschäft als Zweitrat behandelte, zeigte sich ein ähnliches Bild wie bereits zuvor im Nationalrat. Ein bürgerlicher Antrag der Kommissionsmehrheit, der auf die Vorlage nicht eintreten wollte, wurde mit 20 zu 13 Stimmen abgelehnt und auch ein bürgerlicher Minderheitsantrag, der nach den Beratungen der Kommission die Ablehnung des Geschäfts forderte, unterlag nach längerem Plädoyer der Umweltministerin, welche die Angst vor einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts einmal mehr als unbegründet bezeichnete, mit 14 zu 29 Stimmen. Mit ähnlichen Mehrheitsverhältnissen wie in den jeweiligen Gesamtabstimmungen verabschiedeten die Räte die Vorlage schliesslich in der herbstlichen Schlussabstimmung
[10].
Genf zählt zu einem der weltweit verteilten Standorte, die
globale Umweltdaten sammeln und aufbereiten. Im Oktober beschloss die Regierung, das zu diesem Zweck geschaffene und gemeinsam mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Universität Genf geführte Zentrum für weitere fünf Jahre und mit einem Beitrag von CHF 400 000 zu unterstützen
[11].
Der Bund soll sich weiterhin an der Speisung des
Globalen Umweltfonds (GEF) beteiligen. Dies beschloss die Regierung im Dezember des Berichtsjahres. Demzufolge wird eine Schweizer Delegation im Folgejahr an den internationalen Verhandlungen zur vierjährlich stattfindenden Wiederäufnung des GEF teilnehmen. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Finanzierung vorlegen. Der Umweltfonds dient der Finanzierung von Umweltprojekten in Entwicklungs- und Transitionsländern
[12].
[7] Medienmitteilung BR, BAFU und EDI vom 9.1.13; Medienmitteilung UVEK und BAFU vom 16.1. und 10.10.13; Medienmitteilung UVEK vom 19.1.13;
NZZ, 10.1. und 21.1.13.
[8] BRG 12.071:
AB SR, 2013, S. 55 f. und 366;
AB NR, 2013, S. 538;
BBl, 2013, S. 2479 f.; vgl.
SPJ 2012, S. 261.
[9] Mo. 10.3619:
AB SR, 2013, S. 246; vgl.
SPJ 2012, S. 259.
[10] BRG 12.044:
AB NR, 2013, S. 13 ff. und 1771;
AB SR, 2013, S. 546 ff., 718 ff. und 931;
BBl, 2013, S. 7403 ff.;
NZZ, 5.3.13; vgl.
SPJ 2012, S. 260.
[11] Medienmitteilung BR, BAFU und UVEK vom 30.10.13.
[12] Medienmitteilung BR, UVEK und BAFU vom 6.12.13; vgl.
SPJ 2011, S. 282.
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