Année politique Suisse 2013 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
Nach mehrjährigem Streit zwischen der öffentlich-rechtlichen Institution und privaten Anbietern legte der Bundesrat im Mai eine Revision der Konzession der SRG SSR vor, welche eine
Erweiterung des Online-Angebots des Schweizer Radios und Fernsehens ermöglicht. Nachdem der Bundesrat der SRG bereits im Vorjahr die Online-Werbung untersagt hatte, beschränkte sich die Anpassung der Konzession auf die Bestimmungen zu den Online-Inhalten der SRG. Diese sollen in erster Linie von audiovisuellen Beiträgen geprägt sein. Die inhaltlichen Vorgaben für einen Beitrag, der mit einer im Schweizer Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Sendung in Bezug steht, wurden durch die Konzessionsänderung gelockert. Neu ermöglicht wird der SRG die Publikation von Online-Inhalten ohne Sendungsbezug, jedoch dürfen solche Beiträge nicht mehr als einen Viertel der im Web publizierten Inhalte betragen. Für Berichterstattungen in den Rubriken News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug aufweisen, gilt darüber hinaus eine Umfangbeschränkung von maximal 1000 Zeichen. Weiter erhält die SRG das Recht, bedeutende politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse von überregionalem Interesse ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung im Internet live zu übertragen. Diese Anpassung erfolgte in Erfüllung der im Vorjahr überwiesenen Motion Allemann (sp, BE). Die Änderungen traten Anfang Juni in Kraft. Der Verband Schweizer Medien gab bekannt, mit diesem Kompromiss leben zu können, hatte er doch im Vorfeld einen minimalen Grenzwert von 80% für die Publikation von Texten mit Sendebezug sowie eine Maximallänge von 800 Zeichen für Inhalte ohne Sendebezug gefordert. Gleichwohl monierten die Verleger, dass die SRG neben wirtschaftlichen und politischen Themen auch Sport- und Kulturanlässe im Internet live übertragen darf. Dies führe zur Konkurrenzierung privater Anbieter. An den neuen Möglichkeiten der Live-Übertragung störte sich ebenfalls der Verband der Regionalfernsehen (Telesuisse). Missbilligend äusserten sich zudem FDP, SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die eine Debatte über den Service public im Medienbereich forderten
[22].
Mit Änderung der SRG-Konzession wird die SRG per August des Weiteren von der Verpflichtung enthoben, ein englischsprachiges Radioprogramm anzubieten. Mit dem seit fünf Jahren bestehenden
World Radio Switzerland (WRS) habe das anglophone Publikum in der Schweiz nicht zufriedenstellend erreicht werden können. Die SRG erhielt die Möglichkeit, WRS einem privaten Anbieter zu übertragen, was sie Ende August auch tat: Anglo Media SA, ein europäisches Mediennetzwerk, übernahm das WRS zu einer rein auf Meldepflicht basierenden Verbreitung des Senders. Das Nachfolgeprogramm des ursprünglichen WRS konzentriert sich auf die Region Genf
[23].
Nach vorjähriger Erneuerung der Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland, mit der sich die SRG in Zusammenarbeit mit dem deutschen TV-Sender Sat1 sowie dem französischen Fernsehkanal TV5 zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Informationsverbreitung verpflichtet hatte, beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum. Unter der Adresse
www.tvsvizzera.it können ab 2014 Sendungen von Radiotelevisione Italia (RAI), Radiotelevisione Svizzera (RSI) und swissinfo.ch sowie Eigenproduktionen abgerufen werden, die aus Perspektive der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien von Interesse sind. Der Bundesrat setzte sich für diese Erweiterung der Leistungsvereinbarung ein, da im Gegensatz zu bestehenden Kooperationen mit Deutschland und Frankreich eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem italienischen Umland bisher vernachlässigt worden war. Der Bund übernimmt von den jährlich anfallenden Kosten von CHF 1,5 Mio. die Hälfte des Betrages. Der Rest wird von der SRG getragen. Die Subventionierung durch den Bund stiess beim Verband Schweizer Medien auf Missfallen, da dieses Zugeständnis dessen Ansicht nach eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätte. Bundesrätin Leuthard (cvp) wehrte sich gegen die Vorwürfe. Mit dem neuen Portal würden die bestehenden privaten Angebote wie Ticinonews und Ticinonline nicht unter Druck gesetzt, da sich tvsvizzera.it speziell an ein im Ausland lebendes, italienischsprachiges Publikum mit Interesse an der Schweiz richten werde. Darüber hinaus wies die Bundesrätin darauf hin, dass der Anstoss zur Schaffung eines solchen Portals mit Vorstössen der Tessiner Nationalräte Fulvio Pelli (fdp, TI) und Ignazio Cassis (fdp, TI) aus der italienischsprachigen Schweiz selber stamme
[24].
Natalie Rickli (svp, ZH) brachte in einem Postulat ihr Unbehagen gegenüber den eingeschränkten Mitwirkungsrechten der Gebührenzahler bei der Wahl der
SRG-Programme zum Ausdruck. Insbesondere nahm die Postulantin Anstoss an der Tatsache, dass nur durch offizielle SRG-Vereinsmitgliedschaft, welche der Gebührenzahlende durch den Kauf von Anteilsscheinen erwerben muss, der volle Zugang zu Mitgliederforen und somit die Einflussnahme auf das Programm möglich wird. Sie wollte deshalb den Bundesrat veranlassen, Möglichkeiten zur kostenlosen Mitwirkung aller Programmnutzer zu prüfen. Der Bundesrat teilte die Meinung der Postulantin und beantragte dem Nationalrat die Annahme des Vorstosses. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession
[25].
Die
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte sich im Berichtsjahr eingehend mit der so genannten „Causa Mörgeli“ auseinander. Der Zürcher Nationalrat (svp, ZH) kritisierte die Ende März ausgestrahlten Sendungen der „Rundschau“ und „10vor10“, die sich mit der Frage beschäftigt hatten, ob die Qualitätsanforderungen, die Professor Mörgeli an die von ihm betreuten Doktorarbeiten stelle, den gängigen wissenschaftlichen Standards genügen würden. Die „Rundschau“ brachte ans Licht, dass der langjährige Direktor des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich unter anderem Dissertationen angenommen hatte, deren hauptsächlicher Bestandteil die Transkription alter Texte ausmachte. Die UBI kam einstimmig zum Schluss, die Berichterstattung in den insgesamt drei betroffenen Sendungen sei sachgerecht erfolgt. Zwar habe die „Rundschau“ beispielsweise in ihrer ersten Sendung tatsächlich darauf verzichtet, die genaueren Umstände zum Erwerb eines Doktortitels am betreffenden Institut zu erläutern, habe Mörgeli jedoch in einem zehnminütigen Interview ausreichend Raum gelassen, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Gelegenheit habe der Angeschuldigte nicht genutzt, sondern sogleich zum direkten Gegenschlag ausgeholt. Mörgeli zog die drei Beschwerden nach Bekanntgabe des Entscheids ans Bundesgericht weiter, dessen Entscheid für 2014 erwartet wird
[26].
[22] Medienmitteilung BAKOM vom 1.5.13;
LT, 29.1.13;
NZZ und
SGT, 2.5. und 3.5.13; vgl.
SPJ 2012, S. 354 f.
[23] Medienmitteilung BAKOM vom 1.5.13;
NZZ Online, 30.8.13.
[24] Medienmitteilung BAKOM vom 29.5.13;
NZZ, 14.5.13;
BaZ und
TA 15.11.13; vgl. Fra. 12.5454 (Cassis) und Ip. 12.3198 (Pelli); vgl.
SPJ 2012, S. 355.
[25] Mo. 13.3097:
AB NR, 2013, S. 1186.
[26]
NZZ, 7.12. und 9.12.13; vgl. Teil IIIa (SVP).
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