Année politique Suisse 1966 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
 
Strassenverkehr
Auf dem Gebiet des Strassenverkehrs beantragte der Bundesrat eine gesetzliche Regelung der Autobahnpolizei. Er folgte dabei freilich nicht der Anregung, eine eidgenössische Strassenpolizei zu schaffen, die in einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Allgöwer (LdU, BS) enthalten war [37], sondern wählte eine föderalistische Lösung. In einer Ergänzung des eidg. Strassenverkehrsgesetzes sollte der Polizeidienst auf reinen Autostrassen jeweils demjenigen Kanton übertragen werden, der auch für den Unterhalt verantwortlich ist; die Unterhaltspflicht fällt nach Nationalstrassengesetz nicht überall mit der Gebietshoheit zusammen. Die Vorlage wurde einstweilen vom Nationalrat genehmigt [38]. Eine andere Bundesinitiative galt der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Erhebung von Verkehrsbussen. Ein vom JPD den Kantonen und Strassenbenützerverbänden zur Vernehmlassung unterbreiteter Entwurf sah einheitliche Ordnungsbussen vor, die bei geringfügigen Verkehrsverstössen zur Entlastung von Polizei und Gerichten gleich an Ort und Stelle erhoben werden könnten, sofern der Gemassregelte nicht ein ordentliches Strafverfahren vorzöge. Diesem Vorschlag wurde entgegengehalten, dass er die Ordnungsbusse zur « Verwaltungsgebühr für die Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift » erniedrige und die Verkehrsdisziplin zu schädigen geeignet sei [39]. Die wachsende Zahl der Verkehrsopfer veranlasste verschiedene parlamentarische Vorstösse. Der Nationalrat überwies ein Postulat Götsch (soz., ZH), das die Erforschung und eine vermehrte Koordination der Bekämpfung der Unfälle zum Ziele hatte [40]. Ein Postulat Kurzmeyer (rad., LU), das für den Führerausweis ein Mindestalter von 20 Jahren vorsah, wurde vom Nationalrat abgelehnt [41], ein Postulat Buri (BGB, BE), das eine Bewährungsfrist vor der definitiven Erteilung des Ausweises anregte, vom Ständerat angenommen [42].
 
[37] NZZ, 2527, 8.6.66.
[38] BBI, 1966, II, S. 332 ff.; Sten. Bull. NR, 1966, S. 618 ff.
[39] NZZ, 1755, 22.4.66. Vgl. Kritik in NZZ, 3158, 21.7.66.
[40] NZZ, 1128, 15.3.66. Die Zahl der Strassenverkehrsunfälle nahm von 1965 auf 1966 um 2,6 % zu, die Zahl der Verletzten um 3,3 %, während die Zahl der Todesopfer stabil blieb (NZZ, 542, 9.2.67).
[41] NZZ, 2527, 8.6.66. Bundesrat von Moos machte in seiner Stellungnahme auf die internationale Geltung des Mindestalters von 18 Jahren aufmerksam.
[42] NZZ, 4077, 27.9.66. Die bernische Regierung hat eine entsprechende Regelung auf, kantonaler Ebene ins Auge gefasst (Bund, 461, 25.11.66). Der Bundesrat hatte am 28.1. verfügt, dass verkehrsstrafenfreie Inhaber eines ausländischen Führerausweises den schweizerischen Ausweis ohne Prüfung erhalten sollten (AS, 1966, S. 343 ff.; NZZ, 385, 28.1.66).