Année politique Suisse 1966 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
Der Streit um die Binnenschiffahrt blieb noch unentschieden. Der von der vorbereitenden Ständeratskommission gewünschte Ergänzungsbericht des Bundesrates war Ende des Jahres erst in Vorbereitung
[71]. Nach der bernischen erklärten sich auch die ostschweizerischen Kantonsregierungen (Glarus, beide Appenzell, St. Gallen, Graubünden und Thurgau) mit den westschweizerischen Ausbauinteressen solidarisch
[72]. Sie wurden sekundiert von den Handelskammern der Kantone Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf einerseits, Appenzell beider Rhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau anderseits, die in einem gemeinsamen Appell an die eidgenössischen und kantonalen Behörden eine Überprüfung des ungünstigen Bundesratsberichts vom 11. Mai 1965 forderten
[73]. Zurückhaltender wurde eine Schiffbarmachung der Aare von der aargauischen Handelskammer befürwortet, die in einer Umfrage bei ihren Mitgliedfirmen nur ein beschränktes Interesse hatte feststellen können
[74]. Für einen Ausbau des Hochrheins, namentlich bis Waldshut, erklärte sich sodann ein neuer Generalverkehrsplan der Regierung von Baden-Württemberg, in welchem baldige Verhandlungen mit der Schweiz gewünscht wurden
[75]. Anderseits meldete sich auch Opposition gegen das Aareschiffahrtsprojekt aus der welschen Schweiz: Naturschutz-, Jäger- und Fischerkreise gründeten ein « Comité romand contre le canal transhelvétique »
[76], und im neuenburgischen Grossen Rat wandten sich Sozialisten und Popisten, von mehreren Radikalen unterstützt, gegen die Beteiligung des Kantons an einer Kapitalerhöhung der Förderungsgesellschaft Transhelvetica, so dass der Beschluss nur mit Mühe zustande kam
[77].
[72] Bund, 6, 5.1.66 (offizielle bernische Erklärung), GdL, 11, 14.1.66 (Plenarsitzung der ostschweizerischen Kantonsregierungen).
[74] Bund, 242, 24.6.66; Jahresbericht der Litra, 1965/66, S. 109 f.
[77] PS, 205, 6.9.66; TdG, 208, 6.9.66. Vgl. auch NZ, 586, 18.12.66; 592, 21.12.66; 598, 25.12.66, über westschweizerische Opposition gegen Binnenschiffahrtsbestrebungen. Als Gegenargumente wurden Rücksicht auf Natur- und Gewässerschutz, Zweifel an der Wirtschaftlichkeit sowie ein gewisses Misstrauen der Linken gegenüber der Transhelvetica genannt. Gegen den Beschluss des Grossen Rates rekurrierten neuenburgische Naturschutzkreise beim Bundesgericht.