Année politique Suisse 1966 : Politique sociale / Population et travail
 
Arbeitsrecht
Auf den 1. Februar 1966 setzte der Bundesrat das neue Arbeitsgesetz, das die eidgenössischen Räte schon 1964 angenommen hatten, mit zwei Vollziehungsverordnungen in Kraft [2]. Dadurch wurde ein Markstein in der arbeitsrechtlichen Entwicklung erreicht. Bürgerliche Kommentatoren äusserten dabei den Wunsch nach einer grosszügigen Anwendung der neuen Bestimmungen, damit die Entfaltung der unternehmerischen Tätigkeit nicht beeinträchtigt werde [3]; von sozialistischer und gewerkschaftlicher Seite dagegen wurde dazu ermahnt, durch Wachsamkeit den sozialpolitischen Erfolg voll wirksam werden zu lassen [4]. Die Problematik des Verhältnisses zwischen Gesetz und Vertrag kam gegen Jahresende in einer kritischen Feststellung der Angestelltenvereinigung zum Ausdruck, welche sich gegen eine Tendenz zur Angleichung der Arbeitsverträge nach unten an die Minimalbestimmungen des Bundesgesetzes wandte [5].
Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Arbeitsgesetzes stand eine Revision der Artikel über den Dienstvertrag im OR. Im Februar gab der Bundesrat bekannt, dass ein von einer Expertenkommission ausgearbeiteter Entwurf in einem Vernehmlassungsverfahren zur Hauptsache gut aufgenommen worden sei, dass aber die Berücksichtigung der Abänderungsanträge noch längere Zeit in Anspruch nehmen werde [6]. Gegen Jahresende wurde von Angestelltenkreisen besonderes Interesse an der Ergänzung des Arbeitsgesetzes durch eine günstige Neuregelung des Dienstvertragsrechts bekundet [7].
 
[2] AS, 1966, S. 57 ff.; NZZ, 168, 14.1.66.
[3] GdL, 13, 17.1.66; Bund, 30, 22./23.1.66; 39, 28.1.66; 40, 29./30.1.66; Vat., 82, 7.4.66.
[4] Tw, 12, 15./16.1.66; 24, 29./30.1.66.
[5] Erklärung der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (NZZ, 5591, 27.12.66).
[6] NZZ, 540, 8.2.66 (Antwort auf Kleine Anfrage von NR Heil, k.-chr., ZH). Vgl. auch Ostschw., 129, 4.6:65; 84, 12.4.66; 106, 7.5.66.
[7] NZZ, 4913, 15.11.66 (Kadertagung der VSA); 5288, 6.12.66 (Christlicher Angestellten- und Beamtenverband).