Année politique Suisse 1966 : Politique sociale / Assurances sociales
Arbeitslosenversicherung
Eine Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung liess die doppelte Problematik zutage treten, dass einerseits die unter weniger günstigen Lohnverhältnissen festgesetzten Leistungen dem Stand der Konjunktur nicht mehr entsprachen, dass es aber anderseits bei diesem Konjunkturstand fast keine Arbeitslosigkeit mehr gibt. Parlamentarische Vorstösse aus den Jahren 1962/63 veranlassten den Bundesrat, die Heraufsetzung der Leistungen und der Berechtigungsgrenzen zu beantragen; dadurch sollte auch dem fortschreitenden Mitgliederschwund der Kassen gesteuert werden. Angesichts der guten Finanzlage der Kassen wurde aber auch eine Herabsetzung der Prämien und eine Einschränkung der öffentlichen Zuwendungen an den Kassenausgleichsfonds vorgesehen; den Ansatz zu einer Rationalisierung des vielfältigen und kostspieligen Systems von öffentlichen und privaten, paritätischen und einseitigen Kassen bildete die Vorschrift, dass Neugründungen nur bei einer Mitgliederzahl von 2000 anerkannt werden sollten. Um die beträchtlichen Kassenfonds der Allgemeinheit besser dienstbar zu machen, wurde die Anlage der Mittel auf dem Hypothekarmarkt erleichtert
[27]. Eine grundlegende Änderung des Systems, z. B. durch Einbau in das Gefüge von AHV und IV, wie sie Nationalrat Wanner (rad., SH) in einer Kleinen Anfrage empfahl, wurde vom Bundesrat erst auf weitere Sicht in Betracht gezogen
[28]. Beide Räte hiessen die Vorlage ohne wesentliche Änderungen gut
[29].
[27] BBI, 1966, I, S. 319 ff.
[28] NZZ, 2849, 28.6.66. Vgl. auch Bundespräsident Schaffners Zusage im NR (Sten. Bull. NR, 1966, S. 450)
[29] Beratung im StR am 22.6. und 27.9. (Sten. Bull. StR, 1966, S. 195 ff. u. 250), im NR am 20.9.1966 (Sten. Bull. NR, 1966, S. 441 ff.) Im N R stellte Ketterer (LdU, ZH), der schon im Zürcher Kantonsrat für eine Aufhebung des Versicherungsobligatoriums plädiert hatte, einen Antrag auf Nichteintreten (vgl. Tat, 221, 20.9.66). Endgültiger Gesetzestext in BBI, 1966, II, S. 460 ff.
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