Année politique Suisse 1966 : Enseignement, culture et médias
Médias
La réserve de la radio et de la télévision sur les questions politiques est en débat — Question de la diffusion sur sol suisse des programmes étrangers — Le Conseil national décide l'inscription légale du secret de l'information — Modifications structurelles de la presse — Allégements du règlement des archives fédérales.
Radio und Fernsehen
Als staatlich kontrollierte Massenmedien von eminent politischer Bedeutung blieben Radio und Fernsehen ein Gegenstand öffentlicher Diskussion. Diese bezog sich sowohl auf die Programmgestaltung wie auf die Sende- und Empfangstechnik; für die erstere traten die politischen Aspekte stärker in den Vordergrund. Die Reorganisation des Radioprogramms nach Jahresbeginn brachte namentlich eine Verlängerung der Sendezeit und einen Ausbau des Informationsdienstes; gewisse Neuerungen wie der abendliche Informationsblock und die Presseschau wurden nach einiger Zeit der laut gewordenen Kritik angepasst
[1]. Gegenüber dem Fernsehen, das infolge der Werbesendungen und der weiteren Zunahme seiner Konzessionäre rasch steigende Einnahmen verbuchen kann, befindet sich das Radio in einer finanziell angespannten Lage, die seine Möglichkeiten beschränkt
[2]. Die Kritik an Radio und Fernsehen wandte sich aber zum Teil noch gegen eine andere Beschränkung: gegen das Gebot der Zurückhaltung in der politischen Information, das mit dem Monopolcharakter der Konzession zusammenhängt
[3]. Zwar wurde dieses Gebot bei einzelnen« Fernsehsendungen etwas large gehandhabt, doch fehlte es nicht an korrigierenden Erklärungen der Fernsehdirektion bzw. des Bundesrates
[4]. Eine Zusammenkunft von vier Bundesräten mit leitenden Vertretern der Radio- und Fernsehgesellschaft im Juni, an der von Bundesratsseite einzelne Sendungen beanstandet wurden, kam der Öffentlichkeit erst nach Jahresende zur Kenntnis
[5]. Von den Kritikern am « Maulkorb Monopol » wurde gern der « harte » Stil des deutschen Fernsehens als Vorbild hingestellt; Verteidiger der zurückhaltenden Tendenz verwiesen demgegenüber auf die grosse Empfindlichkeit des Publikums und machten überdies geltend, dass das Fernsehen bereits mehrere betont nonkonformistische Mitarbeiter beschäftige
[6]. Während die nonkonformistische Kritik am Radio- und Fernsehregime mehr einem allgemeinen Oppositionsbedürfnis entspringt, das angesichts der Allparteienregierung neue Kristallisationspunkte sucht, wurde von Sozialdemokraten und Arbeitnehmerverbänden auch eine gruppenpolitische Kritik vorgetragen, die eine vermehrte Berücksichtigung der Arbeitnehmerschaft postulierte
[7].
Auf übermittlungstechnischem Gebiet stellte sich das Problem der Auseinandersetzung mit der Sendetätigkeit des Auslandes, das seine politische Bedeutung hat. Es wurde die Frage diskutiert, ob und wie durch ein System von Umsetzern ausländische Fernsehprogramme im ganzen Lande verbreitet werden könnten. Dabei spielte ein Vorschlag des Radiotechnikers A. Hochmann, der von der PTT abgelehnt, von zwölf Zeitungen aber unterstützt wurde, eine Rolle; Bundesrat Gnägi wies den Vorwurf, der Empfang ausländischer Sendungen werde mit Absicht nicht gefördert, zurück und setzte seinen Entscheid in Erwartung eines neuen Gutachtens noch aus
[8]. Dass allerdings in der Entwicklung der Übermittlungstechnik, namentlich durch Verwendung von Satelliten, die Gefahr liege, dass die Schweiz von ausländischen Fernsehprogrammen überschwemmt werde, sprach Generaldirektor Bezençon deutlich aus, doch empfahl er als einzig mögliche Gegenmassnahme eine wirksame schweizerische Teilnahme am Wettbewerb im Äther
[9]. Gegenüber internationale Abmachungen verletzenden Radiostörsendungen aus Ostdeutschland, Irak und Algerien entschloss sich die PTT zu einer gleichfalls den Vereinbarungen nicht gemässen Verstärkung der Sender von Beromünster und Sottens
[10].
Presse
Die Presse ist im Unterschied zu Radio und Fernsehen von keiner staatlichen Konzession abhängig; gleichwohl gab ihr Verhältnis zum Staat Anlass zu politischen Auseinandersetzungen. Zur Verbesserung dieses Verhältnisses hatte der Bundesrat auf Neujahr 1966 den Journalisten M. Nef zu seinem Berater für Presse- und Informationsfragen ernannt, der für einen freieren und reichlicheren Fluss der Informationen aus dem Bundeshaus besorgt zu sein versprach
[11]. Meinungsverschiedenheiten über die Grenzen des Rechts auf Information traten in erster Linie im militärpolitischen Bereich auf, indem Nationalrat Hubacher (soz., BS) in der « Abend-Zeitung » Angaben über die Mirage-Entwicklung aus einem vertraulichen Dokument des EMD veröffentlichte und die Militärverwaltung darauf eine militärgerichtliche Untersuchung veranlasste
[12]; auch bürgerliche Zeitungen nahmen in dieser Frage grundsätzlich gegen das EMD Stellung
[13]. Der Vorfall verstärkte das Bedürfnis nach einer gesetzlichen Verankerung des Informationsgeheimnisses, die dann auf Vorschlag der vorberatenden Kommission im Dezember vom Nationalrat in das neue Gesetz über das Verwaltungsverfahren eingefügt wurde, allerdings unter Ausschluss von Angelegenheiten der inneren oder äusseren Landessicherheit
[14]. Anderseits forderte Bundespräsident Schaffner von der Presse eine verantwortungsbewusste und wahrheitsgetreue Gestaltung ihrer Kritik und wandte sich gegen die Untergrabung des Ansehens der Behörden durch einzelne Zeitungen
[15]. Die Problematik einer nicht von politischen Gruppen getragenen, sondern von Aussenseitern, die sich betont unabhängig geben, geführten öffentlichen Kritik wurde verschiedentlich diskutiert und mit einer Kommerzialisierung der Presse sowie einer Wandlung der Publikumsansprüche in Zusammenhang gebracht
[16]; es wurde aber auch gegen die traditionelle Meinungspresse der Vorwurf erhoben, sie biete über ein so brennendes Weltproblem wie den Vietnamkrieg keine objektive Information
[17]. In der Konsequenz der Entwicklung von einer stark gruppengebundenen Meinungspresse zur richtungslosen Konsumpresse lag auch die Aufhebung des Verbots einer Aufnahme von Kommunisten durch den Verein der Schweizer Presse; dabei spielten freilich Temperamentsunterschiede zwischen Welsch- und Deutschschweizern mit
[18]. Die vielfältigen Schwierigkeiten wirtschaftlicher, wirtschafts- und sozialpolitischer Art, denen namentlich die traditionelle Presse begegnet, veranlassten den liberalen Genfer Zeitungsdirektor Reverdin, im Nationalrat die Einsetzung eines konsultativen Organs zu postulieren, das den Bundesrat in Fragen, welche die Presse berühren, zu beraten hätte
[19].
Grundfragen
Ein Informationsproblem stellt sich immer dringlicher auch in bezug auf die Vergangenheit. Das Erscheinen verschiedener, zum Teil oberflächlicher oder verzerrter Darstellungen über die Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg verstärkt das Bedürfnis nach Bekanntgabe der amtlichen Akten aus jener Zeit, mindestens in Form einer Veröffentlichung des Berichts, an dem Prof. E. Bonjour im Auftrag des Bundesrates arbeitet
[20]. Ein gewisses Entgegenkommen zeigte der Bundesrat in der Revision des Reglements für das Bundesarchiv, durch die der Zugang zu den grundsätzlich gesperrten Akten der letzten 50 Jahre — allerdings under Vorbehalt der Wahrung öffentlicher Interessen (z. B. Staatsschutz) — für wissenschaftliche Forschung erleichtert wurde
[21].
[1] NZZ, 124, 11.1.66; 861, 28.2.66; 1994, 5.5.66; 5365, 9.12.66.
[2] Vgl. Jahrbuch 1965/66 der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft; NZZ, 188, 16.1.67. Für das Fernsehen wurde vom VED die tägliche Werbesendezeit von 12 auf 14 (ab 1.6.1967) bzw. auf 15 Minuten (ab 1.1.1968) erhöht (NZZ, 5365, 9.12.66).
[3] Art. 13 der Konzessionsbestimmungen verlangt eine objektive Information und eine Programmgestaltung, die den Landesinteressen, der nationalen Einheit und der internationalen Verständigung dient (NZZ, 3001, 8.7.66). Vgl. dazu A. Guinand im Jahresbericht des Zentralvorstandes der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (Jahrbuch 1965/66, S. 10) sowie seine im Bund, 11, 10.1.66, wiedergegebene Äusserung an der Generalversammlung der SRG vom 8.1.1966.
[4] So entschuldigte sich die Direktion des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz dafür, dass eine Sendung über die Dienstverweigererdemonstration in Ins vom 4.7. vom Gemeinderat des Dorfes als beleidigend empfunden worden war (Bund, 261, 7.7.66; NZ, 313, 11.7.66; vgl. dazu oben S. 39), und der Bundesrat tadelte laut Beantwortung einer Kleinen Anfrage NR von Greyerz (rad., BE) eine Sendung, in der etwas drastisch auf die behördliche Telephonkontrolle hingewiesen wurde (NZZ, 3129, 18.7.66; 3955, 20.9.66; vgl. dazu oben S. 14).
[5] Vgl. Weltwoche, 1733. 27.1.67; NZZ, 386, 29.1.67; 437, 2.2.67; 470, 4.2.67.
[6] Vgl. Kritik in Zürcher Woche, 14, 8.4.6.6; 38, 23.9.66; 39, 30.9.66; NZ, 564, 5.12.66; 582, 15.12.66; Gegenkritik in NZZ, 4983, 18.11.66.
[7] So vom Präsidenten der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Bern, NR Tschäppät, am kantonalen Parteitag (Tw, 226, 26.9.66). Vgl. ähnliche Stimmen in PS, 218, 22.9.66; ferner Tw, 96, 26.4.66 (Arbeitnehmer Radio- und Fernsehbund der Schweiz); NZ, 128, 18.3.66 (Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände).
[8] NZ, 98, 28.2.66; 193, 28.4.66; 496, 26.10.66; NZZ, 1040, 10.3.66;1474, 4.4.66; Zürcher Woche, 12, 25.3.66; GdL, 95, 25.4.66. Die Spannung um das Projekt Hochmann — und zugleich um die Frage der behördlichen Telephonkontrolle (vgl. oben S. 14) — äusserte sich in einer Beschwerde, dass ein Telephonkonferenzgespräch zwischen Hochmann und ihn unterstützenden Kreisen abgehört worden sei. Auf parlamentarische Interventionen hin wurde zuerst von Bundesrat Gnägi eine Abhörung bestritten, darauf aber vom Bundesrat eine amtliche Untersuchung angeordnet (NZ, 439, 23.9.66; NZZ, 4069, 27.9.66; 4316, 11.10.66).
[9] Jahrbuch 1965/66 der SRG, S. 13.
[11] NZZ, 5325, 10.12.65; 22, 3.1.66.
[12] Abend-Zeitung, 133, 10.6.66; 153, 4.7.66; 185, 10.8.66; 188, 13.8.66; NZZ, 2977, 7.7.66; 3363, 9.8.66. Vgl. auch oben S. 34.
[13] NZZ, 3014, 9.7.66; BN, 291, 13.7.66.
[14] Sten. Bull. NR, 1966, S. 622, 625 f. u. 634. Vgl. dazu Tat, 212, 8.9.66, u. 213, 9.9.66. Zum Gesetz vgl. oben S. 13.
[16] Vgl. ARTHUR BAUR, « Momentaufnahme der Schweizer Presse 1965 », in Jahrbuch der eidgenössischen Behörden, 1966, S. 164 ff.; ISO KELLER, « Die schweizerische Presse in der Krise », a.a.O., S. 184 ff.; WILLY BRETSCHER, «Betrachtungen zur Freiheit und Unabhängigkeit der Presse », a.a.O., S. 197 ff.
[17] Vgl. URS JAEGGI, RUDOLF STEINER, WILLY WYNIGER, Der Vietnamkrieg und die Presse, Zürich 1966, und die Entgegnungen in Bund, 382, 1./2.10.66; NZZ, 4241, 7.10.66; Tw, 237, 8./9.10.66; BN, 538, 19.12.66; 543, 21.12.66.
[18] Auf Antrag der Genfer Sektion wurde durch die Delegiertenversammlung vom 6.11.1965 das Verbot aufgehoben (NZZ, 4712, 8.11.65); ein Versuch, diesen Beschluss durch eine Urabstimmung rückgängig zu machen, scheiterte an der Delegiertenversammlung vom 23.4.1966, die den Sektionen die Aufnahme freistellte (NZZ, 1810, 25.4.66). Vgl. auch Tat, 49, 27.2.66; NZZ, 1560, 10.4.66.
[19] Überweisung des Postulats am 30.6.1966 (NZZ, 2879, 30.6.66).
[20] Vgl. NZZ, 2985, 7.7.66; BN, 556. 30.12.66.
[21] AS, 1966, S. 916 ff. Die Revision ging auf ein Postulat von NR Reverdin (lib., GE) aus dem Jahre 1963 zurück (NZZ, 3113, 17.7.66).
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