Année politique Suisse 1967 : Economie / Politique économique générale / Strukturpolitik
print
Fremdenverkehr
Die Entwicklung des schweizerischen Fremdenverkehrs wurde vor allem durch die Ereignisse in jenen Ländern beeinflusst, aus denen sich die grosse Zahl unserer Gäste rekrutiert. So machten sich 1967 einmal die Devisenrestriktionen Grossbritanniens für Auslandreisen und die darauf folgende Abwertung des englischen Pfunds bemerkbar. Eine ähnliche Wirkung hatte die Rezession in der Bundesrepublik Deutschland, und auch der Nahostkonflikt mag sich negatif ausgewirkt haben. Zudem hat vermutlich die Weltausstellung in Montreal Touristen angezogen und von einer Europareise abgehalten.
Trotz diesen ungünstigen Tendenzen wurden 1967 30,23 Mio Übernachtungen gebucht, was einer Zunahme von 0,8 % entspricht. Die Schweiz konnte somit ihre Stellung als attraktives Ferienland halten. Wenn man berücksichtigt, dass zahlreiche Konkurrenzländer empfindliche Einbussen erlitten, kann man sogar von einer Stärkung dieser Stellung sprechen [25]. Diese Tatsache ist unter anderem auf die Anstrengungen der interessierten Kreise selbst zurückzuführen. So hat der Bundesrat anfangs des Jahres in einer Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites die Fremdenverkehrsgebiete und -orte genau festgelegt, die nun in den Genuss von Darlehen und Verbürgungen zur Förderung des Fremdenverkehrs kommen können [26]. Eine Erleichterung für die Gäste wird auch der Entschluss des Schweizer Hotelier-Vereins bringen, in Zukunft Kreditkarten als Zahlungsmittel entgegenzunehmen [27]. Allerdings steht es den Hotelbesitzern nach wie vor frei, die Karten anzunehmen oder nicht. Einen wesentlichen Einfluss auf das günstige Ergebnis des Fremdenverkehrs hatte auch die sorgfältige und originelle Werbung der Schweizerischen Verkehrszentrale [28].
 
[25] Die Volkswirtschaft, 41/1968, S. 52; NZZ, 4288, 12.10.67; 112, 20.2.68; 117, 22.2.68.
[26] NZZ, 39, 5.1.67.
[27] TdG, 24, 28.1.67.
[28] Tat, 25, 31.1.67; NZZ, 416, 31.1.67; TdG, 26, 31.1.67; JdG, 69, 23./24.3.67.