Année politique Suisse 1967 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
 
Post und Telekommunikation
Auch die Betriebsrechnung der PTT für 1966 schloss erstmals seit Jahrzehnten mit einem Defizit ab, das aber durch einen Überschuss der ausserordentlichen Rechnung noch aufgewogen wurde, so dass das Gesamtergebnis nicht den budgetierten Reinverlust, sondern einen Reingewinn von 23 Mio Fr. ergab [55]. Der Bundesrat liess sich jedoch durch diese eher zufällige Verbesserung nicht von der Inkraftsetzung der 1966 revidierten Posttaxen abhalten. Mit Ausnahme der Aufhebung der Portofreiheit, die erst auf Neujahr 1970 angesetzt wurde, erhielt die neue Regelung am 1. November Rechtskraft; der Nationalratswahlkampf konnte noch mit den bisherigen Tarifen durchgeführt werden [56]. Das Budget für 1968 sah auf Grund der neuen Einnahmenverhältnisse einen Reingewinn von 111 Mio Fr. vor, von welchem wie früher 70 Mio Fr. in die Bundeskasse abgeliefert werden sollten [57].
Infolge der von den eidgenössischen Räten auf 1968 eingeführten Arbeitszeitverkürzung und der Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung strebte die Generaldirektion der PTT einen Abbau des Leistungsumfangs an. Ihre Anträge wurden von der Konsultativen PTT-Konferenz im allgemeinen günstig aufgenommen; sie betrafen in erster Linie eine Einschränkung der Zeitungszustellung am Samstag sowie eine Verkürzung der Schalterstunden [58]. Widerspruch gegen eine eingeschränkte Zeitungszustellung wurde vor allem von den Organisationen der Zeitungsverleger und der Journalisten erhoben, aber auch aus Handels- und Industriekreisen wurde eine allzu weit gehende Reduktion der Leistungen eines Monopolbetriebs als Beeinträchtigung der Wirtschaft abgelehnt. Beide Oppositionsrichtungen meldeten sich im Juni bei der Behandlung des PTT-Geschäftsberichts im Nationalrat zum Wort, wobei die von der PTT angestrebten Beschränkungen als Begünstigung der Massenmedien Radio und Fernsehen gegenüber der Presse gewertet wurden. Auch Sprecher des PTT-Personals wandten sich gegen einen umfangreicheren Leistungsabbau, zum Teil, um Angriffe auf den guten Ruf des Personals abzuwehren, zum Teil auch mit Rücksicht auf die von den Abbaumassnahmen betroffene Verbandspresse [59]. Gegen Ende Juni verfügte der Bundesrat gewisse Einschränkungen im Schalter- und Zustelldienst. Für die Zeitungszustellung im späteren Samstagvormittag wurde ein Sonderdienst vorgesehen; da die Zeitungsverleger sich an dessen Kosten nicht beteiligen wollten, sicherte der Bundesrat einstweilen bis Ende 1969 die Finanzierung zu [60].
Für eine gewisse organisatorische Verselbständigung der PTT, wie sie 1966 in Motionen beider eidgenössischer Räte gewünscht worden war, skizzierte Bundesrat Gnägi im Mai einige Grundzüge [61]. Danach sollte die PTT wie die SBB einen Verwaltungsrat erhalten, dem Befugnisse übertragen würden, die bisher das VED ausgeübt hat, und der zugleich der Öffentlichkeit, insbesondere der Wirtschaft, die Möglichkeit einer vermehrten Kontrolle über die PTT-Betriebe böte. Anderseits wäre die Festsetzung der Taxen dem Referendum zu entziehen und endgültig der Bundesversammlung zuzuweisen. Eine Erhöhung der Kompetenzsumme des Bundesrates für den Erwerb von Liegenschaften und die Errichtung von Bauten wollte der Chef des VED dagegen nicht für die PTT allein vornehmen; entsprechende Anregungen aus den eidgenössischen Räten beantwortete er mit der Feststellung, dass die Ausgabenkompetenz des Bundesrates ganz allgemein zu erweitern sei [62].
 
[55] Geschäftsbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die PTT-Betriebe im Jahre 1966, S. 26 ff.
[56] NZZ, 2305, 26.5.67.
[57] Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Voranschlag ...1968, S. 85 ff. Genehmigung im StR am 7.12. (NZZ, 5281, 7.12.67), im NR am 15.12. (NZZ, 5428, 15.12.67).
[58] NZ, 75, 15.2.67; NZZ, 2197, 20.5.67.
[59] Vgl. Stellungnahmen von Zeitungsverlegerorganisationen (NZZ, 2051, 10.5.67; 2063, 11.5.67; 2156, 18.5.67; 2342, 29.5.67), des Vereins der Schweizer Presse (JdG, 100, 1.5.67), der Zürcher Handelskammer (NZZ, 2259, 24.5.67) und des Basler Handels- und Industrievereins (NZ, 268, 14.6.67), Interpellationen Broger (k.-chr., AI) und Tschopp (k.-chr., BL) im NR (NZZ, 2714, 21.6.67), Erklärungen von Postpersonalverbänden (NZZ, 2505, 8.6.67; 2587, 14.6.67; 2803, 27.6.67; 2826, 28.6.67) sowie Gewerkschaftskorrespondenz, 26, 29.6.67, ferner NZZ, 2047, 10.5.67; BN, 207, 20./21.5.67; Vat., 119, 26.5.67; GdL, 127, 3./4.6.67. Genehmigung des Geschäftsberichtes der PTT-Betriebe im StR am 7.6. (NZZ, 2495, 8.6.67), im NR am 21.6. (NZZ, 2714, 21.6.67).
[60] NZZ, 2789, 26.6.67.
[61] NZZ, 2084, 12.5.67; Vat., 109, 12.5.67; vgl. dazu SPJ 1966, S. 87.
[62] Anregungen im StR am 7.3. (NZZ, 978, 7.3.67), im NR am 7.6. (NZZ, 2486, 7.6.67).