Année politique Suisse 1967 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Berufliche Vorsorge
Im Bereich der Personalvorsorge wurden die Forderungen nach höheren Leistungen der Eidg. Versicherungskasse vom Bundesrat noch zurückgestellt, damit eine Änderung der Kassenstatuten in Kenntnis der 7. AHV-Revision erfolgen könne [17]. Zu einem bedeutsamen Entscheid kam es dagegen in der privatwirtschaftlichen Personalvorsorge: der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände trafen am 30. Juni eine Vereinbarung über die Freizügigkeit, die auch vom Vorort, vom Landesverband freier Schweizer Arbeiter und vom Schweizerischen Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter unterzeichnet wurde. Im Gegensatz zur AHV-Initiative des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes, welche die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Schaffung von Personalvorsorgekassen und zur Garantierung des erworbenen Versicherungsanspruchs bei Stellenwechsel forderte, sah die Vereinbarung vor, dass auf vertraglichem Wege in den einzelnen Branchen die Ausrichtung von abgestuften Freizügigkeitsleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen eingeführt werde, wobei eine Zweckentfremdung der beim Stellenwechsel mitgegebenen Mittel zu verhindern wäre. Als Förderungs- und Beratungsorgan sollte eine paritätische Kommission wirken [18]. Die Regelung wurde von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite begrüsst, freilich nicht ohne Hinweise auf die Schwierigkeiten für ihre Durchsetzung; eine gewerkschaftliche Stimme bedauerte zwar den etatistischen Alleingang der christlich organisierten Arbeiterschaft, drohte aber ihrerseits widerstrebenden Unternehmern mit der Staatsintervention [19]. Auf eine gesetzliche Verankerung der Erhaltung der gesamten Arbeitgeberbeiträge, und zwar im Rahmen des neuen Arbeitsvertragsrechts des OR, zielten radikale Postulate aus Genf in beiden eidgenössischen Räten; sie wurden überwiesen [20].
 
[17] NZZ, 2573, 13.6.67.
[18] NZZ, 2954, 7.7.67. Die Regelung zog neben anderen Lösungen auch die Freizügigkeitspolice in Betracht.
[19] PS, 157, 12.7.67; NZZ, 4375, 17.10.67.
[20] Postulate Borel im StR (NZZ, 3904, 19.9.67) und Schmitt im NR (NZZ, 4132, 3.10.67).