Année politique Suisse 1967 : Politique sociale
Assurances sociales
De nouvelles demandes visent à une 7e révision de l'A VS; le conseiller fédéral Tschudi annonce un projet pour le printemps 1968 — Les Chambres fédérales approuvent une révision de l'assurance-invalidité — Accord entre les partenaires sociaux au sujet du libre passage dans les caisses de pension d'entreprises — Critiques contre l'assurance-chômage — De nouvelles revendications conduisent le Conseil fédéral à procéder à une enquête sur une révision totale de l'assurance-maladie — La tension entre les médecins et les caisses croit à Bâle-Ville et à Genève — Une commission d'experts est chargée de la révision de l'assurance-accidents — Menaces de référendum contre la réduction des subventions aux assurances-maladie et accident .
 
Auf dem Gebiet der Sozialversicherung nahm die allgemeine Revisionsbewegung ihren Fortgang und zeitigte auch schon einige Resultate. Angesichts der Vielfalt der Vérsicherungsinstitutionen stellt sich das Problem der Koordination; ein vom Nationalrat im März überwiesenes Postulat Hofstetter (rad., SO) forderte deshalb den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht eine Bestandesaufnahme vorzulegen, welche die Beurteilung der Revisionsbegehren erleichtern sollte [1].
 
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Da das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) seit der 6. AHV-Revision von 1963/64 die Bestimmung enthält, dass die finanzielle Struktur des Sozialwerks in der Regel alle 5 Jahre überprüft werden solle, wurde eine 7. Revision spruchreif. Die im Vorjahr von den verschiedenen wetteifernden Gruppen vorgebrachten Postulate [2] wurden durch weitere ergänzt. So richtete das Komitee « Gesichertes Alter », dem Exponenten verschiedener Parteien und Arbeitnehmerverbände angehören, im März eine Eingabe an den Bundesrat, die über die Forderungen der Volksinitiative des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes noch hinausging [3]: sie empfahl nicht nur den Übergang zur dynamischen Rente und die Einrichtung einer Zusatzversicherung für Personen mit ungenügender Altersvorsorge, sondern auch eine Befreiung der Renten von der Wehrsteuer sowie die Prüfung des amerikanischen Medicare-Systems für eine besondere Versicherung der Rentenbezüger gegen Belastungen durch Spital- und Arztkosten; zudem sollten die kantonalen Ergänzungsleistungen durch eine massive Heraufsetzung der Minimalrenten ersetzt und noch überboten werden. Zur Finanzierung wurde ausser einer Erhöhung der Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Staatsbeiträge um 25 % eine Verzinsung der Nebenfonds der AHV verlangt. Vorschläge anderer Organisationen betrafen die Vereinfachung der AHV-Verwaltung durch Aufhebung der individuellen Beitragskonten und die Einführung von Einheitsrenten [4] sowie die Gewährung von Sachleistungen an invalide Altersrentner auf Kosten der AHV [5]. Die Association suisse des vieillards, invalides, veuves et orphelins (AVIVO) veranstaltete im September in Bern mit gegen 2000 hauptsächlich aus der Westschweiz herbeigeführten alten Leuten eine Demonstration für massive Erhöhungen der Renten und Ergänzungsleistungen sowie für Sonderbestimmungen zugunsten der Invaliden [6]. Als Termin für das Inkrafttreten der Revision wurde von verschiedenen Gruppen Anfang 1969, von der Partei der Arbeit Anfang 1968 gefordert [7].
Der Ruf nach höheren AHV-Leistungen begegnete im Wahljahr nur gedämpfter Kritik. Es wurde auf die Frage der Mittelbeschaffung hingewiesen und vor einem Missbrauch der AHV zu wahlpolitischen Zwecken gewarnt [8]. Der Gewerbeverband verlangte eine Verstärkung des Versicherungsprinzips und eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Selbständigerwerbenden bei der Ansetzung der Beiträge [9]. Die Zürcher Handelskammer machte geltend, dass eine Indexrente die Erhaltung des Geldwertes erschweren würde [10]. Anderseits überwies der Nationalrat in der Herbst- und in der Wintersession mehrere Postulate, in denen eine ganze Reihe der erwähnten Revisionsbegehren enthalten waren [11]. Noch vor den Wahlen stellte Bundesrat Tschudi die Unterbreitung einer Vorlage für das Frühjahr 1968 und die Inkraftsetzung auf Neujahr 1969 in Aussicht; zugleich sprach er die Hoffnung aus, dass durch eine Prämienerhöhung eine erhebliche Steigerung der Leistungen ermöglicht werde [12]. Von konservativ-christlichsozialer Seite wurde diese Ankündigung als wahlpolitische Überschreitung der Kompetenzen des Departementschefs kritisiert [13].
 
Invalidenversicherung
Verwirklicht wurde 1967 die seit einigen Jahren vorbereitete Revision der Invalidenversicherung. Die 1966 bekanntgegebenen Vorschläge der eidgenössischen Expertenkommission, die verschiedene Mehrleistungen insbesondere für Eingliederungsmassnahmen, aber auch bei Renten und Hilflosenentschädigungen empfahlen, wurden ohne grössere Änderungen vom Bundesrat übernommen; auf Antrag der Eidg. AHV/IV-Kommission wurde zur Finanzierung eine 25prozentige Erhöhung der Prämien vorgesehen [14]. Die eidgenössischen Räte brachten ihrerseits nur unbedeutende Korrekturen an [15]. Einzelne Verbesserungen, die nicht geringe Mehrkosten verursachten, waren übrigens bereits auf dem Verordnungsweg eingeführt worden [16].
 
Berufliche Vorsorge
Im Bereich der Personalvorsorge wurden die Forderungen nach höheren Leistungen der Eidg. Versicherungskasse vom Bundesrat noch zurückgestellt, damit eine Änderung der Kassenstatuten in Kenntnis der 7. AHV-Revision erfolgen könne [17]. Zu einem bedeutsamen Entscheid kam es dagegen in der privatwirtschaftlichen Personalvorsorge: der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände trafen am 30. Juni eine Vereinbarung über die Freizügigkeit, die auch vom Vorort, vom Landesverband freier Schweizer Arbeiter und vom Schweizerischen Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter unterzeichnet wurde. Im Gegensatz zur AHV-Initiative des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes, welche die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Schaffung von Personalvorsorgekassen und zur Garantierung des erworbenen Versicherungsanspruchs bei Stellenwechsel forderte, sah die Vereinbarung vor, dass auf vertraglichem Wege in den einzelnen Branchen die Ausrichtung von abgestuften Freizügigkeitsleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen eingeführt werde, wobei eine Zweckentfremdung der beim Stellenwechsel mitgegebenen Mittel zu verhindern wäre. Als Förderungs- und Beratungsorgan sollte eine paritätische Kommission wirken [18]. Die Regelung wurde von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite begrüsst, freilich nicht ohne Hinweise auf die Schwierigkeiten für ihre Durchsetzung; eine gewerkschaftliche Stimme bedauerte zwar den etatistischen Alleingang der christlich organisierten Arbeiterschaft, drohte aber ihrerseits widerstrebenden Unternehmern mit der Staatsintervention [19]. Auf eine gesetzliche Verankerung der Erhaltung der gesamten Arbeitgeberbeiträge, und zwar im Rahmen des neuen Arbeitsvertragsrechts des OR, zielten radikale Postulate aus Genf in beiden eidgenössischen Räten; sie wurden überwiesen [20].
 
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung stand angesichts der andauernden Vollbeschäftigung unter Beschuss seitens des Landesrings, der die Sistierung der Beitragspflicht und den Abbau des Verwaltungsapparats der bestehenden Kassen verlangte [21]; ein auch von Vertretern bürgerlicher 'Parteien unterzeichnetes Postulat Nationalrat Ketterers (LdU, ZH) für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Versicherungssystems wurde von Bundesrat Schaffner positiv aufgenommen [22].
Ein Postulat Heil (k.-chr., ZH) empfahl die Heranziehung der Kassen für die Umschulung von Arbeitskräften, die infolge von Strukturveränderungen entlassenwerden [23].
 
Krankenversicherung
In der Krankenversicherung verschärfte sich die Problematik, die durch gesteigerte Ansprüche der Versicherten, rapide Zunahme der Behandlungskosten und andauernde Spannungen zwischen Kassen und Ärzteschaft bestimmt wird. Zur Eingabe des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes vom Vorjahr, an die im Juni eine Interpellation Nationalrat Trottmanns (k.-chr., AG) neu erinnerte [24], gesellten sich weitere Forderungen. So wurde in einer vom Konkordat der schweizerischen . Krankenkassen herausgegebenen Schrift ein die ganze Bevölkerung umfassendes Obligatorium, die unbefristete Vergütung auch der Spitalkosten, die Einbeziehung der Zahnpflege und ausserdem ein Verdienstersatz für niedrigere Einkommen postuliert; zur Finanzierung waren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerprämien bis zu je 3 % des Lohnes, durch die auch die Familienangehörigen gedeckt werden sollten, vorgesehen, ferner die Übernahme der Kassendefizite und der Prämien Bedürftiger durch die öffentliche Hand sowie ein Ausgleichsfonds [25]. Die Konkordatsleitung, die im November über die ganz unerwartet hohe Kostensteigerung orientierte und auf 1968 massive Prämienerhöhungen der einzelnen Kassen ankündigte, stellte sich nur zum Teil hinter die erwähnten Postulate [26]. Ein weiterer in der Öffentlichkeit diskutierter Vorschlag betraf die Aufhebung der kleinen Kassen [27]. Von Ärzteseite wurde eine fühlbare Erhöhung von Selbstbehalt und Franchise als Voraussetzung für eine finanzielle Gesundung der Kassen bezeichnet [28].
Der Bundesrat wandte sich gegen Jahresende mit einer Umfrage an die Kantone und Interessenverbände, um die Wünschbarkeit einer Totalrevision der Krankenversicherung abzuklären [29]. Bereits im Sommer verfügte er eine Neuregelung der Kostenbeteiligung der Kassenmitglieder: auf Wunsch der Krankenkassen wurde zur Behebung von Rechtsungleichheiten die Franchise für alle Versicherten obligatorisch erklärt, der Minimalbetrag aber herabgesetzt und die Möglichkeit zu Abstufungen gegeben [30].
In den Kantonen Zürich, Obwalden, Nidwalden, Freiburg, Baselstadt, Baselland und Genf herrschte während des ganzen Jahres der vertragslose Zustand [31]. In Baselstadt und Genf verschärfte sich die Lage noch, indem die Mehrzahl der Ärzte sich kassenunabhängig erklärte und den von der Regierung verfügten Rahmentarif nicht mehr anerkannte. Dabei stand in beiden Kantonen die Forderung der Ärzte nach sozial abgestuften Tarifen im Vordergrund. Der Regierungsrat von Baselstadt setzte unverzüglich auf Grund des eidgenössischen Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes den Kreis der Versicherten fest, der weiterhin Anspruch auf Behandlung nach dem kantonalen Tarif hatte; in Genf unterblieb dagegen eine entsprechende Massnahme [32].
 
Unfallversicherung
Auch für die Gesetzgebung über die Unfallversicherung verlangte der Christlichnationale Gewerkschaftsbund in einer Eingabe eine totale Revision, die namentlich eine Ausweitung des Kreises der Versicherten, eine raschere Anpassung der Renten und Leistungen an Lebenskosten und Lohnentwicklung sowie eine Verstärkung des Einflusses der Arbeitnehmerverbände in der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt bringen sollte [33]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wünschte sogar das Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer [34]. Das EDI übertrug im Februar einer Expertenkommission die Prüfung der Revisionsfrage, insbesondere die Abklärung einer Ausdehnung des Obligatoriums auf weitere Kreise [35].
Die von Krankenkassen und Gewerkschaften verfochtene Tendenz zur Ausweitung der Kranken- und Unfallversicherung stellte sich in Opposition zu den Versuchen, auch in diesem Bereich die Bundesfinanzen zu entlasten [36]. Diese Opposition ging sowohl gegenüber der Kürzung der Kopfbeiträge an die Krankenpflegeversicherung wie gegenüber der Streichung der Subventionen für die Nichtbetriebsunfallversicherung der SUVA, die mit der Entwicklung der Verhältnisse ihre sozialpolitisch ausgleichende Wirkung eingebüsst hatten, bis zur Androhung oder Erwägung eines Referendums. Im ersten Fall erübrigte sich eine Referendumskampagne, weil der Antrag des Bundesrates im Parlament nicht durchdrang, im zweiten Fall verzichtete der Schweizerische Gewerkschaftsbund auf den Appell ans Volk, um nicht einen Entscheid zu riskieren, der als grundsätzliche Ablehnung von Sozialversicherungssubventionen hätte gewertet werden können [37].
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P.G.
 
[1] NZZ, 1017, 9.3.67.
[2] Vgl. SPJ 1966, S. 111 f.
[3] Tat, 69, 23.2.67. Im Komitee sind der Christlichnationale Gewerkschaftsbund, die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände, die Nationale Arbeitnehmergemeinschaft und der Schweizerische Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter vertreten, dazu auch der Landesring der Unabhängigen (vgl. SPJ 1966, S. 112, Anm. 72).
[4] Landesring der Unabhängigen (Tat, 77, 3.4.67). Einen ähnlichen Vorschlag entwickelte der neue NR Brunner (rad., ZG) in einem Vortrag vor der Studiengesellschaft für Wirtschaftspolitik in Zürich: neben einer kleinen, auf den individuellen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Kapitalrente sollten von den individuellen Beiträgen unabhängige einheitliche Umlagerenten ausgerichtet werden, die jeweils auf Grund der Gesamteinnahmen der AHV zu berechnen wären; dadurch würde für jedermann eine Existenzsicherung erreicht, zugleich aber das Sozialwerk entpolitisiert und die Spartätigkeit erhalten (Tages-Anzeiger, 277, 25.11.67; NZZ, 5105, 28.11.67).
[5] Schweizerischer Gewerkschaftsbund (NZZ, 4677, 3.11.67).
[6] NZZ, 3853, 16.9.67; TdG, 217, 16.9.67.
[7] Vgl. NZZ, 1894, 30.4.67 (Schweizerischer Gewerkschaftsbund); 4109, 2.10.67 (Nationale Arbeitnehmergemeinschaft); 4208, 7.10.67 (Gesichertes Alter); TdL, 93, 3.4.67 (Partei der Arbeit).
[8] Wirtschaftsförderung, Dokumentations- und Pressedienst, 1/2, 9.1.67; Bund, 17, 13.1.67 (Gewerblicher Presse- und Informationsdienst); StR Dietschi (rad., BS) in NZZ, 445, 2.2.67; NR Hofstetter (rad., SO) in Bund, 77, 24.2.67. Wahlpropagandistisch wurde der Ruf nach einer AHV-Revision namentlich vom Landesring eingesetzt (vgl. Inserate, z. B. in Weltwoche, 1765, 8.9.67; Tat, 250, 24.10.67).
[9] NZZ, 5098, 27.11.67; 5298, 8.12.67. Vgl. ähnliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der liberalen Berufe (NZZ, 4292, 12.10.67) und des Schweizerischen Bauernverbandes (s. unten, S. 157).
[10] NZZ, 4620, 31.10.67.
[11] Im September Postulate Vontobel (LdU, ZH) für massive Rentenerhöhung, dynamische Rente, Beitragserhöhung und Verzinsung der Nebenfonds, Dafflon (PdA, GE) und Schütz (soz., ZH) für sofortige Rentenanpassungen (Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, 1967, III, S. 20, 29 u. 31), im Dezember Postulat Grass (rad., GR) für Befreiung der AHV- und IV-Renten von der Wehrsteuer (NZZ, 5399, 14.12.67).
[12] Erklärung im NR vom 27.9. (NZZ, 4045, 28.9.67) und Rede zum 50jährigen Jubiläum der Stiftung für das Alter (NZZ, 4245, 10.10.67).
[13] Vgl. Schweizerische Katholische Korrespondenz in Vat., 243, 19.10.67.
[14] BBI, 1967, I, S. 653 ff. Vgl. dazu SPJ 1966, S. 112 f. Begehren aus dem Vernehmlassungsverfahren wurden nur teilweise berücksichtigt; namentlich wurde ein Übergreifen der IV auf Alters- und Krankenversicherungsaufgaben vermieden.
[15] Beratungen im StR am 27.6. und 3.10. (Sten. Bull. StR, 1967, S. 220 ff., 303f.), im NR am 27.9. (Sten. Bull. NR, 1967, S. 432 ff.). Definitiver Text in AS, 1968, S. 29 ff.
[16] BBI, 1967, I, S. 662 f.
[17] NZZ, 2573, 13.6.67.
[18] NZZ, 2954, 7.7.67. Die Regelung zog neben anderen Lösungen auch die Freizügigkeitspolice in Betracht.
[19] PS, 157, 12.7.67; NZZ, 4375, 17.10.67.
[20] Postulate Borel im StR (NZZ, 3904, 19.9.67) und Schmitt im NR (NZZ, 4132, 3.10.67).
[21] Tat, 77, 3.4.67; 232, 3.10.67.
[22] Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung, 1967, III, S. 25; Tat, 221, 20.9.67. Überweisung am 19.9.
[23] NZZ, 3904, 19.9.67. Überweisung am 19.9.
[24] NZZ, 2823, 28.6.67.
[25]JEANNE FELL-DORIOT, Die schweizerische Krankenversicherung an einem Wendepunkt, Solothurn 1967. Vgl. ähnliche Vorschläge des Mouvement populaire des familles (La sécurité par la solidarité, Maladie, accident, maternité, Genève 1967) und des Präsidenten der Fédération genevoise des caisses de maladie, R. Berthoud, in PS, 288, 13.12.67, u. 289, 14.12.67; Obligatorium und Arbeitgeberbeiträge verlangte auch die Partei der Arbeit (NZZ, 5233, 5.12.67). Eine 1966 von der nach Peking orientierten «Organisation der Kommunisten » lancierte Volksinitiative für eine obligatorische Kranken-, Zahnpflege-, Unfall- und Mutterschaftsversicherung mit öffentlicher Bundeskasse erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht (Octobre, 21, 15.7.67; NZ, 409, 5.9.67; vgl. auch SPJ 1965, in SPJW, 6/1966, S. 201, ferner unten, S. 155).
[26] NZZ, 5012, 23.11.67. Vgl. auch NZ, 543, 23.11.67; TdG, 276, 24.11.67; Bund, 314, 28.11.67; NZZ, 5267, 6.12.67.
[27] La Suisse, 298, 25.10.67; 315, 11.11.67; PS, 283, 7.12.67; 292, 18.12.67; 296, 22.12.67.
[28] NZZ, 2, 3.1.68.
[29] NZZ, 100, 14.2.68.
[30] AS, 1967, S. 1029 f. Vgl. dazu NZZ, 1983, 6.5.67; 2958, 7.7.67.
[31] Vr, 6, 9.1.68.
[32] In Baselstadt wurde für etwa 65 % der Steuerpflichtigen der Tarifschutz verfügt. Vgl. zu Baselstadt: NZ, 244, 31.5.67; 295, 30.6.67; 308, 7.7.67; zu Genf: JdG, 156, 7.7.67; 159, 11.7.67; GdL, 164, 17.7.67; 166, 19.7.67; 169, 22./23.7.67.
[33] NZZ, 142, 13.1.67.
[34] NZZ, 1894, 30.4.67.
[35] NZZ, 470, 4.2.67.
[36] Vgl. oben, S. 62 f.
[37] Die Christlichsoziale Kranken- und Unfallkasse drohte vor der zweiten StR-Beratung mit einem Referendum gegen die Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge (TdG, 225, 26.9.67), der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwog nachträglich ein Referendum gegen die Streichung der Beiträge an die Nichtbetriebsunfallversicherung der SUVA (GdL, 258, 4./5.11.67; Gewerkschaftskorrespondenz, 44, 16.11.67; Bund, 307, 20.11.67). Zur Begründung der Anträge des Bundesrates vgl. BBl, 1967, I, S. 341 ff.
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