Année politique Suisse 1968 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
Wohnungsbau
In der Wohnwirtschaft war keine grössere Veränderung des Produktionsumfangs festzustellen, so dass sich gegenüber dem von der Eidg. Wohnbaukommission für 1966-1970 geschätzten Jahresbedarf immer noch ein beträchtlicher Überschuss ergab; trotzdem nahm der Leerwohnungsbestand rapid ab
[20]. Diese Entwicklung wurde u.a. mit einem wohlstandbedingten erhöhten, Wohnungsverbrauch begründet
[21]. Die Wohnbausubventionierung auf Grund des eidgenössischen Förderungsgesetzes von 1965 zeitigte bessere Ergebnisse als im Vorjahr
[22]. Von den sechs Kantonen, die Ende 1967 noch keine Anschlussgesetzgebung erlassen hatten, schuf nur Uri die erforderlichen Voraussetzungen. In Baselstadt, wo sie bereits bestanden, drang ausserdem ein Gesetzesvorschlag durch, der den Abbruch von Wohnhäusern während dreier Jahre der Bewilligungspflicht unterstellte. Neuenburg setzte seine Wohnbauförderung praktisch ohne Bundeshilfe fort, da es ein Subventionierungssystem vorzog, in welchem die Bauinitiative stärker beim Staat liegt und der Kreis der Nutzniesser weiter gezogen ist
[23].
Für die Fortsetzung der Wohnbauaktion des Bundes — das eidgenössische Förderungsgesetz lässt Subventionszusicherungen nur bis Ende 1970 zu — wurde noch keine neue Konzeption vorgelegt. Auf eine parlamentarische Anfrage erklärte der Bundesrat, die eingeleiteten Studien benötigten so viel Zeit, dass das in Aussicht genommene neue Förderungssystem 1971 noch nicht werde in Kraft treten können. Da weiterhin ein Bedürfnis nach verbilligtem Wohnungsbau bestehe, sei eine zwei- bis dreijährige Verlängerung der Wirkungsdauer des Gesetzes von 1965 vorgesehen
[24]. In seinen Richtlinien bestätigte der Bundesrat die Umstellung seiner Wohnungsmarktpolitik von der Mietzinssubventionierung auf die Schaffung preisgünstiger Baubedingungen, die sich bereits 1967 abgezeichnet hatte, wobei er das Hauptgewicht auf Baulanderschliessung, rationelles Bauen, Bauforschung und Einordnung in die Landesplanung legte. Zugleich kündigte er eine verbesserte Weiterführung der Sanierungsaktion für die Wohnverhältnisse in den Berggebieten an, die ebenfalls Ende 1970 ausläuft
[25]. Einen Schritt in der Richtung auf die neue Förderungskonzeption bedeutete die Veröffentlichung eines Forschungsplans durch die von Prof. H. Hauri geleitete Forschungskommission Wohnungsbau; der Delegierte für Wohnungsbau, F. Berger, betonte in diesem Zusammenhang, dass die geplante Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zwar vom Bund auf Grund des Wohnbauförderungsgesetzes subventioniert, aber so weit wie möglich durch unabhängige Institutionen und die Privatwirtschaft ausgeführt werden solle
[26]. Ein Vorschlag, die Spartätigkeit für den Bau von Eigenheimen durch zinsfreie Bundesdarlehen anzuregen, wurde von Bundesrat von Moos nur mit Vorbehalt entgegengenommen
[27].
[20] In den 65 Städten betrug die Produktion 1968 18 928 Einheiten (1967: 18 730). In der ganzen Schweiz waren 1967 55637 Wohnungen'neu erstellt worden; die Eidg. Wohnbaukommission hatte 1966 eine jährliche Produktion von 42 000 Einheiten für genügend bezeichnet (Die Volkswirtschaft, 42/1969, S. 47, u. 41/1968, S. 403; vgl. dazu SPl, 1967, S. 95). Der Leerwohnungsbestand belief sich am 1.12.1968 in den Grossstädten auf 0,08 % (1.12.1967: 0,16 %), in den übrigen Städten auf 0,24 % (0,44 %), in den Gemeinden mit 5000.10 000 Einwohnern 0,59 °% (0,97 %) und in den Gemeinden mit 2000-5000 Einwohnern 0,71 % (0,91 %) (Die Volkswirtschaft, 42/1969, S. 103).
[22] Beiträge an die Kapitalverzinsung zur Senkung der Mietzinse wurden 1968 für 3942 Wohnungen zugesichert (1967 für 4507 Wohnungen), 2. Hypotheken wurden für 1027 Wohnungen verbürgt (1968 für 261 Wohnungen) (Mitteilung des Büros des Delegierten für Wohnungsbau; vgl. auch SPl, 1967, S. 98).
[24] Antwort auf Kleine Anfrage von NR Trottmann (k.-chr., AG) (JdG, 273, 21.11.68). Zum Gesetz von 1965 vgl. SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 191 f.
[25] BBI, 1968, I, S. 1225, 1227 u. 1247. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 99. Zur Wohnbausanierung in Berggebieten vgl. Postulat Cadruvi (k.-chr., GR), vom NR am 24.6. überwiesen (NZZ, 383, 25.6.68), sowie parallele Eingabe der bündnerischen Regierung (NZZ, 213, 4.4.68).
[26] Forschungskommission Wohnungsbau, Forschungsplan, Zürich 1967 (Schriftenreihe Wohnungsbau, 1). Vgl. auch NZZ, 100, 14.2.68.
[27] Postulat Raissig (rad., ZH, Zentralsekretär des Schweiz. Hauseigentümerverbandes), vom NR am 17.12. überwiesen (NZZ, 781, 17.12.68).
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