Année politique Suisse 1969 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Für die Entwicklung des Hochschulwesens und der gesamten Wissenschaftspolitik wurde der plötzliche Tod des Präsidenten des Wissenschaftsrats, Prof. Max Imboden, als schwerer Verlust empfunden. Als Nachfolger wählte der Bundesrat den an der ETH wirkenden Literaturwissenschafter Prof. K. Schmid, der sein Amt jedoch erst am 1. November antreten konnte [13].
Während der ersten Jahreshälfte stand in der Hochschulpolitik das Referendum der Studenten gegen das von den eidgenössischen Räten einstimmig angenommene Bundesgesetz über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen im Vordergrund [14]. Der Abstimmungskampf war durch eine gewisse Verwirrung gekennzeichnet, die sich daraus ergab, dass drei der grossen Landesparteien ihre Parlamentsfraktionen desavouierten und für Verwerfung plädierten [15]. Von allen Parteien befürwortet wurde das ETH-Gesetz nur in der Waadt, wo im Falle der Ablehnung ungünstige Folgen für die weitere Entwicklung der Hochschule befürchtet wurden, insbesondere eine Verzögerung der Neubauten in Dorigny, aber darüber hinaus auch eine Hemmung der wirtschaftlichen Entwicklung der Welschschweiz schlechthin [16]. Die Bedenken wurden verstärkt durch die vom Bundesrat am 5. Februar erlassene Übergangsregelung für die ETH Lausanne, in der die Leitung der Schule dem Schweizerischen Schulrat übertragen wurde, an dessen Sitzungen der Direktor der ETH Lausanne nur mit beratender Stimme teilnehmen konnte. In den ersten Verlautbarungen sprach sich das von Studenten gebildete Komitee gegen das ETH-Gesetz dahin aus, dass der Abstimmungskampf alle mit der Hochschulreform zusammenhängenden Fragen der Bildungspolitik der breiten Öffentlichkeit zum Bewusstsein bringen solle [17]. Der Entschluss des Komitees, den Bund um einen kostendeckenden Beitrag für die Kampagne anzugehen, wurde in weiten Kreisen scharf abgelehnt, gab aber auch Anlass zum Vorschlag, es sei ein Bundesfonds von 2-3 Millionen Franken zu schaffen, der finanzschwachen Gruppen, die ein Referendum ergriffen hätten, rückzahlbare Darlehen für die Abstimmungspropaganda gewähren solle [18]. Die in mehreren Kantonen gebildeten Aktionskomitees gegen das ETH-Gesetz warfen diesem yor allem den fehlenden Modellcharakter vor. Die Formulierung des Bildungsziels sei einsei tig auf Fachspezialisierung ausgerichtet. Das Gesetz mache die Hochschulen zu einem Dienstzweig der Bundesverwaltung, ohne die Forderung nach Autonomie zu berücksichtigen. Anlass zur Kritik gab insbesondere das Fehlen klarer Bestimmungen über das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht des Lehrkörpers und der Studenten.
Die Verwerfung des ETH-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 1. Juni vermochte niemanden zu überraschen [19]. Die Abstimmungskommentare waren sich jedoch in der Ansicht einig, dass sich die Nein-Stimmen aus den heterogensten Kreisen zusammensetzten und keineswegs ein Ja zu allen studentischen Forderungen bedeuten konnten. Als Grund für die geringe Stimmbeteiligung wurde allgemein der verwirrende Wechsel vom Ja im Parlament zum Nein der Parteien angesehen. Man deutete indessen das Ergebnis meist als Auftrag des Souveräns, die Hochschulreform als Ganzes und die gründliche Revision des ETH-Gesetzes im besonderen mit Tatkraft und Umsicht an die Hand zu nehmen [20]. Die welschen Kommentare wiesen der Gleichstellung der beiden Hochschulen durch eine neue Übergangsregelung Priorität zu [21]. Ein am Abend des 1. Juni veröffentlichtes Communiqué des EDI hielt zunächst fest, dass die Übernahme der ETH Lausanne durch den Bund vom negativen Volksentscheid nicht berührt werde. Es stellten sich zwei Aufgaben: kurzfristig die Konzipierung einer neuen Übergangsregelung, die die Koordination der beiden technischen Hochschulen sicherzustellen und die Vorarbeiten für den Neubau auf dem Gelände von Dorigny speditiv zu fördern habe, und längerfristig die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs zu einem ETH-Gesetz parallel zur Ausarbeitung neuer Universitätsgesetze durch die Hochschulkantone. Darum werde sich im Rahmen der Hochschulkonferenz eine enge Zusammenarbeit aufdrängen. Eine Expertenkommission solle auf Grund eines breiten Vernehmlassungsverfahrens nicht nur zu organisatorischen Fragen, sondern auch zu den Problemen der Studienreform, des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts und der Autonomie der Hochschulen Stellung nehmen [22]. Die Sorge um das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die ETH Lausanne führte in der Sommersession zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die von Bundesrat Tschudi positiv aufgenommen wurden [23]. Der Bundesrat legte im Dezember eine auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung vor. Diese enthielt neue Bestimmungen über die Gleichstellung der beiden Hochschulen und ihre Koordination, die Möglichkeit des Einbezuges von geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen in die Ausbildung, die Berücksichtigung von Nachdiplomstudien und Fortbildungskursen und eine Regelung des Mitspracherechts der Hochschulstände unter Einschluss der Bediensteten (Beamte und Angestellte). Die Übergangsregelung sollte für die im Gang befindliche Hochschulreform ein weites Experimentierfeld offenhalten und das neue Gesetz in keiner Weise präjudizieren [24].
Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Hochschulförderung auf den 1. Januar 1969 war eine wichtige Grundlage für den Ausbau des schweizerischen Hochschulwesens geschaffen. Am 15. Januar wurde die im Gesetz vorgesehene Schweizerische Hochschulkonferenz konstituiert, die als Institution des kooperativen Föderalismus eine erste Koordination der Bedürfnisse und Anliegen der schweizerischen Hochschulen vornehmen sollte [25]. Das von Bundesrat Tschudi bei der Behandlung des Gesetzes im Nationalrat angekündigte Muster für die kantonalen Einführungserlasse wurde vom Wissenschaftsrat im Februar vorgelegt, ohne dass der von Studentenseite geäusserte Wunsch nach Mitarbeit berücksichtigt worden wäre [26]. Nach diesem Modell sollen mittelfristige Richtpläne und langfristige Entwicklungspläne für die Hochschulen ausgearbeitet werden, die Schwerpunkte in Lehre und Forschung festsetzen [27].
In den Hochschulkantonen standen die Fragen der Anpassung der Hochschulgesetzgebung an die Anforderungen eines modernen Lehr- und Forschungsbetriebes im Vordergrund. Einig war man sich über die Revisionsbedürftigkeit der Gesetze, und auch in den Fragen der Gewährung einer weitergehenden Autonomie und der Verstärkung der Führungsspitze der Universität ergab sich eine gewisse Übereinstimmung. In verschiedenen Kantonen wurden Massnahmen zur Stärkung der Universitätsspitze ergriffen; so wurde in Lausanne der im Vorprojekt zum neuen Universitätsgesetz vorgesehene administrative Direktor gewählt und in Genf das Rektorat durch einen dritten Vizerektor und einen Verwaltungsdirektor ergänzt [28]. Kontrovers blieb weiterhin der Problemkreis des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechts des Mittelbaus und der Studierenden. In Empfehlungen hatte die schweizerische Hochschulrektorenkonferenz postuliert, dass die Studenten und der Mittelbau bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben, die sich der Hochschule stellten, mitarbeiten sollten, dass aber eine starre Regelung zu vermeiden und das Ausmass der Vertretung nach Art und Aufgabe des betreffenden Organs zu bestimmen sei [29]. Am weitesten ging in der Gewährung von Mitsprache die Universität Bern, wo die Studenten und der Mittelbau im Laufe des Jahres Einsitz im Senatsausschuss, in der Kredit- und der Planungskommission und in vier Fakultäten nehmen konnten [30]. An anderen kantonalen Hochschulen wurden zum Teil paritätisch zusammengesetzte Kommissionen auf den verschiedenen Hochschulstufen eingerichtet, die jedoch neben den Entscheidungsorganen arbeiteten.
In engem Zusammenhang mit dem Problem der Mitsprache stellten sich die Fragen der Information als Voraussetzung und der studentischen Repräsentativität als Hauptproblem studentischer Politik. Zur Verbesserung der Information sowohl der Universitätsangehörigen als auch der Öffentlichkeit wurden an verschiedenen Hochschulen spezielle Pressedienste eingerichtet. An den welschen Universitäten, wo die offiziellen Studentenschaften de facto aufgelöst waren, mussten neue Formen der studentischen Vertretung gesucht werden. Die Entwicklung führte in Genf dazu, dass die von Extremisten beherrschte Assemblée libre des Universitaires ihre Anerkennung durch eine Rektoratsbesetzung erzwingen wollte [31]. In der Folge wurden die Fakultäts- und Fachschaftsversammlungen von den Universitätsleitungen als Gesprächspartner anerkannt [32]. An den deutschschweizerischen Universitäten zeigte es sich, dass die Mehrheit der Studenten eine Beschränkung der studentischen Aktivität auf die Hochschulreform unterstützt. So wurde an der Universität Zürich das « politische Mandat », das heisst die Ermächtigung der offiziellen Studentenschaft, zu politischen Fragen Stellung zu nehmen, in einer Urabstimmung abgelehnt [33]. Auch eine vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) lancierte gesamtschweizerische Kampagne zur Reform der Institutsstrukturen ging von der in einer Umfrage bestätigten Voraussetzung aus, dass das Interesse der Studenten an der Hochschulreform hauptsächlich ihre konkrete Studiensituation betreffe [34].
In der Erkenntnis, dass der komplexe Problemstand rasche Lösungen nicht erlaubte, erliess die Hochschulkonferenz Empfehlungen für eine Experimentierphase an den Hochschulen [35]. Sie befürwortete einerseits die Eröffnung des freien Zugangs zu den Informationen für alle am Hochschulgespräch Beteiligten, anderseits eine Suspendierung gesetzlicher Bestimmungen durch die zuständigen Organe unter gleichzeitiger Einführung temporärer flexibler Regelungen. Dabei sollten Erfahrungen gesammelt und zwischen den Hochschulen ausgetauscht werden. Bald zeigte es sich jedoch, dass die kantonalen Behörden nicht gewillt waren, der Hochschulkonferenz in ihrem revolutionären Schwung zu folgen. Die bernische Regierung antwortete auf eine Kleine Anfrage, dass sich vom rechtsstaatlichen Standpunkt aus auch Versuchslösungen auf eine legale Basis stützen müssten. Die Basler Regierung legte einen Vorentwurf zum Universitätsgesetz vor, ohne die Vorschläge der Studentenschaft zur Gestaltung der Experimentierphase zu berücksichtigen [36]. Einen Schritt auf dem Weg zur « Hochschule Schweiz» tat die Hochschulkonferenz, indem sie auf Empfehlung des Wissenschaftsrats die Voranmeldung für das Medizin- und Naturwissenschaftsstudium veranlasste, um die an den schweizerischen Universitäten vorhandenen 1350 Studienplätze voll auszulasten und den drohenden numerus clausus zu umgehen. Gleichzeitig wurde auf den grossen ungedeckten Bedarf an Zahnärzten, Chemikern und Ingenieuren aufmerksam gemacht [37]. Zur Vorbereitung eines Ausbaus der Hochschulstatistik setzte das EDI eine besondere Expertenkommission ein [38]. Zu neuen Vorstössen kam es auf dem Gebiet des Stipendienwesens. Der Nationalrat überwies ein Postulat Müller (k.-chr., LU), das den Bundesrat aufforderte, einen Bericht über die kantonalen Regelungen im Stipendienwesen herauszugeben und zu prüfen, ob nicht auf dem Wege der Gesetzgebung die krassesten Unterschiede ausgeglichen werden könnten [39]. Im Oktober stimmte der Delegiertenrat des VSS dem « Lausanner Modell » ZU, das eine elternunabhängige Studienfinanzierung mit teilweiser Rückzahlungspflicht vorsieht [40].
Die Kantone Aargau und Luzern, die sich mit der Gründung neuer Hochschulen befassen, erhielten in der Hochschulkonferenz die gleiche Vertretung wie die Hochschulkantone. Im Fall Aargau wurde die Subventionsberechtigung der Abteilung für Bildungswissenschaften durch die Hochschulkonferenz und den Wissenschaftsrat grundsätzlich anerkannt. Die Regierung beantragte dem Grossen Rat einen Kredit von 6,5 Mio Franken für eine vorbereitende Etappe [41]. In Luzern legte die Studienkommission für Hochschulfragen einen umfassenden Bericht vor, der die Gründung in mehreren Ausbaustufen vorsah. Die vom Wissenschaftsrat angeregte Schwerpunktbildung auf die Aus- und Weiterbildung von Mittelschullehrern aller Stufen wurde berücksichtigt. Die Regierung wurde vom Grossen Rat ermächtigt, die Möglichkeiten zum Abschluss eines Konkordats mit den Innerschweizer Kantonen, das als Hochschulträger auftreten könnte, abzuklären und das Anerkennungsverfahren gemäss Hochschulförderungsgesetz einzuleiten [42]. Im Tessin lebte die Diskussion um die Gründung einer Universität erneut auf. Der Wissenschaftsrat schlug die Überprüfung der Frage der Hochschulausbildung von Schweizern italienischer und rätoromanischer Sprache durch eine Studienkommission vor. Dem Postulat wurde vom EDI im November entsprochen. Der Tessiner Staatsrat ernannte seinerseits eine Kommission, die in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Kommission die Grundlagen für eine Universitätsgründung im Tessin erarbeiten und namentlich die Bedürfnisfrage klären soll [43]. Prinzipiell stellte die Tessiner Regierung in ihrem Bericht zur Totalrevision der Bundesverfassung die Forderung auf, der Bund möge in jeder Sprachregion ein Institut für höhere Ausbildung einrichten [44]. In der Märzsession überwies der Nationalrat ein Postulat Galli (rad., TI), das ETH-Kurse im Tessin verlangte [45].
 
[13] Vgl. TLM, 98, 8.4.69; GdL, 80, 8.4.69; JdG, 80, 8.4.69; TdG, 81, 8.4.69; 82, 9.4.69; 84, 11.4.69; La Gruyère, 41, 10.4.69; NZZ, 210, 8.4.69; 218, 10.4.69; 223, 14.4.69; Bund, 81, 9.4.69; TAW, 14, 8.4.69; Tat, 81, 8.4.69; Vat., 83, 11.4.69; Lb, 79, 8.4.69. Zur Wahl Prof. Schmids vgl. NZZ, 360, 16.6.69; Sonntags-Journal, 26, 28./29.6.69.
[14] BBI, 1968, II, S. 502 ff. Vgl. SPJ, 1968, S. 122 f.
[15] Nein-Parole: Delegiertenversammlung der Konservativ-christlichsozialen Volkspartei (Vat., 91, 21.4.69); Vorstand der Sozialdemokratischen Partei (Vr, 97, 28.4.69; PS, 95, 29.4.69); Delegiertenversammlung der Freisinnig-demokratischen Partei (NZZ, 269, 5.5.69). Der Zentralvorstand der BGB entschied für Stimmfreigabe (NBZ, 53, 5.3.69).
[16] Der Abstimmungskampf nahm in der Welschschweiz heftige Formen an, insbesondere als der vom Generalsekretär der Waadtländer Radikalen geäusserte Gedanke, Zürcher Wirtschaftskreise hätten ein Interesse, den Ausbau der ETH Lausanne zu hintertreiben (man sprach vom Wirtschaftsimperialismus Zürichs) in der Presse verbreitet wurde. Vgl. PS, 111, 20.5.69; GdL, 116, 21.5.69; 120, 27.5.69; TdG, 121, 27.5.69; 122, 28.5.69; Lib., 198, 29.5.69. Im gleichen Sinn argumentierte das am 13.5. gegründete Aktionskomitee für das ETH-Gesetz, das vom Genfer StR Choisy präsidiert wurde.
[17] Ende Februar erkannte der Delegiertenkonvent der Studenten der ETH Zürich dem Kampf gegen das ETH-Gesetz Priorität vor genereller Bildungsdiskussion und Bildungsreform zu. NZZ, 126, 26.2.69.
[18] Ablehnende Kommentare in NBZ, 43, 21.2.69; NZZ, 119, 24.2.69; Vr, 47, 26.2.69. Zum Vorschlag für einen Bundesfonds vgl. NZ, 92, 25.2.69; ferner GdL, 48, 27.2.69.
[19] Das Gesetz wurde mit 341 548: 179 765 Stimmen verworfen (leere und ungültige Stimmzettel 29 279). Die Stimmbeteiligung betrug 33,9 % und war die zweitschlechteste seit 1848. Angenommen wurde das Gesetz in der Waadt (16 656 Ja, 6117 Nein) und in Neuenburg (4034 Ja, 3956 Nein). Total der fünf welschen Kantone: 31 929 Ja, 23 438 Nein (BBI, 1969, I, S. 1314). Es wurde vermutet, dass nicht wenige die Parolen verwechselten und glaubten, mit ihrem Nein gegen die Forderungen der Studenten zu stimmen (vgl. TLM, 122, 2.5.69; GdL, 128, 5.6.69; La Gruyère, 63, 3.6.69; NZZ, 327, 2.6.69).
[20] Vgl. NZZ, 327, 2.6.69; JdG, 125, 2.6.69; Tw, 125, 2.6.69; NBZ, 125, 2.6.69; NZ, 243, 2.6.69; Tat, 127, 2.6.69; Bund, 126, 2.6.69; BN, 220, 2.6.69.
[21] Vgl. GdL, 128, 5.6.69; TdG, 126, 2.6.69.
[22] Die Expertenkommission wurde Ende August gewählt und setzte sich aus 29 Mitgliedern zusammen: der Leitung der beiden Hochschulen, Professoren, Assistenten und Studenten, Vertretern der politischen Parteien, von an der Wissenschaft interessierten Organisationen und der Wirtschaftsverbände. Zum Präsidenten wurde Prof. H. Zwahlen, Lausanne, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, gewählt (NZZ, 527, 28.8.69). Die Zusammensetzung der Kommission rief in der welschen Schweiz Genugtuung hervor, ebenso die Wahl von Direktor Cosandey von der ETH Lausanne zum Vizepräsidenten des Schweizerischen Schulrats am 20.8.; vgl. TdG, 202, 29.8.69.
[23] Motionen Chevallaz (rad., VD) in Verhandl. B.vers., 1969, H, S. 23, und Eisenring (k.-chr., ZH), ebenda, S. 27 f., im NR, entsprechende Motionen Choisy (lib., GE), ebenda, S. 49, und Odermatt (k.-chr., 0W), ebenda, S. 51, im StR; Interpellation Grütter (soz., BE) im NR. Zur Debatte vgl. Sten. Bull. NR, 1969, S. 477 ff.
[24] Vgl. BBl, 1970, I, S. 1 ff.
[25] AS, 1968, S. 1592 f.
[26] In einer Eingabe an den Bundesrat verlangte der Schweizerische liberale Studentenverband Mitarbeit am Modell und zu diesem Zweck Aufnahme von Studenten in den Wissenschaftsrat (NZZ, 54, 27.1.69). Der Wissenschaftsrat lud in der Folge verschiedentlich Studentenvertreter zu Sitzungen ein (Mitteilung des Sekretariats).
[27] Muster eines kantonalen Einführungserlasses zum Hochschulförderungsgesetz (Art. 23 des Gesetzes) vom 6.2.1969 (vervielf.).
[28] TdG, 90, 18.4.69; GdL, 260, 7.11.69; Bund, 298, 21.12.69.
[29] In Schweizerische Hochschulzeitung, 42/1969, S. 238.
[30] Das entsprechende Reglement für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, das nach turbulenten Auseinandersetzungen ausgearbeitet werden konnte, wurde im Mai 1970 von der Regierung genehmigt; vgl. Tw, 147, 27.6.69; 149, 30.6.69; 151, 2.7.69; Bund, 133, 11.6.69; 151, 2.7.69; 152, 3.7.69; 155, 7.7.69; 122, 29.5.70.
[31] Vgl. TdG, 48, 26.2.69; 50, 28.2.69; 85, 12./13.4.69; JdG, 83, 11.4.69; PS, 80, 11.4.69; VO, 49, 27.2.69; 82, 11.4.69; NZZ, 132, 28.2.69.
[32] TLM, 344, 10.12.69. Als repräsentatives Organ wurde in Lausanne die Konferenz der Fakultätspräsidenten anerkannt.
[33] Vgl. NZZ, 703, 1.12.69; 736, 19.12.69; 738, 21.12.69; Vr, 297, 19.12.69; 300, 23.12.69; NZN, 297, 23.12.69; Bund, 298, 21.12.69.
[34] Vgl. NZZ, 676, 14.11.69.
[35] MAX IMBODEN, « Exposé zur Strukturreform der Universitäten », in Wissenschaftspolitik, 3/1969, S. 10 ff.; BRUNO FRITSCH, « Demokratisierung der Universität als gesellschaftlicher Lernprozess », in Schweizerische Hochschulzeitung, 42/1969, S. 78 ff;. KARL SCHMID, «Anfechtung der Hochschule », ebenda, S. 171 ff.; ROLF DEPPELER, Strukturprobleme der Universität, Bern 1969; NZZ, 315, 27.5.69; 317, 28.5.69. Vgl. dazu PS, 274, 29.11.69; NZ, 550, 29.11.69; 557, 3.12.69; NZZ, 702, 30.11.69; Bund, 280, 30.11.69; Lb, 280, 1.12.69. In einer Resolution vom 22.9.1969 forderte der VSS ein Jahr der Experimente.
[36] NBZ, 41, 19.2.70; NZ, 583, 18.12.69; 584, 19.12.69; BN, 532, 19.12.69; NZZ, 74, 14.2.70. Vgl. Orbis Scientiarum, 8/1970, S. 18 ff.
[37] Vgl. Wissenschaftspolitik, 3/1969, H. 2, S. 26 ff.; NZZ, 259, 29.4.69.
[38] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1968, S. 16; NZZ, 651, 31.10.69.
[39] In Verhandl. B.vers., 1969, I, S. 32; vgl. NZN, 61, 14.3.69; CMV-Zeitung, 1.3, 25.3.69.
[40] Dokumentationsheft des VSS, 10, Nov. 1969. Vgl. NZZ, 666, 9.11.69.
[41] Vgl. SPJ, 1967, S. 122; BN, 454, 30.10.69; NZZ, 649, 30.10.69.
[42] Vgl. Civitas, 25/1969-70, S. 103 ff.; Vat., 147, 28.6.69; 152, 4.7.69; 255, 4.11.69; NZZ, 658, 4.11.69; NZ, 507, 4.11.69.
[43] Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1968, S. 10 f. Vgl. NZ, 290, 29.6.69; NZZ, 664, 7.11.69; 76, 16.2.70.
[44] Relazione del Consiglio di Stato della Repubblica e Cantone del Ticino sulla revisione della Costituzione federale (vervielf.), S. 26 ff.
[45] Verbandl. B.vers., 1969, I, S. 25 f. Vgl. NZZ, 162, 14.3.69; BN, 109, 14.3.69; NZ, 121, 14.3.69; Bund, 61, 14.3.69; JdG, 61, 14.3.69; GdL, 61, 14.3.69.