Année politique Suisse 1969 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kulturpolitik
Dem Verlangen nach einer wirksameren Kulturpolitik des Bundes entsprach der Bundesrat mit der Ernennung einer Expertenkommission, der es obliegt, einen Bericht über den Stand der Kultur und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Kulturpolitik auf allen Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund) auszuarbeiten [1].
In verschiedenen Auseinandersetzungen wurde jedoch deutlich, dass die Ansprüche, die an eine öffentliche Kulturförderung gestellt werden, stark auseinandergehen. So kritisierte Friedrich Dürrenmatt das schweizerische Theaterwesen und verlangte weniger, dafür qualitativ höherstehende Theaterproduktionen, die vermehrt zwischen den Städten auszutauschen wären. Ein Protest der Gesellschaft der Schweizerischen Dramatiker gegen abschätzige Äusserungen des Direktors des Zürcher Schauspielhauses über die schweizerische dramatische Produktion sowie die Forderung, die subventionierten Bühnen sollten zur Aufführung schweizerischer Werke verpflichtet werden, rief einer heftigen Diskussion. Eine Ausstellung in der Berner Kunsthalle, die internationales Interesse erregte, wegen ihrer Neuartigkeit aber auch viele schockierte, löste eine Diskussion über die Frage aus, ob und wieweit die Behörden die Programme subventionierter Kulturinstitute beeinflussen sollten [2]. Trotz den bestehenden Schwierigkeiten war in einzelnen Kantonen das Bestreben erkennbar, die kulturpolitische Tätigkeit zu verstärken. Die Zürcher stimmten dem Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens zu, und in Bern wurde bei der Reorganisation der Erziehungsdirektion eine Abteilung Kulturelles geschaffen [3].
Die Bemühungen um eine Förderung des einheimischen Filmschaffens wurden fortgeführt. Dem Begehren nach einer Revision des eidgenössischen Filmgesetzes entsprach der Bundesrat mit einer Vorlage, nach der nicht nur Dokumentar-, Kultur- und Erziehungsfilme, sondern auch Spielfilme durch Bundesbeiträge unterstützt werden können. Abweichend vom Antrag des Bundesrates sprach sich das Parlament für eine unbefristete Unterstützung der schweizerischen Filmwochenschau aus, um die eingeleiteten Reformbestrebungen nicht zu gefährden. Die Gesetzesrevision wurde von den eidgenössischen Räten angenommen [4]. Auf dem Gebiet der kulturellen Aussenpolitik sind verschiedene von der Stiftung Pro Helvetia organisierte Ausstellungen zu erwähnen: eine Wanderausstellung schweizerischer Volkskunst in den USA und in Kanada, die 1968 in der Sowjetunion gezeigte Architekturausstellung in Rumänien und eine Ausstellung schweizerischer Bücher in der Tschechoslowakei [5]. Rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten veranlassten den Bundesrat, auf die Erbschaft des Florentiner Kunstsammlers Ugo Bardini zu verzichten [6].
 
[1] Vgl. SPJ, 1967, S. 127. Der Kommission gehört auch F. Jotterand, der Initiator der Gespräche mit Bundesrat Tschudi, an (vgl. NZZ, 693, 25.11.69, und SPJ, 1967, S. 127).
[2] Um die gleiche Frage ging es auch bei der Krise am Schauspielhaus Zürich (vgl. NZZ, 727, 15.12.69; 739, 22.12.69; Vr, 299, 22.12.69). Zu Dürrenmatt vgl. NZ, 493, 27.10.69; zum Protest vgl. BN, 343, 19.8.69; NZZ, 507, 20.8.69; zur Kunsthalle Bern vgl. GdL, 69, 24.3.69; PS, 68, 25.3.69; Bund, 89, 18.4.69; 224, 25.9.69; Tw, 73, 28.3.69; TdG, 87, 15.4.69; H. SZEEMANN, «Kunst: Wo bleibt die Kontestation? » in Die Schweiz, Nationales Jahrbuch der NHG, 41/1970, S. 297 ff.
[3] NZZ, 53, 2.2.70; Mitteilungen der Zentralen Informationsstelle für Fragen des Schul- und Erziehungswesens in der Schweiz, 1969, Nr. 34/35, S. 21.
[4] Vgl. SPJ, 1966, S. 125; 1968, S. 129; BBI, 1969, I, S. 1184 ff.; Debatte des NR am 26.9. (Sten. Bull. NR, 1969, S. 580 ff.), des StR am 17.12.(Sten. Bull. StR, 1969, S. 354 ff.).
[5] NZZ, 17, 9.1.69; 293, 16.5.69; 309, 23.5.69.
[6] Vgl. SPJ, 1966, S. 125; TLM, 53, 22.2.69; 57, 26.2.69; 63, 4.3.69; 70, 11.3.69; NZ, 114, 11.3.69; Bund, 58, 11.3.69; NZZ, 153, 11.3.69.