Année politique Suisse 1970 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Im Hochschulwesen stand das abgelaufene Jahr im Zeichen vermehrt erkennbarer Schwierigkeiten, die namentlich zwei Fragenkomplexe betrafen. Einerseits rief die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der von der Hochschulkonferenz angeregten Experimentierphase Unruhe hervor; anderseits ergaben sich aus ersten Erfahrungen mit dem Bundesgesetz über die Hochschulförderung Probleme in der Kompetenzenordnung und bei der Verteilung der Finanzmittel.
In den Diskussionen um die Frage, wie die Experimentierphase zu gestalten sei, stritt man sich vor allem um das Ausmass der sogenannten Demokratisierung, d.h. um das Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrecht aller Hochschulangehörigen. Verschiedene Hochschuldozenten betonten, dass ein Überschreiten gewisser Grenzen ein normales Funktionieren des Lehr- und Forschungsbetriebes empfindlich stören müsste. Prof. W. A. Jöhr brachte seine Überlegungen vor der Generalversammlung der Schweizerischen Hochschuldozenten auf die Formel: Beschränkung des Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrechts auf Sachfragen. Die Hauptverantwortung für die Entwicklung der Hochschule auf dem Gebiet von Lehre und Forschung habe bei der Professorenschaft zu liegen [39]. Dagegen postulierten die Studenten ein unbeschränktes Mitbestimmungsrecht, das auch die Wahl der Dozenten einschliessen sollte [40]. Die beiden Ansichten prallten aufeinander, als die eidgenössischen Räte die vom Bundesrat im Dezember 1969 vorgelegte Übergangsordnung für die beiden ETH zu behandeln hatten [41]. Diese sah vor, dass je ein Vertreter des Mittelbaus, der Studentenschaft und der Bediensteten mit beratender Stimme zur Behandlung von Sachfragen zu den Sitzungen des Schulrats einzuladen sei [42]. Die vorberatende Kommission des Nationalrates empfahl eine Ausdehnung dieser Mitsprache auf die Dozentenwahlen [43]. In der Öffentlichkeit regte sich jedoch starke Opposition gegen eine solche Ausweitung, was zur Annahme der ursprünglichen Fassung durch den Nationalrat führte [44]. Die Reaktion der Studenten war heftig. Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) kündigte an, er werde eifersüchtig über die Respektierung des zugestandenen Minimums an Mitsprache wachen, und warnte vor Streik- und Besetzungsaktionen im Falle einer Missachtung [45]. Der Delegiertenkonvent des Verbandes der Studierenden der ETH Zürich beschloss die Sistierung der Mitarbeit in der Expertenkommission für die Ausarbeitung eines neuen ETH-Gesetzes; dieser Beschluss wurde jedoch in einer Urabstimmung rückgängig gemacht [46]. Nachdem der Ständerat die Übergangsordnung ebenfalls genehmigt hatte, konnte sie vom Bundesrat auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt werden [47]. An der Architekturabteilung der ETH Zürich drangen Studenten in die Abteilungskonferenz ein, da ihrer Meinung nach die Dozenten die Gewährung der Mitsprache verzögerten. In der Folge verlangte der Schulrat die sofortige Bildung von Abteilungsräten, die sich unter studentischer Beteiligung mit Sachfragen befassen sollten [48]. Daneben setzte er an beiden ETH gemischte Kommissionen zum Studium von Fragen der Hochschulreform ein [49].
In den Hochschulkantonen bewirkte die Experimentierphase eine Verzögerung in der Ausarbeitung neuer Universitätsgesetze. Die Parlamente von Basel und Freiburg genehmigten den Einsitz von Assistenten und Studenten in leitende Gremien (Senat bzw. Regenz); in Freiburg wurde gleichzeitig das Rektorat verstärkt [50]. Die Zürcher Regierung. stimmte einer Revision der Universitätsordnung ni; durch diese wurden die Fakultäten ermächtigt, zu ihren Sitzungen Assistenten und Studenten mit beratender Stimme beizuziehen, und der Senat setzte eine Reformkommission mit studentischer Beteiligung ein [51]. In Bern versuchten die Studenten in zwei Fällen, ihr Mitspracherecht in den Fakultätsangelegenheiten auf personelle Fragen auszudehnen. Da es sich im einen Fall um die Habilitierung eines marxistischen Philosophen (H. H. Holz) handelte, nahm die Öffentlichkeit besonders lebhaft Anteil an der inneruniversitären Auseinandersetzung. Beide Male waren weder die Dozenten noch die Regierung gewillt, unter dem massiven Druck der Studenten Ernennungen vorzunehmen; eine Institutsbesetzung und Vorlesungsstreiks fanden ihr Ende mit dem Beginn der Semesterferien [52]. Wo sich studentische Unzufriedenheit wegen ungenügender Studienverhältnisse äusserte, wie an der Dolmetscherschule in Genf und am Psychologischen Institut der Universität Zürich, versuchten die Behörden im Gespräch mit den Studenten kurzfristig Verbesserungen herbeizuführen [53].
Auf dem Gebiet der Studienreform genehmigten die medizinischen Fakultäten ein Projekt der interfakultären Kommission, das eine Straffung des Medizinstudiums auf sechs Jahreskurse und den Abschluss durch « objektive Examina » vorsieht [54]. Der Wissenschaftsrat befasste sich mit dem Bericht der Expertenkommission für Zahnmedizin; er stellte mit Bedauern fest, dass mit der bereits verwirklichten Studienreform die angestrebte Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht erreicht werde [55].
Das eidgenössische Hochschulförderungsgesetz hatte vorgesehen, dass die einzelnen Subventionsgesuche jeweils von Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz zu behandeln seien. Dies wurde als zu umständlich empfunden, und das EDI erliess eine Verfügung, die das Verfahren neu regelt. Vor allem wurde der 1969 geschaffenen Abteilung für Wissenschaft und Forschung des EDI die Überprüfung von Gesuchen tim Ausrichtung von Sachinvestitionsbeiträgen übertragen. Damit wurden die beiden Konsultativgremien entlastet; sie müssen sich nur noch mit Gesuchen von grundsätzlicher Bedeutung auseinandersetzen. Über Fragen des Hochschulausbaus und der Neugründung von Hochschulen sollte eine aus Mitgliedern des Wissenschaftsrats und der Hochschulkonferenz zusammengesetzte Arbeitsgruppe ohne abschliessende Kompetenzen verhandeln [56]. Die der Hochschulkonferenz beigeordnete Fachstelle für Hochschulbauten forderte eine Erweiterung ihrer gesetzlichen Grundlagen, um schon im Stadium der vorbereitenden Planung eingreifen und für die Berücksichtigung bildungspolitischer und landesplanerischer Aspekte eintreten zu können [57].
Laut Hochschulförderungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, der Hochschulkonferenz kurz- und langfristige Planungsgrundlagen einzureichen. Die übermittelten Angaben zeigten, dass die deutschschweizerischen Hochschulkantone nur einen beschränkten Ausbau beabsichtigen. Basel hatte mit dem Beschluss, die Personalausgaben für die Universität zu plafonieren, eine durch finanzielle Überlegungen begründete Drosselung der Universitätsentwicklung eingeleitet. Bern sah in der Finanzplanung eine Begrenzung der Universitätsausgaben vor, und die Behörden sprachen sich für eine Höchstzahl von 8000-10 000 Studierenden im Jahr 1980 aus, und auch Zürich möchte nicht über diese Zahl hinausgehen, obwohl sie im Wintersemester 1970/71 erreicht war [58]. Das im Verhältnis zu anderen Staatsaufgäben überdurchschnittliche Anwachsen der Universitätsausgaben führte in Basel und St. Gallen zum Ruf nach Übernahme der Hochschulen durch den Bund [59]. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Planung des Hochschulausbaus noch nicht so weit fortgeschritten war, dass die Subventionsbeiträge des Bundes voll beansprucht worden wären, verlangten weite Kreise eine Revision des Hochschulförderungsgesetzes im Sinne einer Erhöhung der Subventionen für Grundbeiträge an die Betriebskosten [60]. Der Wissenschaftsrat kündigte für 1971 einen zweiten Bericht über den Ausbau der schweizerischen Hochschulen an, der unter anderem auf die Frage der Trägerschaft näher eingehen soll [61].
Bestärkt wurden die Kantone in ihrer zurückhaltenden Ausbaupolitik durch den im Rahmen der Prospektivstudien von Prof. Kneschaurek ausgearbeiteten Jermann-Bericht, der für das Jahr 1980 in einzelnen Ausbildungsrichtungen, insbesondere bei den Medizinern und Geisteswissenschaftern, einen beträchtlichen Akademikerüberfluss voraussagte [62]. Der Bericht wurde von gewissen Kreisen mit Genugtuung aufgenommen, erregte jedoch eine heftige Kritik des VSS, der ihm anlastete, dass er auf hypothetischen Grundlagen beruhe. Der als Folge des verzögerten Hochschulausbaus drohende Numerus clausus stand dem Anliegen der Studenten nach einer breiteren Rekrutierung der Hochschulabsplventen unvereinbar gegenüber und veranlasste den VSS zur Erklärung, dass Voranmeldeaktionen und weitere administrative Massnahmen nicht mehr unterstützt würden [63].
Die Bemühungen um eine Verbesserung des Stipendienwesens als wesentliche Voraussetzung für die Herstellung gleicher Bildungschancen wurden intensiviert. Der Wissenschaftsrat legte einen Bericht vor, der kurzfristig eine einheitlichere und grosszügigere Praxis der kantonalen Amtsstellen und langfristig die Entwicklung eines geschlossenen Systems für alle Bildungsbereiche aufgrund einer umfassenden Bildungsplanung postulierte [64]. Das vom VSS aufgestellte « Lausanner Modell » für eine elternunabhängige Studienfinanzierung erregte eine lebhafte Diskussion. Haupteinwände betrafen die automatische Bezugsberechtigung mit Rückzahlungspflicht, die sich als Bevorzugung der Wohlhabenden auswirken würde, sowie die Beschränkung auf mündige Bezüger, durch die noch keine volle Chancengleichheit ermöglicht werden könnte [65]. Die interkantonale Stipendienbearbeiter-Kommission legte im Dezember einen Alternativvorschlag vor. Dieser wahrte den subsidiären Charakter einer staatlichen Ausbildungsfinanzierung, regte jedoch zusätzlich elternunabhängige Ausbildungsdarlehen an Bewerber mit einem ersten Studien- oder Berufsabschluss an. Die Verwirklichung dieser Vorschläge sollte auf dem Konkordatsweg erfolgen [66].
Auf dem Gebiet der Hochschulbauten und der Neugründung von Hochschulen liess sich die gebremste Entwicklung deutlich erkennen. Zwar bewilligten die eidgenössischen Räte einen Kredit von rund 245 Mio Franken für den Ausbau der ETH Zürich, in den Kantonen jedoch fanden kleinere Kredite nur knapp die Zustimmung des Souveräns oder wurden gar verworfen. Die Ablehnung eines Kredites für Erweiterungsbauten der Hochschule St. Gallen wurde auch deshalb bedauert, weil sie zusätzlich das vom Wissenschaftsrat zur Anerkennung empfohlene Projekt einer medizinischen Akademie verzögern könnte [67]. Die Universitätsgrossprojekte Dorigny (Lausanne) und Strickhof (Zürich) machten weitere Fortschritte. In Dorigny konnte das Collège propédeutique als erste Etappe des Universitätsneubaus eröffnet werden [68]. Die Zürcher Stimmbürger genehmigten die Verlegung der landwirtschaftlichen Schule Strickhof nach Eschikon-Lindau als Voraussetzung für die Teilverlegung der Universität; über ein «Fondsgesetz» sollte erst 1971 abgestimmt werden. Die im Zusammenhang mit dem Strickhofprojekt angeregte Alternative einer Gesamtverlegung der ETH Zürich lehnte der Bundesrat wegen der hohen Investitionen im Hochschulviertel ab [69]. Auf dem Gebiet der Neugründung von Hochschulen war eine intensivierte interkantonale Zusammenarbeit festzustellen. Nachdem Luzern bei der Hochschulkonferenz ein Anerkennungsgesuch eingereicht hatte und im Aargau ein Kredit von 6,5 Mio Franken für eine vorbereitende Etappe einer Hochschule für Bildungswissenschaften vom Volk knapp gutgeheissen worden war, beauftragten Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat einen gemeinsamen Ausschuss, mit allen Kantonen, in denen Neugründungen oder Grossausbauten vorgesehen sind, gemeinsame Gespräche zu führen [70]. Die Diskussion um ein Hochschulprojekt im Tessin führte zu Stellungnahmen interessierter Kreise, die sich gegen eine Volluniversität, jedoch für einzelne Abteilungen oder für Institute für Nachdiplomstudien aussprachen [71].
 
[39] W. A. JÖHR, « Die Hochschule in der Demokratie — Demokratie in der Hochschule », in Schweizerische Hochschulzeitung, 43/1970, S. 94 ff.; FRITZ GYGI, «Die Rechtsgestalt der Universität», in Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins, 106/1970, S. 133 ff.; H. Ziegler, « Sinn und Grenzen der Hochschulexperimente », in NZZ, 386, 21.8.70.
[40] Vgl. NZZ, 21, 14.1.70; 67, 10.2.70.
[41] Vgl. SPJ, 1969, S. 133.
[42] Vgl. BBl, 1970, I, S. 12.
[43] Vgl. JdG, 12, 16.1.70; NZZ, 24, 16.1.70.
[44] Zur Diskussion vgl. NZZ, 51, 1.2.70; 67, 10.2.70; 109, 6.3.70; GdL, 43, 21./22.2.70; 51, 3.3.70; 53, 5.3.70; JdG, 50, 2.3.70; NBZ, 58, 11.3.70; Sonntags-Journal, 11, 14./15.3.70. Parlamentsdebatte vom 19. März in Sten. Bull. NR, 1970, S. 274 ff.; vgl. dazu JdG, 66, 20.3.70; TLM, 79, 20.3.70; GdL, 66, 20.3.70; Bund, 66, 20.3.70; NZZ, 133, 20.3.70; NZN, 67, 21.3.70; AZ, 65, 20.3.70; NZ, 131, 20.3.70; BN, 118, 20.3.70; Vat., 66, 20.3.70; Ostschw., 66, 20.3.70.
[45] Vgl. Bund, 68, 23.3.70; NZN, 68, 23.3.70; NBZ, 70, 25.3.70; NZZ, 138, 24.3.70. Der Liberale Studentenverband sistierte seine Vertretung im Zentralvorstand der FDPS.
[46] Vgl. NZZ, 240, 28.5.70; 248, 2.6.70; 282, 22.6.70; 305, 5.7.70. Es sprachen sich bei einer Stimmbeteiligung von 25 % 1082 Studenten gegen den Sistierungsbeschluss aus, während 418 dafür waren. Eine Generalversammlung des VSETH Lausanne beschloss am 16. Juni, dessen Vertreter aus allen internen und externen Kommissionen zurückzuziehen. Vgl. GdL, 142, 22.6.70.
[47] Vgl. Sten. Bull. StR, 1970, S. 163 ff.; NZZ, 460, 4.10.70. Gleichzeitig wurde der Schweizerische Schulrat auf 11 Mitglieder erweitert. Für ein neues ETH-Gesetz wurde ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Vgl. NZZ, 476, 13.10.70.
[48] Vgl. NZZ, 510, 2.11.70; 518, 6.11.70; 529, 13.11.70; 578, 11.12.70; 598, 23.12.70; Sonntags-Journal, 46, 14./15.11.70.
[49] Vgl. NZZ, 578, 11.12.70. Zusammensetzung in Zürich: 7 Dozenten, 7 Assistenten, 7 Studenten, 4 Bedienstete; in Lausanne: 4 Dozenten, 3 Assistenten, 2 Studenten, 1 Bediensteter.
[50] Ergänzungsgesetz von Freiburg in Orbis Scientiarum, 1970, H. 9, S. 71 ff. Vgl. Lib., 212, 18.6.70; 12, 14.10.70; 51, 28./29.11.70; 59, 9.12.70; NZ, 196, 3.4.70; BN, 290, 15.7.70.
[51] Vgl. NZZ, 495, 24.10.70; 569, 7.12.70.
[52] Im Fall der Besetzung des Soziologischen Instituts kam studentische Unzufriedenheit mit dem Studiengang und Unsicherheit über die Abschlussmöglichkeiten hinzu. Vgl. Bund, 152, 3.7.70; 157, 9.7.70; 165, 19.7.70; 277, 26.11.70; Tw, 152, 3.7.70; NZ, 313, 13.7.70; BN, 500, 26.11.70. Zum Fall Holz vgl. Bund, 270, 18.11.70; 282, 2.12.70; 284, 4.12.70; 287, 8.12.70; 289, 10.12.70; 290, 11.12.70; 291, 13.12.70; 292, 14.12.70; 294, 16.12.70; 297, 20.12.70; NZ, 566, 8.12.70; 571, 10.12.70.
[53] Zu GE vgl. TdG, 99, 29.4.70; 102, 2./3.5.70; JdG, 104, 6./7.5.70; zu ZH vgl. AZ, 130, 10.6.70; 134, 15.6.70; NZZ, 275, 17.6.70.
[54] Vgl. NZZ, 233, 24.5.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 20.
[55] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 41 ff.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 21.
[56] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 108 ff.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 14.
[57] Vgl. Fachstelle für Hochschulbauten der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Überlegungen zur Standortbestimmung..., o.O. 1970.
[58] Vgl. Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1969, S. 44 f. Im Wintersemester 1970/71 zählte die Universität Zürich 8565 Studierende. Vgl. NZZ, 598, 23.12.70.
[59] In Basel wurde eine Volksinitiative für Übernahme der kantonalen Hochschule durch den Bund lanciert, nachdem ein entsprechender Vorstoss im Grossen Rat abgelehnt worden war. Vgl. NZ, 72, 13.2.70; Vat., 67, 21.3.70. NR Schlegel (soz., SG) lud den Bundesrat in einem Postulat ein, die Übernahme der Hochschule St. Gallen durch den Bund zu prüfen; vgl. Verhandl. B.vers., IV, 1970, S. 34. Vgl. Ostschw., 229, 1.10.70.
[60] Vgl. Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1969, S. 39 ff.; NZZ, 77, 16.2.70; Vat., 171, 27.7.70; 222, 25.9.70. In der Dezembersession überwies der NR eine Motion Eisenring (k.-chr., ZH) für die Revision des Hochschulförderungsgesetzes, die an den Ständerat weitergeleitet wurde. Vgl. Verhandl. B.vers., IV, 1970, S. 24.
[61] Vgl. SPJ, 1967, S. 120; NZZ, 124, 16.3.70; TAW, 41, 13.10.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 12.
[62] Vgl. oben, S. 63. Basler Arbeitsgruppe für Bildungs- und Arbeitsmarktforschung (M. Jermann), Bildungswesen, Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum, Basel 1969 (vervielf.). Vgl. BN, 501, 27.11.70; NZ, 593, 23.12.70; Weltwoche, 47, 20.11.70.
[63] Vgl. NZZ, 591, 9.12.70; 598, 13.12.70. — Mit dem Austritt der Studentenschaft der Universität Freiburg war die welsche Schweiz im VSS nicht mehr vertreten. Eine Kommission soll die Möglichkeiten erneuter Zusammenarbeit prüfen und neue Strukturen ausarbeiten. Vgl. Bund; 50, 2.3.70; NZ, 533, 18.11.70.
[64] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 2, S. 33 ff.
[65] Vgl. SPJ, 1969, S. 135. Der VSS beschloss, eine Verfassungsinitiative zur Einführung des « Lausanner Modells» zu lancieren. Vgl. Bund, 153, 5.7.70. Zur Diskussion vgl. ferner TAW, 34, 25.8.70; Lb, 21, 27.1.70; 83, 13.4.70; Ostschw., 61, 14.3.70; NBZ, 188, 14.8.70; NZZ, 274, 17.6.70; 281, 21.6.70; 347, 29.7.70; 580, 13.12.70. Vgl. auch in Postulat umgewandelte Motion Müller (k.-chr., LU), die vom NR am 18. Juni überwiesen wurde, in Verhandl. B.vers., 1970, II, S. 31.
[66] Vgl. Interkantonale Stipendienbearbeiter-Kommission, Projekt für die Verbesserung der Ausbildungsfinanzierung in der Schweiz, o.O.o.J.; dazu Motion Krummenacher (rad., LU), die vom NR am 17. Dezember als Postulat überwiesen wurde, in Verhandl. B.vers., 1970, IV, S. 28.
[67] Zum ETH-Kredit vgl. BBI, 1970, II, S. 1638 f.; Vat., 226, 30.9.70; NZZ, 561, 2.12.70. Zu SG vgl. Ostschw., 226, 28.9.70; NZ, 445, 28.9.70; NZZ, 197, 30.4.70; 455, 1.10.70; 526, 11.11.70; Bund, 256, 2.11.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 17.
[68] Vgl. GdL, 265, 13.11.70; 289, 11.12.70.
[69] Vgl. NZZ, 534, 16.11.70; Bund, 115, 21.5.70; zum « Fondsgesetz » vgl. unten, S. 182.
[70] Vgl. Vat., 150, 2.7.70; NZZ, 215, 12.5.70; 554, 27.11.70; 593, 21.12.70. Vgl. auch einen ersten Bericht einer solothurnischen Kommission, die die Frage einer Hochschule für Umweltgestaltung in Olten näher prüft. Das Projekt soll in enger Zusammenarbeit mit dem Aargau und Luzern weiterverfolgt werden. Vgl. Bund, 55, 8.3.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 18.
[71] Vgl. Stellungnahme der Società Studenti Ticinesi in Zürich in NZZ, 76, 16.2.70; Umfrage der Handelskammer in Dov., 247, 28.10.70.