Année politique Suisse 1970 : Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
Poursuite des controverses sur une politique nationale de l'éducation ; l'Union nationale des étudiants de Suisse critique l'absence d'une conception de base — Le Conseil fédéral demande une prolongation de délai pour traiter de l'initiative sur la coordination scolaire ; les chefs des départements cantonaux de l'instruction publique mettent au point un concordat sur la coordination scolaire; il est approuvé par le Conseil fédéral — Premier essai d'école globale — Une commission d'experts est chargée d'élaborer une conception globale relative aux écoles professionnelles — L'OFIAMT publie des directives pour les écoles moyennes professionnelles — Adoption par les Chambres du régime transitoire pour les deux Ecoles polytechniques fédérales — Discussions sur la démocratisation des universités — Demande de révision de la loi sur le développement des universités — Certains cantons envisagent de limiter le développement des universités — Nouveaux projets d'amélioration des bourses — Intensification de la coopération intercantonale pour la fondation de nouvelles universités — Le Conseil suisse de la science mène une enquête sur les besoins urgents en matière de recherche — Resserrement de la coopération européenne dans le domaine des «Big sciences ».
 
Bildungspolitik
Das Jahr 1970, von der UNESCO zum internationalen Jahr der Erziehung proklamiert, brachte in der Bildungspolitik wenige grundlegend neue Entscheide offizieller Organe. Es kann ein Jahr der Atempause genannt werden, das erlauben sollte, vor der Einführung wichtiger Neuerungen die Möglichkeiten des kooperativen Föderalismus auszuschöpfen. Dass diese beschränkt sind, wurde nicht nur in einer heftigen Kritik des Verbandes der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) festgestellt [1], sondern auch in Vorbehalten und Bedenken, die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und der ihr beigeordneten Fachstelle für Hochschulbauten angemeldet wurden [2]. Der VSS warf den zahlreichen Gremien, die für die Bildungspolitik verantwortlich sind, vor, ohne wissenschaftlich fundierte Unterlagen und unkoordiniert zu agieren, und er forderte primär die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen als Voraussetzung für politische Entscheide. Gleichzeitig wollte er sich mit weiteren interessierten Kreisen für die Verankerung des Rechts auf Bildung und Weiterbildung in der Bundesverfassung einsetzen [3]. In seiner Entgegnung auf die studentischen Angriffe räumte der Wissenschaftsrat ein, dass die Grundlagen für bildungspolitische Entscheide noch weitgehend fehlten. Die Schuld dafür gab er wegen der verzögerten .Schaffung einer Koordinationsstelle für Bildungsforschung den Kantonen [4]. Das EDI kündigte in der Folge für den Spätsommer 1971 Vorschläge über die grundsätzliche Neuordnung des gesamten Bildungswesens an, die eine Revision des Schulartikels der Bundesverfassung erfordern würden, wobei gleichzeitig eine Verfassungsgrundlage zur Förderung der Erwachsenenbildung geschaffen werden sollte [5].
Auffallend war eine zunehmende Polarisierung der Öffentlichkeit in ihrer Stellungnahme zu bildungspolitischen Fragen. Einer eher abwartenden oder gar bildungsfeindlichen schweigenden Mehrheit [6] stand eine aktive interessierte Minderheit gegenüber, die bestrebt war, der Frage einer allen zugänglichen Ausbildung ihren Platz als Politikum eisten Ranges zuzuweisen [7]. Ausgehend von den Forschungsergebnissen der modernen Psychologie, wonach intellektuelle Fähigkeiten weitgehend erlernbar sind, wurde der Ruf nach einer möglichst frühzeitigen Erfassung der Kinder durch Vorschulkurse laut. Durch gezielte Schulreformen — Linkskreise denken dabei an die Erprobung einer im westlichen und östlichen Ausland eingeführten Gesamtschule — sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um jedem Schweizer die für seine Begabung optimale Ausbildung zu gewährleisten [8].
 
Grund- und Mittelschulen
Im Bereich der Primar- und Mittelschulen traten die Reformbemühungen neben den Koordinationsbestrebungen stärker in den Vordergrund. In der Frage der Schulkoordination überliess der Bundesrat den Kantonen weiterhin die Initiative. In seinem Bericht zum 1969 eingereichten Volksbegehren ersuchte er die eidgenössischen Räte um eine Fristverlängerung um ein Jahr [9]. Einerseits sollte den Kantonen die notwendige Zeit zur Lösung der Koordinationsfrage auf dem Konkordatsweg eingeräumt werden; anderseits erforderte eine Revision des Schulartikels (Art. 27) der Bundesverfassung, wie sie in parlamentarischen Vorstössen verlangt worden war, längerdauernde Abklärungen [10]. Es sollte insbesondere das Verhältnis von Bund und Kantonen im Bildungswesen neu überdacht werden. Dass eine solche Neukonzeption weit über den Inhalt der in der Initiative formulierten Vorschläge hinausführen könnte, wurde im Bericht nicht verschwiegen. Am 29. Oktober erzielten die Anhänger einer föderalistischen Lösung einen ersten Erfolg: die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren einigte sich endgültig über ein Schulkoordinationskonkordat. Die welsche Schweiz, die für 1972 die Verwirklichung der Ecole romande vorgesehen hat, feierte die Unterzeichnung des Konkordats als wichtigstes Ereignis im Schulwesen seit der Bundesgründung [11]. In der deutschen Schweiz, wo die Koordinationsbestrebungen weniger erfolgreich verliefen, klangen die Kommentare gedämpfter; indessen begrüssten weite Kreise das Konkordat als letzte Chance des Schulföderalismus [12]. Das Konkordat enthält die schon bekannten Postulate des einheitlichen Schuleintrittsalters, der obligatorischen Schulpflicht von neun Jahren und des Schuljahrbeginns zwischen Mitte August und Mitte Oktober. Diese Forderungen sollten bis zum Beginn des Schuljahres 1973/74 verwirklicht sein. Weiter wären zuhanden der Kantone Empfehlungen auszuarbeiten über Rahmenlehrpläne, gemeinsame Lehrmittel, Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen Lind gleichwertige Lehrerausbildung. Endlich sieht der Konkordatstext vor, dass die Kantone unter sich und mit dem Bund bei der Bildungsplanung und -forschung sowie in der Schulstatistik zusammenzuarbeiten hätten [13]. Bis Jahresende traten die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg dem Konkordat bei [14].
Die Bemühungen um eine Anpassung der kantonalen Schulgesetzgebung an die Konkordatsbestimmungen, die 1969 von vier Kantonen erfolgreich abgeschlossen worden waren, wurden in mehreren deutschsprachigen Kantonen von Rückschlägen überschattet. Insbesondere wirkte ernüchternd, dass die aargauischen Stimmbürger eine Schulgesetzrevision verwarfen, die die Festlegung des Schuljahrbeginns dem Grossen Rat übertragen hätte [15]. Nicht viel ermutigender war die abwartende Haltung der Kantone Basel-Stadt und Zürich, während die Parlamente in Basel-Landschaft, Bern und Graubünden abstimmungsreife Vorlagen verabschiedeten [16]. Die Glarner Landsgemeinde übertrug dem Landrat die Kompetenz zur Festlegung des Herbstschulbeginns, führte jedoch das obligatorische neunte Schuljahr für die Volksschule nicht ein [17]. Als Erfolge der Koordinationsbemühungen können die Gründung eines schweizerischen Schulbauzentrums und eine engere Zusammenarbeit von zwei Verlagen zur Herausgabe zeitgemässer Lehrmittel .angeführt werden [18].
Die Reformtätigkeit betraf insbesondere die Oberstufen der Volksschulen und die Gymnasien. Die Diskussion um die Ausgestaltung der Volksschuloberstufe als Gesamtschule wurde durch ein wissenschaftlich kontrolliertes Experiment bereichert: ein vom Psychologischen Institut der Universität Bern überwachter Versuch mit einer verhältnismässig kleinen Schule in Dulliken (SO) begegnete grossem Interesse [19]. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Tessin und Zürich waren Expertengruppen mit der Vorbereitung weiterer Gesamtschulversuche beschäftigt [20].
Als Voraussetzung für eine Reform der Gymnasialstufe verlangte insbesondere der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrer eine Revision der Maturitätsanerkennungsverordnung von 1968 [21]. Der Verordnung wurde von verschiedener Seite angelastet, dass sie die Anerkennung weiterer Gymnasialtypen musischer oder wirtschaftlicher Richtung ausschliesse [22]. Versuche mit neuen Lehrmethoden, mit einer Auflockerung des Schulklassengefüges und mit Wahlfächern wurden in Aarau, Bern, Genf und Zürich eingeleitet [23]. Zur Eröffnung einer musischen Abteilung schritt nach Münchenstein (BL) nun auch Genf [24].
Die schwelende Unruhe der Jugend machte sich in einzelnen Fällen an Mittelschulen bemerkbar. Hervorzuheben sind eine Relegation von Schülern der Kantonsschule St. Gallen wegen ihres sittlichen Verhaltens und eine militärfeindliche Aktion von Kantonsschülern vor der Kaserne in Aarau. Grundsätzliche Fragen warfen Diskussionen um das aus Dänemark importierte kleine rote Schülerbuch und eine Krise am Cycle d'Orientation in Genf auf. Dem kleinen roten Schülerbuch wurden in der Presse weniger die Kapitel über Sek und Rauschgift angelastet als vielmehr die Grundtendenz, den Schülern ein klassenkämpferisches Bewusstsein einzuimpfen und sie gegen die Schule als Zwangsanstalt eines autoritären Systems aufzuhetzen. Jedoch wurde an den Verfügungen von Bundesanwalt Walder, den Import des Büchleins zu unterbinden und den Verkauf an Minderjährige zu verbieten, aber auch an seinem Vorgehen gegen vier Bieler Lehrer, die das Verbot als Bevormundung ablehnten, nicht nur von Linkskreisen Anstoss genommen. In Genf ersuchten die radikale, die liberale und die christlichsoziale Fraktion den Grossen Rat, eine neutrale Stelle mit einer Untersuchung der Lehrmethoden am Cycle d'Orientation zu betrauen. Diese wurden als progressiv verurteilt und der Schule eine politische Indoktrination der Schüler vorgeworfen [25].
Eine der Ursachen der Krise in Genf war der Lehrermangel, der auch in anderen Regionen alarmierende Ausmasse angenommen hat. Die Erkenntnis, dass eine umfassende Schulreform eine intensivierte Lehreraus- und -weiterbildung und die Notwendigkeit einer Aufwertung des Lehrerberufs voraussetze, fand Ausdruck in der Einsetzung einer von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren getragenen Studienkommission « Volksschullehrerbildung von morgen » [26]. Einen praktischen Schritt tat auf diesem Gebiet der Kanton Luzern, dessen neue Verordnung über die Lehrerfortbildung in verschiedenen Kantonen Interesse erregte. Der Bundesrat anerkannte die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern als beitragsberechtigte Institution im Sinne. des Hochschulförderungsgesetzes [27].
 
Berufsbildung
Aus wiederholten Forderungen der interessierten Kreise für eine Aufwertung der Berufsschulen sprach die Sorge, dass diese Bildungsstufe, die 70-80 % der Jugend erfasst, allzu stark in den Schatten der Hochschulförderung geraten könnte. Der Bundesrat schenkte diesen Bedenken seine volle Aufmerksamkeit, und im November hielt die von Bundesrat Schaffner 1969 in Aussicht gestellte Kommission zur Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption der Berufsbildung ihre konstituierende Sitzung ab [28]. Ein weiterer Auftrag war mit der Überweisung eines Postulats Tschumi (BGB, BE) gegeben, das eine Revision der Bestimmungen des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes über die Subventionierung von Berufsschulen verlangte [29]: Das BIGA erliess im Sommer eine Wegleitung für Berufsmittelschulen. Diese werden in drei Abteilungen, eine allgemeine, eine technische und eine gestalterische, aufgegliedert, und der Unterricht findet wöchentlich an einem zusätzlichen Schultag in obligatorischen Kernfächern (Muttersprache, Fremdsprache und Geschichte der neuesten Zeit) und zahlreichen Wahlfächern statt. Die Aufnahme erfolgt auf Grund von Prüfungen und setzt das Einverständnis des Lehrmeisters voraus [30]. Von Arbeitgeberkreisen wurde diese Wegleitung zustimmend aufgenommen, da darin die Forderungen des Gewerbeverbandes weitgehend berücksichtigt worden waren [31]. In der Folge wurden in Zürich, Winterthur und Wetzikon Berufsmittelschulen eröffnet, während die Kantone St. Gallen, Solothurn und Wallis Vorbereitungen für die Aufnahme des Unterrichts im Jahre 1971 trafen [32].
Eine Reform des Berufsbildungswesens hängt weitgehend vom Ausbildungsstand der Lehrkräfte ab. An einer Arbeitstagung des Schweizerischen Verbandes für gewerblichen Unterricht und der Schweizerischen Direktorenkonferenz gewerblicher Berufs- und Fachschulen wurde in einer Resolution verlangt, dass ein zentrales Institut für Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte und ein Forschungszentrum für Berufspädagogik und Berufsforschung geschaffen werde. Eine Motion Renschler (soz., ZH) lud den Bundesrat ein, diese Forderungen möglichst rasch zu verwirklichen [33]. Einzelne Missstände in der Lehrlingsausbildung — der Fall von Radioelektrikerlehrlingen in Basel, die sich zusammenschlossen und ihre Ausbildung einer kritischen Prüfung unterzogen, erregte Aufsehen — führten zum Ruf nach einem Lehrlingsstatut, das nach Ansicht des SGB ein Mitbestimmungsrecht der Lehrlinge enthalten sollte [34].
Beim Bau von Berufsschulen machte die interkantonale Zusammenarbeit weitere Fortschritte. Im Mai unterzeichneten vier Kantone eine Vereinbarung über den Bau und den Unterhalt des interkantonalen Technikums Rapperswil [35], und in Luzern stimmte das Parlament der Eröffnung einer Höheren Wirtschaftsund Verwaltungsschule, der vierten neben Basel, Bern und Zürich, zu [36]. Die Expertenkommission für berufliche Ausbildung in der Landwirtschaft legte zwölf Thesen vor, die eine Intensivierung der Ausbildung und eine ständige Weiterbildung vorsehen [37]. Im Herbst fand die Eröffnung eines Gartenbautechnikums der Westschweiz in Châtelaine (GE) statt [38].
 
Hochschulen
Im Hochschulwesen stand das abgelaufene Jahr im Zeichen vermehrt erkennbarer Schwierigkeiten, die namentlich zwei Fragenkomplexe betrafen. Einerseits rief die Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der von der Hochschulkonferenz angeregten Experimentierphase Unruhe hervor; anderseits ergaben sich aus ersten Erfahrungen mit dem Bundesgesetz über die Hochschulförderung Probleme in der Kompetenzenordnung und bei der Verteilung der Finanzmittel.
In den Diskussionen um die Frage, wie die Experimentierphase zu gestalten sei, stritt man sich vor allem um das Ausmass der sogenannten Demokratisierung, d.h. um das Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrecht aller Hochschulangehörigen. Verschiedene Hochschuldozenten betonten, dass ein Überschreiten gewisser Grenzen ein normales Funktionieren des Lehr- und Forschungsbetriebes empfindlich stören müsste. Prof. W. A. Jöhr brachte seine Überlegungen vor der Generalversammlung der Schweizerischen Hochschuldozenten auf die Formel: Beschränkung des Mitsprache- bzw. Mitbestimmungsrechts auf Sachfragen. Die Hauptverantwortung für die Entwicklung der Hochschule auf dem Gebiet von Lehre und Forschung habe bei der Professorenschaft zu liegen [39]. Dagegen postulierten die Studenten ein unbeschränktes Mitbestimmungsrecht, das auch die Wahl der Dozenten einschliessen sollte [40]. Die beiden Ansichten prallten aufeinander, als die eidgenössischen Räte die vom Bundesrat im Dezember 1969 vorgelegte Übergangsordnung für die beiden ETH zu behandeln hatten [41]. Diese sah vor, dass je ein Vertreter des Mittelbaus, der Studentenschaft und der Bediensteten mit beratender Stimme zur Behandlung von Sachfragen zu den Sitzungen des Schulrats einzuladen sei [42]. Die vorberatende Kommission des Nationalrates empfahl eine Ausdehnung dieser Mitsprache auf die Dozentenwahlen [43]. In der Öffentlichkeit regte sich jedoch starke Opposition gegen eine solche Ausweitung, was zur Annahme der ursprünglichen Fassung durch den Nationalrat führte [44]. Die Reaktion der Studenten war heftig. Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) kündigte an, er werde eifersüchtig über die Respektierung des zugestandenen Minimums an Mitsprache wachen, und warnte vor Streik- und Besetzungsaktionen im Falle einer Missachtung [45]. Der Delegiertenkonvent des Verbandes der Studierenden der ETH Zürich beschloss die Sistierung der Mitarbeit in der Expertenkommission für die Ausarbeitung eines neuen ETH-Gesetzes; dieser Beschluss wurde jedoch in einer Urabstimmung rückgängig gemacht [46]. Nachdem der Ständerat die Übergangsordnung ebenfalls genehmigt hatte, konnte sie vom Bundesrat auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt werden [47]. An der Architekturabteilung der ETH Zürich drangen Studenten in die Abteilungskonferenz ein, da ihrer Meinung nach die Dozenten die Gewährung der Mitsprache verzögerten. In der Folge verlangte der Schulrat die sofortige Bildung von Abteilungsräten, die sich unter studentischer Beteiligung mit Sachfragen befassen sollten [48]. Daneben setzte er an beiden ETH gemischte Kommissionen zum Studium von Fragen der Hochschulreform ein [49].
In den Hochschulkantonen bewirkte die Experimentierphase eine Verzögerung in der Ausarbeitung neuer Universitätsgesetze. Die Parlamente von Basel und Freiburg genehmigten den Einsitz von Assistenten und Studenten in leitende Gremien (Senat bzw. Regenz); in Freiburg wurde gleichzeitig das Rektorat verstärkt [50]. Die Zürcher Regierung. stimmte einer Revision der Universitätsordnung ni; durch diese wurden die Fakultäten ermächtigt, zu ihren Sitzungen Assistenten und Studenten mit beratender Stimme beizuziehen, und der Senat setzte eine Reformkommission mit studentischer Beteiligung ein [51]. In Bern versuchten die Studenten in zwei Fällen, ihr Mitspracherecht in den Fakultätsangelegenheiten auf personelle Fragen auszudehnen. Da es sich im einen Fall um die Habilitierung eines marxistischen Philosophen (H. H. Holz) handelte, nahm die Öffentlichkeit besonders lebhaft Anteil an der inneruniversitären Auseinandersetzung. Beide Male waren weder die Dozenten noch die Regierung gewillt, unter dem massiven Druck der Studenten Ernennungen vorzunehmen; eine Institutsbesetzung und Vorlesungsstreiks fanden ihr Ende mit dem Beginn der Semesterferien [52]. Wo sich studentische Unzufriedenheit wegen ungenügender Studienverhältnisse äusserte, wie an der Dolmetscherschule in Genf und am Psychologischen Institut der Universität Zürich, versuchten die Behörden im Gespräch mit den Studenten kurzfristig Verbesserungen herbeizuführen [53].
Auf dem Gebiet der Studienreform genehmigten die medizinischen Fakultäten ein Projekt der interfakultären Kommission, das eine Straffung des Medizinstudiums auf sechs Jahreskurse und den Abschluss durch « objektive Examina » vorsieht [54]. Der Wissenschaftsrat befasste sich mit dem Bericht der Expertenkommission für Zahnmedizin; er stellte mit Bedauern fest, dass mit der bereits verwirklichten Studienreform die angestrebte Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht erreicht werde [55].
Das eidgenössische Hochschulförderungsgesetz hatte vorgesehen, dass die einzelnen Subventionsgesuche jeweils von Wissenschaftsrat und Hochschulkonferenz zu behandeln seien. Dies wurde als zu umständlich empfunden, und das EDI erliess eine Verfügung, die das Verfahren neu regelt. Vor allem wurde der 1969 geschaffenen Abteilung für Wissenschaft und Forschung des EDI die Überprüfung von Gesuchen tim Ausrichtung von Sachinvestitionsbeiträgen übertragen. Damit wurden die beiden Konsultativgremien entlastet; sie müssen sich nur noch mit Gesuchen von grundsätzlicher Bedeutung auseinandersetzen. Über Fragen des Hochschulausbaus und der Neugründung von Hochschulen sollte eine aus Mitgliedern des Wissenschaftsrats und der Hochschulkonferenz zusammengesetzte Arbeitsgruppe ohne abschliessende Kompetenzen verhandeln [56]. Die der Hochschulkonferenz beigeordnete Fachstelle für Hochschulbauten forderte eine Erweiterung ihrer gesetzlichen Grundlagen, um schon im Stadium der vorbereitenden Planung eingreifen und für die Berücksichtigung bildungspolitischer und landesplanerischer Aspekte eintreten zu können [57].
Laut Hochschulförderungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, der Hochschulkonferenz kurz- und langfristige Planungsgrundlagen einzureichen. Die übermittelten Angaben zeigten, dass die deutschschweizerischen Hochschulkantone nur einen beschränkten Ausbau beabsichtigen. Basel hatte mit dem Beschluss, die Personalausgaben für die Universität zu plafonieren, eine durch finanzielle Überlegungen begründete Drosselung der Universitätsentwicklung eingeleitet. Bern sah in der Finanzplanung eine Begrenzung der Universitätsausgaben vor, und die Behörden sprachen sich für eine Höchstzahl von 8000-10 000 Studierenden im Jahr 1980 aus, und auch Zürich möchte nicht über diese Zahl hinausgehen, obwohl sie im Wintersemester 1970/71 erreicht war [58]. Das im Verhältnis zu anderen Staatsaufgäben überdurchschnittliche Anwachsen der Universitätsausgaben führte in Basel und St. Gallen zum Ruf nach Übernahme der Hochschulen durch den Bund [59]. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Planung des Hochschulausbaus noch nicht so weit fortgeschritten war, dass die Subventionsbeiträge des Bundes voll beansprucht worden wären, verlangten weite Kreise eine Revision des Hochschulförderungsgesetzes im Sinne einer Erhöhung der Subventionen für Grundbeiträge an die Betriebskosten [60]. Der Wissenschaftsrat kündigte für 1971 einen zweiten Bericht über den Ausbau der schweizerischen Hochschulen an, der unter anderem auf die Frage der Trägerschaft näher eingehen soll [61].
Bestärkt wurden die Kantone in ihrer zurückhaltenden Ausbaupolitik durch den im Rahmen der Prospektivstudien von Prof. Kneschaurek ausgearbeiteten Jermann-Bericht, der für das Jahr 1980 in einzelnen Ausbildungsrichtungen, insbesondere bei den Medizinern und Geisteswissenschaftern, einen beträchtlichen Akademikerüberfluss voraussagte [62]. Der Bericht wurde von gewissen Kreisen mit Genugtuung aufgenommen, erregte jedoch eine heftige Kritik des VSS, der ihm anlastete, dass er auf hypothetischen Grundlagen beruhe. Der als Folge des verzögerten Hochschulausbaus drohende Numerus clausus stand dem Anliegen der Studenten nach einer breiteren Rekrutierung der Hochschulabsplventen unvereinbar gegenüber und veranlasste den VSS zur Erklärung, dass Voranmeldeaktionen und weitere administrative Massnahmen nicht mehr unterstützt würden [63].
Die Bemühungen um eine Verbesserung des Stipendienwesens als wesentliche Voraussetzung für die Herstellung gleicher Bildungschancen wurden intensiviert. Der Wissenschaftsrat legte einen Bericht vor, der kurzfristig eine einheitlichere und grosszügigere Praxis der kantonalen Amtsstellen und langfristig die Entwicklung eines geschlossenen Systems für alle Bildungsbereiche aufgrund einer umfassenden Bildungsplanung postulierte [64]. Das vom VSS aufgestellte « Lausanner Modell » für eine elternunabhängige Studienfinanzierung erregte eine lebhafte Diskussion. Haupteinwände betrafen die automatische Bezugsberechtigung mit Rückzahlungspflicht, die sich als Bevorzugung der Wohlhabenden auswirken würde, sowie die Beschränkung auf mündige Bezüger, durch die noch keine volle Chancengleichheit ermöglicht werden könnte [65]. Die interkantonale Stipendienbearbeiter-Kommission legte im Dezember einen Alternativvorschlag vor. Dieser wahrte den subsidiären Charakter einer staatlichen Ausbildungsfinanzierung, regte jedoch zusätzlich elternunabhängige Ausbildungsdarlehen an Bewerber mit einem ersten Studien- oder Berufsabschluss an. Die Verwirklichung dieser Vorschläge sollte auf dem Konkordatsweg erfolgen [66].
Auf dem Gebiet der Hochschulbauten und der Neugründung von Hochschulen liess sich die gebremste Entwicklung deutlich erkennen. Zwar bewilligten die eidgenössischen Räte einen Kredit von rund 245 Mio Franken für den Ausbau der ETH Zürich, in den Kantonen jedoch fanden kleinere Kredite nur knapp die Zustimmung des Souveräns oder wurden gar verworfen. Die Ablehnung eines Kredites für Erweiterungsbauten der Hochschule St. Gallen wurde auch deshalb bedauert, weil sie zusätzlich das vom Wissenschaftsrat zur Anerkennung empfohlene Projekt einer medizinischen Akademie verzögern könnte [67]. Die Universitätsgrossprojekte Dorigny (Lausanne) und Strickhof (Zürich) machten weitere Fortschritte. In Dorigny konnte das Collège propédeutique als erste Etappe des Universitätsneubaus eröffnet werden [68]. Die Zürcher Stimmbürger genehmigten die Verlegung der landwirtschaftlichen Schule Strickhof nach Eschikon-Lindau als Voraussetzung für die Teilverlegung der Universität; über ein «Fondsgesetz» sollte erst 1971 abgestimmt werden. Die im Zusammenhang mit dem Strickhofprojekt angeregte Alternative einer Gesamtverlegung der ETH Zürich lehnte der Bundesrat wegen der hohen Investitionen im Hochschulviertel ab [69]. Auf dem Gebiet der Neugründung von Hochschulen war eine intensivierte interkantonale Zusammenarbeit festzustellen. Nachdem Luzern bei der Hochschulkonferenz ein Anerkennungsgesuch eingereicht hatte und im Aargau ein Kredit von 6,5 Mio Franken für eine vorbereitende Etappe einer Hochschule für Bildungswissenschaften vom Volk knapp gutgeheissen worden war, beauftragten Hochschulkonferenz und Wissenschaftsrat einen gemeinsamen Ausschuss, mit allen Kantonen, in denen Neugründungen oder Grossausbauten vorgesehen sind, gemeinsame Gespräche zu führen [70]. Die Diskussion um ein Hochschulprojekt im Tessin führte zu Stellungnahmen interessierter Kreise, die sich gegen eine Volluniversität, jedoch für einzelne Abteilungen oder für Institute für Nachdiplomstudien aussprachen [71].
 
Forschung
In ihren Bemühungen um eine Neukonzeption der schweizerischen Forschungspolitik machten die zuständigen Gremien weitere Fortschritte. Der Wissenschaftsrat führte die im Vorjahr angekündigte Erhebung über die dringlichen Forschungsbedürfnisse in Form einer an Hochschulen, Verwaltung und Privatwirtschaft gerichteten Fragebogenaktion durch [72]. Die Ergebnisse dieser Aktion sollten denjenigen früherer Erhebungen über die laufende Forschungstätigkeit gegenübergestellt werden; aus einem solchen Vergleich gedenkt man fundierte Empféhlungen für die staatliche Forschungspolitik zu gewinnen [73]. Die Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Kommission Allemann) beschäftigte sich grundsätzlich mit der Eingliederung der wirtschaftlich motivierten Forschung in eine nationale Forschungspolitik, ohne zu abschliessenden Empfehlungen zu gelangen [74]. Im Mai hielt die Forschungskommission für die Gesundheit, die bei der Übertragung der Förderung der angewandten medizinischen Forschung an den Nationalfonds vorgesehen worden war, ihre konstituierende Sitzung ab [75].
Neben Grundlagen- und angewandter Forschung wurde die gesellschaftspolitisch motivierte Forschung, die die Wohlfahrt des einzelnen und der Gesellschaft zum Gegenstand hat, als ein dritter Typus gewertet. Da an diesem Forschungstypus weder die Hochschulen noch die Wirtschaft speziell interessiert sind, sollte der Staat die Rolle des Initiators und Förderers übernehmen [76]. Der Wissenschaftsrat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage der Gründung von sozialwissenschaftlichen Instituten zu befassen, für die ausführliche Expertenberichte vorlagen. Beim Institut für Konfliktforschung und beim Institut für Rechtsvergleichung, Rechtsdokumentation und Rechtsfortbildung sprach er sich für eine Trägerschaft des Bundes aus; die Projektstudien sollten weiter vorangetrieben werden [77]. Bundespräsident Tschudi griff am 25jährigen Jubiläum der Landesbibliothek einen Gedanken der Expertenkommission für Fragen der wissenschaftlichen Dokumentation auf und forderte die Schaffung eines Schweizerischen Instituts für Informationswissenschaft [78]. Der vom Wissenschaftsrat angeregte Dienst für eine schweizerische Statistik der Forschung und Entwicklung nahm im Januar seine Tätigkeit auf [79].
Grosses Gewicht wurde auf die Beteiligung der Schweiz an europäischen Forschungsprojekten gelegt, die sich wegen der Beschränktheit der Mittel eines Kleinstaats aufgedrängt. In den Diskussionen um das Super-CERN-Projekt, die sich namentlich um die Standortfrage drehten, wurde als weitere Alternative vorgeschlagen, die neuen Anlagen in enger Verbindung mit dem CERN in Meyrin (zur Hauptsache auf französischem Territorium) zu errichten; dieser Plan kam den schweizerischen Bedürfnissen entgegen [80]. Da die molekularbiologische Forschung in der Schweiz schwerpunktmässig gefördert werden soll, entschloss sich der Wissenschaftsrat, auch die Beteiligung am Projekt eines europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie zu empfehlen; entsprechende Anträge machte er in bezug auf das «International Seismological Center» in Edinburgh und die internationale Kommission für die wissenschaftliche Erforschung des Mittelmeeres [81]. Im April beteiligte sich eine schweizerische Delegation an Vorbereitungsgesprächen für eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der EWG mit Drittländern. Dabei fanden vor allem Projekte eines europäischen Grosscomputers, eines meteorologischen Rechenzentrums und Probleme der Beeinträchtigung der Umwelt allgemeines Interesse. Der Bundesrat bejahte eine Weiterführung der Gespräche, die zu einer Konkretisierung der Projekte führen sollen [82]. Mit einer repräsentativen Delegation war die Schweiz an der ersten UNESCO-Konferenz der europäischen Minister für Wissenschaft und Forschung vertreten. In einer Rede vor der Konferenz unterstützte Bundespräsident Tschudi einen britischen Vorschlag für internationalen Austausch von Experten für die Prüfung von Forschungsvorschlägen, und er sprach sich für eine intensivere Förderung der Geisteswissenschaften aus [83].
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R.G.
 
[1] Vgl. AZ, 247, 24.10.70; ferner VSS-Hearing über Bildungspolitik in Aarau in NZ, 76, 16.2.70; 83, 20.2.70; NZZ. 76, 16.2.70.
[2] Vgl Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), Jahresbericht 1969, S. 47 1f.; Fachstelle für Hochschulbauten der SHK, Überlegungen zur Standortbestimmung der Fachstelle und ihren gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben, o.O. 1970. Vgl. auch unten, S. 154 f.
[3] Vgl. NZ, 157, 8.4.70; 266, 15.6.70; 269, 17.6.70; 485, 21.10.70; AZ, 286, 9.12.70; NZZ, 270, 15.6.70; 271, 15.6.70; 532, 15.11.70.
[4] Träger der Koordinationsstelle sind die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, der Kanton Aargau und die Stadt Aarau. Am 25. November hielt der Leitende Ausschuss und im Januar 1971 die Beratende Kommission ihre konstituierende Sitzung ab. Zum Interimssekretär wurde P. Müller, der erste Sekretär der Erziehungsdirektion des Kantons Aargau, ernannt (Mitteilungen des Interimssekretärs).
[5] Vgl. AZ, 247, 24.10.70; NZZ, 31, 20.1.71; Sonntags-Journal, 3, 17./18.1.70; NZ, 45, 28.1.70.
[6] Die Universität Zürich arbeitet gegenwärtig an einer interdisziplinären, vom Kanton subventionierten Untersuchung über Bildungsfeindlichkeit, da Schul- und Universitätskredite in Volksabstimmungen zum Teil nur knapp angenommen oder gar verworfen worden sind. Vgl. NZZ, 554, 27.11.70; 596, 22.12.70.
[7] Vgl. NZZ, 441, 23.9.70.
[8] Vgl. NZZ, 270, 15.6.70; 271, 15.6.70; 604, 29.12.70; Lb, 194, 22.8.70; NZ, 135, 23.3.70; 197, 3.5.70; 553, 30.11.70; Bund, 246, 21.10.70; AZ, 286, 9.12.70; 291, 15.12.70; Lib., 69, 19./20.12.70. Die Gegner einer Gesamtschule gründeten die Schweizerische Gesellschaft für Bildungs- und Erziehungsfragen. Vgl. Tat, 291, 11.12.70.
[9] BBl, 1970, II, S. 755 ff. Die Fristverlängerung wurde von beiden Räten gutgeheissen. Vgl. NZ, 461, 7.10.70; Lib., 7, 8.10.70.
[10] Vgl. SPJ, 1969, S. 138, Anm. 62.
[11] Vgl. TdG, 254, 30.10.70; 255, 31.10./1.11.70; JdG, 254, 31.10./1.11.70; 259, 6.11.70.
[12] Vgl. NZZ, 517, 6.11.70; 520, 8.11.70; BN, 468, 6.11.70; Bund, 260, 6.11.70; 261, 8.11.70; NBZ, 255, 2.11.70; NZ, 529, 16.11.70.
[13] Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Konkordat über die Schulkoordination (vervielf.). Die bundesrätliche Genehmigung des Konkordats erfolgte am 14. Dezember 1970. Vgl. NZZ, 583, 15.12.70.
[14] Vgl. NZZ, 571, 8.12.70; TLM, 351, 17.12.70.
[15] Vgl. SPJ, 1969, S. 139. Einzelne kantonale Schulgesetzrevisionen vgl. unten, S. 180 f. Im Aargau wurde die Schulgesetzrevision mit 29 705 Ja : 30 041 Nein abgelehnt. Alle Parteien ausser der BGB (Stimmfreigabe) hatten zustimmende Parolen ausgegeben. Vgl. Lb, 104, 8.5.70; NZZ, 209, 8.5.70; NZ, 208, 11.5.70; BN, 200, 12.5.70; Tw, 107, 11.5.70.
[16] Zu BS vgl. BN, 197, 15.5.70; NZ, 274, 19.6.70. Zu ZH vgl. NZZ, 169, 14.4.70; 258, 8.6.70; 574, 9.12.70; 16, 12.1.71; AZ, 290, 14.12.70; NZN, 296, 18.12.70. Zu BL vgl. BN, 382, 11.9.70; NZ, 432, 20.9.70; 435, 22.9.70. Zu BE vgl. Bund, 35, 12.2.70; 215, 15.9.70; 216, 16.9.70; 219, 20.9.70; 38, 16.2.71; NBZ, 41, 19.2.71. Zu GR vgl. Ostschw., 59, 12.3.70; NBüZ, 284, 30.9.70. Die Schulgesetzrevision wurde vom Volk am 7. März 1971 abgelehnt. Vgl. NZZ, 111, 8.3.71.
[17] Vgl. NZZ, 369, 7.8.70.
[18] Vgl. NZZ, 104, 4.3.70; NZ, 32, 21.1.70; Vat., 19, 21.1.70.
[19] Im Februar wurde eine interkantonale Studiengruppe « Gesamtschule» konstituiert. Vgl. NZZ, 71, 12.2.70. Zu Dulliken vgl. NZZ, 429, 15.9.70; 557, 30.11.70; NZ, 128, 19.3.70; JdG, 75, 1.4.70.
[20] Zu BL vgl. NZ, 451, 1.10.70; NZZ, 557, 30.11.70. Zu BS vgl. BN, 163, 21.4.70. Zum TI vgl. Bund, 161, 14.7.70; Gazzetta Ticinese, 292, 21.12.70. Zu ZH vgl. NZZ, 402, 31.8.70; Lb, 247, 23.10.70; NZN, 278, 27.11.70. Zu LU vgl. Vat., 200, 31.8.70; 266, 16.11.70; NZZ, 64, 9.2.70.
[21] Vgl. NZZ, 535, 17.11.70.
[22] Vgl. NZZ, 162, 9.4.70; 183, 22.4.70; 297, 30.6.70; 547, 24.11.70.
[23] Vgl. TdG, 199, 26.8.70; Bund, 120, 27.5.70; 126, 3.6.70; NZZ, 277, 18.6.70.
[24] Vgl JdG, 89, 18./19.4.70.
[25] Zu SG vgl. Ostschw., 4, 7.1.70; 6, 9.1.70; 7, 10.1.70; 19, 24.1.70; 29, 5.2.70; NZZ, 63, 8.2.70; 75, 15.2.70; 113, 9.3.70. Zu Aarau vgl. NZZ, 599, 24.12.70. Zum kleinen roten Schülerbuch (B. D. ANDERSEN, S. HANSEN, J. JENSEN, Das kleine rote Schülerbuch, 5. Aufl., Frankfurt 1970) vgl. NZ, 280, 23.6.70; 282, 24.6.70; 288, 28.6.70; JdG, 145, 25.6.70; Lib., 234, 14.7.70; Lb, 144, 25.6.70; AZ, 158, 13.7.70; 159, 14.7.70; 160, 15.7.70; 162, 17.7.70. Zu GE vgl. JdG, 110, 14.5.70; 117, 23./24.5.70; 134, 12.6.70; 142, 22.6.70; 297, 21.12.70; PS, 107, 15.5.70; TdG, 112, 15.5.70; 114, 16./17./18.5.70.
[26] Vgl. NZZ, 461, 5.10.70.
[27] Vgl. Vat., 37, 14:2.70; Mitteilungen der Zentralen Informationsstelle für Fragen des Schul- und Erziehungswesens in der Schweiz, 1970, Nr. 36, S. 22; Nr. 38, S. 20; Gesch.ber., 1970, S. 74.
[28] Vgl. SPJ, 1969, S. 140 f.; Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 50, 11.12.70; NZZ, 551, 26.11.70. Präsident der Kommission ist Botschafter A. Grübel, Direktor des BIGA.
[29] Verhandl. B.vers., 1970, II, S. 38.
[30] Vgl. NZZ, 299, 1.7.70; Bund, 150, 1.7.70; GdL, 150, 1.7.70.
[31] Vgl. Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 8, 20.2.70; 35, 28.8.70; Gewerbliche Rundschau, 15/1970, H. 4, Berufsbildungsbericht des SGV, 1. Teil.
[32] Vgl. zu ZH Tat, 40, 17.2.70; NZZ, 263, 10.6.70. Zu SO NZZ, 514, 4.11.70. Zu SG Ostschw., 263, 10.11.70. Zu VS NZZ, 343, 27.7.70. Im Freiburger Grossen Rat wurde in einer Motion die Einrichtung von Berufsmittelschulen verlangt; vgl. La Gruyère, 140, 3.12.70.
[33] Vgl. NZ, 252, 7.6.70; 254, 8.6.70; NZZ, 261, 9.6.70; TdG, 131, 8.6.70; Verhandl. B.vers., 1970, 11, S. 33. Eine Motion Fischer (rad., BE) verlangte die Einrichtung einer gesamtschweizerischen Institution für Gewerbelehrerausbildung mit Lehranstalten in den Sprachgebieten. Vgl. Verhandl. B.vers., 1970, 1I, S. 25. Die Bildungsforschungskommission des SGB forderte in einer Eingabe an das BIGA ein Berufsforschungsinstitut. Vgl. NZZ, 555, 28.11.70. Ein Postulat Rohner (k.-chr., BE) sprach sich für den Ausbau der Statistik über die Berufsausbildung als Planungsgrundlage aus. Vgl. Verhandl. B.vers., 1970, I1, S. 34.
[34] Vgl. NZ, 483, 20.10.70; 492, 27.10.70; 535, 19.11.70; 538, 21.11.70; 573, 11.12.70; 596, 28.12.70; AZ, 243, 20.10.70; 268, 18.11.70; PS, 241, 21.10.70. Eine liberale Motion ersuchte den Grossen Rat von Genf, eine Standesinitiative für ein Lehrlingsstatut zu ergreifen. Vgl. JdG, 122, 29.5.70.
[35] Es handelte sich um die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen. Vgl. Ostschw., 115, 21.5.70; NZN, 115, 21.5.70; NZZ, 228, 21.5.70.
[36] Vgl. Vat., 240, 27.10.70.
[37] Vgl. oben, S. 92; NZZ, 18, 13.1.71.
[38] Vgl. JdG, 128, 5.6.70.
[39] W. A. JÖHR, « Die Hochschule in der Demokratie — Demokratie in der Hochschule », in Schweizerische Hochschulzeitung, 43/1970, S. 94 ff.; FRITZ GYGI, «Die Rechtsgestalt der Universität», in Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins, 106/1970, S. 133 ff.; H. Ziegler, « Sinn und Grenzen der Hochschulexperimente », in NZZ, 386, 21.8.70.
[40] Vgl. NZZ, 21, 14.1.70; 67, 10.2.70.
[41] Vgl. SPJ, 1969, S. 133.
[42] Vgl. BBl, 1970, I, S. 12.
[43] Vgl. JdG, 12, 16.1.70; NZZ, 24, 16.1.70.
[44] Zur Diskussion vgl. NZZ, 51, 1.2.70; 67, 10.2.70; 109, 6.3.70; GdL, 43, 21./22.2.70; 51, 3.3.70; 53, 5.3.70; JdG, 50, 2.3.70; NBZ, 58, 11.3.70; Sonntags-Journal, 11, 14./15.3.70. Parlamentsdebatte vom 19. März in Sten. Bull. NR, 1970, S. 274 ff.; vgl. dazu JdG, 66, 20.3.70; TLM, 79, 20.3.70; GdL, 66, 20.3.70; Bund, 66, 20.3.70; NZZ, 133, 20.3.70; NZN, 67, 21.3.70; AZ, 65, 20.3.70; NZ, 131, 20.3.70; BN, 118, 20.3.70; Vat., 66, 20.3.70; Ostschw., 66, 20.3.70.
[45] Vgl. Bund, 68, 23.3.70; NZN, 68, 23.3.70; NBZ, 70, 25.3.70; NZZ, 138, 24.3.70. Der Liberale Studentenverband sistierte seine Vertretung im Zentralvorstand der FDPS.
[46] Vgl. NZZ, 240, 28.5.70; 248, 2.6.70; 282, 22.6.70; 305, 5.7.70. Es sprachen sich bei einer Stimmbeteiligung von 25 % 1082 Studenten gegen den Sistierungsbeschluss aus, während 418 dafür waren. Eine Generalversammlung des VSETH Lausanne beschloss am 16. Juni, dessen Vertreter aus allen internen und externen Kommissionen zurückzuziehen. Vgl. GdL, 142, 22.6.70.
[47] Vgl. Sten. Bull. StR, 1970, S. 163 ff.; NZZ, 460, 4.10.70. Gleichzeitig wurde der Schweizerische Schulrat auf 11 Mitglieder erweitert. Für ein neues ETH-Gesetz wurde ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Vgl. NZZ, 476, 13.10.70.
[48] Vgl. NZZ, 510, 2.11.70; 518, 6.11.70; 529, 13.11.70; 578, 11.12.70; 598, 23.12.70; Sonntags-Journal, 46, 14./15.11.70.
[49] Vgl. NZZ, 578, 11.12.70. Zusammensetzung in Zürich: 7 Dozenten, 7 Assistenten, 7 Studenten, 4 Bedienstete; in Lausanne: 4 Dozenten, 3 Assistenten, 2 Studenten, 1 Bediensteter.
[50] Ergänzungsgesetz von Freiburg in Orbis Scientiarum, 1970, H. 9, S. 71 ff. Vgl. Lib., 212, 18.6.70; 12, 14.10.70; 51, 28./29.11.70; 59, 9.12.70; NZ, 196, 3.4.70; BN, 290, 15.7.70.
[51] Vgl. NZZ, 495, 24.10.70; 569, 7.12.70.
[52] Im Fall der Besetzung des Soziologischen Instituts kam studentische Unzufriedenheit mit dem Studiengang und Unsicherheit über die Abschlussmöglichkeiten hinzu. Vgl. Bund, 152, 3.7.70; 157, 9.7.70; 165, 19.7.70; 277, 26.11.70; Tw, 152, 3.7.70; NZ, 313, 13.7.70; BN, 500, 26.11.70. Zum Fall Holz vgl. Bund, 270, 18.11.70; 282, 2.12.70; 284, 4.12.70; 287, 8.12.70; 289, 10.12.70; 290, 11.12.70; 291, 13.12.70; 292, 14.12.70; 294, 16.12.70; 297, 20.12.70; NZ, 566, 8.12.70; 571, 10.12.70.
[53] Zu GE vgl. TdG, 99, 29.4.70; 102, 2./3.5.70; JdG, 104, 6./7.5.70; zu ZH vgl. AZ, 130, 10.6.70; 134, 15.6.70; NZZ, 275, 17.6.70.
[54] Vgl. NZZ, 233, 24.5.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 20.
[55] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 41 ff.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 21.
[56] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 108 ff.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 14.
[57] Vgl. Fachstelle für Hochschulbauten der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Überlegungen zur Standortbestimmung..., o.O. 1970.
[58] Vgl. Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1969, S. 44 f. Im Wintersemester 1970/71 zählte die Universität Zürich 8565 Studierende. Vgl. NZZ, 598, 23.12.70.
[59] In Basel wurde eine Volksinitiative für Übernahme der kantonalen Hochschule durch den Bund lanciert, nachdem ein entsprechender Vorstoss im Grossen Rat abgelehnt worden war. Vgl. NZ, 72, 13.2.70; Vat., 67, 21.3.70. NR Schlegel (soz., SG) lud den Bundesrat in einem Postulat ein, die Übernahme der Hochschule St. Gallen durch den Bund zu prüfen; vgl. Verhandl. B.vers., IV, 1970, S. 34. Vgl. Ostschw., 229, 1.10.70.
[60] Vgl. Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1969, S. 39 ff.; NZZ, 77, 16.2.70; Vat., 171, 27.7.70; 222, 25.9.70. In der Dezembersession überwies der NR eine Motion Eisenring (k.-chr., ZH) für die Revision des Hochschulförderungsgesetzes, die an den Ständerat weitergeleitet wurde. Vgl. Verhandl. B.vers., IV, 1970, S. 24.
[61] Vgl. SPJ, 1967, S. 120; NZZ, 124, 16.3.70; TAW, 41, 13.10.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 12.
[62] Vgl. oben, S. 63. Basler Arbeitsgruppe für Bildungs- und Arbeitsmarktforschung (M. Jermann), Bildungswesen, Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum, Basel 1969 (vervielf.). Vgl. BN, 501, 27.11.70; NZ, 593, 23.12.70; Weltwoche, 47, 20.11.70.
[63] Vgl. NZZ, 591, 9.12.70; 598, 13.12.70. — Mit dem Austritt der Studentenschaft der Universität Freiburg war die welsche Schweiz im VSS nicht mehr vertreten. Eine Kommission soll die Möglichkeiten erneuter Zusammenarbeit prüfen und neue Strukturen ausarbeiten. Vgl. Bund; 50, 2.3.70; NZ, 533, 18.11.70.
[64] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 2, S. 33 ff.
[65] Vgl. SPJ, 1969, S. 135. Der VSS beschloss, eine Verfassungsinitiative zur Einführung des « Lausanner Modells» zu lancieren. Vgl. Bund, 153, 5.7.70. Zur Diskussion vgl. ferner TAW, 34, 25.8.70; Lb, 21, 27.1.70; 83, 13.4.70; Ostschw., 61, 14.3.70; NBZ, 188, 14.8.70; NZZ, 274, 17.6.70; 281, 21.6.70; 347, 29.7.70; 580, 13.12.70. Vgl. auch in Postulat umgewandelte Motion Müller (k.-chr., LU), die vom NR am 18. Juni überwiesen wurde, in Verhandl. B.vers., 1970, II, S. 31.
[66] Vgl. Interkantonale Stipendienbearbeiter-Kommission, Projekt für die Verbesserung der Ausbildungsfinanzierung in der Schweiz, o.O.o.J.; dazu Motion Krummenacher (rad., LU), die vom NR am 17. Dezember als Postulat überwiesen wurde, in Verhandl. B.vers., 1970, IV, S. 28.
[67] Zum ETH-Kredit vgl. BBI, 1970, II, S. 1638 f.; Vat., 226, 30.9.70; NZZ, 561, 2.12.70. Zu SG vgl. Ostschw., 226, 28.9.70; NZ, 445, 28.9.70; NZZ, 197, 30.4.70; 455, 1.10.70; 526, 11.11.70; Bund, 256, 2.11.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 17.
[68] Vgl. GdL, 265, 13.11.70; 289, 11.12.70.
[69] Vgl. NZZ, 534, 16.11.70; Bund, 115, 21.5.70; zum « Fondsgesetz » vgl. unten, S. 182.
[70] Vgl. Vat., 150, 2.7.70; NZZ, 215, 12.5.70; 554, 27.11.70; 593, 21.12.70. Vgl. auch einen ersten Bericht einer solothurnischen Kommission, die die Frage einer Hochschule für Umweltgestaltung in Olten näher prüft. Das Projekt soll in enger Zusammenarbeit mit dem Aargau und Luzern weiterverfolgt werden. Vgl. Bund, 55, 8.3.70; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 18.
[71] Vgl. Stellungnahme der Società Studenti Ticinesi in Zürich in NZZ, 76, 16.2.70; Umfrage der Handelskammer in Dov., 247, 28.10.70.
[72] Vgl. SPJ, 1969, S. 136; Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 2, S. 7 ff.
[73] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 5 ff.; H. 6, S. 13 ff. Der VSS übte am pragmatischen Vorgehen zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen heftige Kritik; vgl. NZZ, 532, 15.11.70.
[74] Vgl. Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 26/1970, H. 2, S. 21 ff.
[75] Vgl. SPJ, 1969, S. 136 f.; NZZ, 221, 15.5.70; Bund, 114, 20.5.70.
[76] Vgl. Rede von Prof. K. Schmid am Symposium über den Schutz unseres Lebensraumes, das vom 10.-12. November an der ETH Zürich durchgeführt wurde, in Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 6, S. 5 ff. Über den Lehrstuhl für Umweltschutz vgl. oben, S. 127.
[77] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 2, S. 77 ff.; H. 5, S. 25 ff.
[78] Vgl. NZZ, 246, 1.6.70; Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 3/4, S. 55 ff.
[79] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 50.
[80] Vgl. NZZ, 379, 17.8.70; 471, 10.10.70; 558, 30.11.70; 600, 25.12.70; JdG, 287, 9.12.70; 297, 21.12.70; 298, 22.12.70.
[81] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 13 ff.; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Jahresbericht 1970, S. 27 f.
[82] Vgl. Wissenschaftspolitik, 4/1970, H. 5, S. 46 ff.
[83] Vgl. NZZ, 289, 25.6.70; 293, 28.6.70; NZ, 284, 25.6.70.
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