Année politique Suisse 1971 : Politique sociale / Groupes sociaux
Familie
Bei der
Revision des
Familienrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch hat der Status der Frau ebenfalls eine zentrale Rolle. Als erste Etappe wurde das Adoptionsrecht revidiert, das seiner Dringlichkeit wegen den Vorrang erhalten hatte. Im Mai verabschiedete der Bundesrat den entsprechenden Entwurf
[48]. Dessen hauptsächlichster Zweck ist die Erleichterung der Adoption minderjähriger Kinder durch Ehepaare. Dabei verzichtet er künftig auf das Erfordernis der Kinderlosigkeit sowie auf eine starre Altersgrenze bei den Adoptiveltern. Sind diese noch nicht 35 Jahre alt, so soll in der Regel eine fünfjährige Dauer der Ehe genügen. Das Adoptivkind erwirbt die volle Rechtsstellung eines ehelichen Kindes der Adoptiveltern, womit die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern erlöschen. Der Ständerat, dem die Priorität zukam, nahm die Vorlage ohne Gegenstimme an
[49]. Gleichzeitig ratifizierte er das europäische Übereinkommen über die Kindesannahme, das eine Angleichung der Adoptionsgesetzgebungen anstrebt
[50]. — Eine weitere Etappe in der Revision des Familienrechts soll die eherechtlichen Bestimmungen erfassen; ein parlamentarischer Vorstoss drängte auf deren beschleunigte Behandlung
[51].
[48] BBI, 1971, I, S. 1200 ff.; TdG, 60, 13./14.3.71; 110, 13.5.71; 125, 2.6.71, NZZ, 219, 13.5.71; 249, 2.6.71; Bund, 110, 13.5.71; 154, 6.7.71; Vat., 110, 13.5.71. Vgl. auch SPJ, 1969, S. 127 f.
[49] Sten. Bull. StR, 1971, S. 715 ff. u. 808 ff.; NZZ, 562, 2.12.71; 572, 8.12.71; Bund, 282, 2.12.71; JdG, 281, 2.12.71.
[50] BBI, 1971, I, S. 1186 ff.; Ostschw., 125, 2.6.71. Ratifikation des BR: NZZ (sda), 255, 5.6.71.
[51] Motion Luder (fdp, SO), vom StR als Postulat überwiesen: Sten. Bull. StR, 1971, S. 635 ff.; NZZ, 466, 7.10.71; Lb. 233, 7.10.71.
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