Année politique Suisse 1972 : Chronique générale / Finances publiques
 
Sondersteuern
Auf dem Gebiete der Sondersteuern kam es bei den Tabakfabrikaten zu einer Steuererhöhung, die sich aus der kostenbedingten Preiserhöhung in der Tabakindustrie ergab [27]. Sodann veranlassten die Rentenerhöhungen im Rahmen der 8. Revision der AHV den Bundesrat, mit Wirkung auf den 1. Januar 1973 die Tabaksteuer auf Zigaretten erneut um 24 % heraufzusetzen. Der Bund erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 144 Mio Fr. [28]. Aufsehen erregte ferner die Einführung einer jährlichen Gebühr von 100 Fr. für die Benützer von Spikes-Reifen im Kanton Waadt. Eine gegen dieses fiskalische Novum gerichtete staatsrechtliche Beschwerde hatte keinen Erfolg und wurde anfangs 1973 durch das Bundesgericht abgelehnt [29]. Wie geplant, konnte das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben im Frühjahr abgeschlossen werden [30]. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates entsprach im wesentlichen dem Vorentwurf des EFZD und versuchte drei Ziele zu verbinden : Vereinfachung der bisherigen Ordnung, Anpassung an die internationalen Vereinbarungen, Vermeidung einer Ertragsminderung [31]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bezeichnete indessen die geplante Aufhebung der Emissionsabgaben auf inländischen Wertpapieren als „Steuergeschenke an die Herren des Kapitals“, da daraus eine Ertragsminderung von rund 24 Mio Fr. resultieren werde, und sagte dem bundesrätlichen Entwurf den Kampf an [32]. Die langwierigen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens wurden 1972, wie bereits erwähnt, endlich abgeschlossen. Die Parlamente beider Länder stimmten dem Abkommen zu, so dass es auf Ende Jahr ratifiziert werden konnte [33].
top
M.D.
 
[27] Bund, 34, 10.2.72.
[28] NZZ, 477, 12.10.72. Zur B. AHV-Revision vgl. unten, S. 123 f.
[29] NZ, 313, 9.8.72 ; 353, 13.9.72 ; NZZ, 39, 15.1.73 ; vgl. ferner unten, S. 96 f.
[30] Vgl. SPJ, 1971, S. 88.
[31] BBI, 1972, II, Nr. 47, S. 1278 ff. ; Kommentare : Bund, 252, 26.10.72 ; NZZ, 500, 26.10.72 ; TA, 250, 26.10.72 ; TG, 252, 26.10.72 ; Vat., 250, 26.10.72.
[32] gk, 41, 16.11.72. Auch der Touring-Club meldete seinen Protest an, indem er die vorgesehene fiskalische Mehrbelastung der Automobilisten als unzumutbar bezeichnete. Vgl. dazu NZZ, 184, 20.4.72.
[33] Vgl. oben, S. 73 ; ferner SPJ, 1971, S. 88.