Année politique Suisse 1972 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
Les problèmes de l'environnement deviennent de plus en plus préoccupants — Travaux préliminaires à une loi fédérale sur la protection de l'environnement — Le Conseil fédéral propose un nouvel article sur l'économie hydraulique — La Suisse passe avec ses voisins diverses conventions relatives à la protection des eaux frontalières — La lutte contre la pollution de l'air continue — Projets visant à réduire le bruit causé par la circulation et à éliminer les véhicules hors d'usage — Initiatives susceptibles de renforcer la protection des paysages et des sites — Le gouvernement propose de substituer à l'interdiction de l'abattage rituel un article sur la protection des animaux.
Umweltschutzpolitik
Zahlreiche nationale und internationale Veranstaltungen trugen 1972 dazu bei, das Bewusstsein für die ernstliche Gefährdung der Umwelt des Menschen zu schärfen. Eine
Umweltkonferenz der UNO, die in Stockholm stattfand und an der sich die Schweiz beteiligen konnte, verabschiedete eine Reihe von Grundsätzen, die allerdings noch recht unbestimmt blieben ; zugleich aber sah sie organisatorische Massnahmen und zwischenstaatliche Aktionen vor. Der Europarat behandelte einen umfassenden Bericht über Umweltprobleme, und der Ministerrat der OECD gab Empfehlungen aus, die. das Prinzip enthielten, dass der Verursacher von Umweltschäden die Kosten für deren Behebung zu tragen habe
[1]. In der Schweiz wurden Symposien und Seminarien durchgeführt, die sich insbesondere mit dem Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Umwelterhaltung befassten, und verschiedene Organisationen stellten ihre Jahrestagungen in den Rahmen der Umweltproblematik. Dabei kamen sowohl Verfechter einschneidender Schutz- und Steuerungsmassnahmen wie auch Vertreter von Wirtschaftsund Konsumenteninteressen zum Wort
[2]. Die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz formulierte zwölf Thesen, die eine Festsetzung von Belastungsgrenzwerten, Beschränkungen der belastenden Aktivitäten sowie die Einführung des Verursacherprinzips verlangten. Eine Koordination der zahlreichen Bestrebungen und die Publikation regelmässiger Informationen wurden eingeleitet, eine Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Umweltforschung ins Leben gerufen
[3]. Gelegentlich wurde auch die Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung als Mittel zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts befürwortet. Anderseits fehlte es nicht an Stimmen, die vor der Ausbeutung von Umweltbesorgnissen durch extreme Ideologien oder durch wirtschaftliche Interessen warnten
[4].
Der Bundesrat setzte sich in den Richtlinien für die laufende Amtsperiode zum Ziel, « dem Gedanken der Umwelterhaltung in allen Bereichen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen ». Das EDI veranlasste in diesem Sinne die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Umweltschutzgesetz. Dieses sollte, wie aus Äusserungen eines massgebenden Beteiligten hervorging, wesentliche Forderungen der Gesellschaft für Umweltschutz berücksichtigen, zugleich aber auf eine wettbewerbsneutrale Belastung der Wirtschaft Bedacht nehmen
[5]. Ständerat Wenk (sp, BS) regte die Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte durch eine differenzierte Steuer- und Zollbelastung an, wobei er sich auf Vorschläge des neuen Präsidenten der Europäischen Kommission, Mansholt, berief ; Bundespräsident Celio lehnte jedoch den Einsatz von Zollmassnahmen mit Rücksicht auf die internationalen Vereinbarungen ab. Gerade das Freihandelsabkommen mit den Europäischen Gemeinschaften schliesst eine Diskriminierung ausländischer Erzeugnisse durch gesundheitspolitische Beschränkungen aus, was in Kreisen des Umweltschutzes Anlass zu Besorgnis gab ; der Bundesrat betonte demgegenüber, dass die Schweiz beim Erlass allgemein gültiger Beschränkungen frei bleibe
[6].
Gewässerschutz
Die Vorarbeiten für neue
Bundesverfassungsartikel über Bewirtschaftung und Erhaltung des Wassers führten zu einem Antrag des Bundesrates ans Parlament. Der Entwurf fasste die bisherigen Artikel 24 bis (Nutzbarmachung der Wasserkräfte) und 24 quater (Schutz vor Verunreinigung) zusammen und erweiterte sie, wobei eine elektrizitätswirtschaftliche Bestimmung des geltenden Artikels 24 bis als neuer Artikel 24 quater ausgeschieden wurde. Der Bund dehnt danach seine Gesetzgebungsbefugnis auf neue Gebiete aus (hydrologische Erhebungen, Planung, Erhaltung der Wasservorkommen, Sicherstellung der Versorgung, Kühlwasserentnahme, Bewässerung und Entwässerung sowie sonstige Eingriffe in den Wasserkreislauf) und behält sich allgemein die Möglichkeit des Vollzugs durch eigene Organe vor. Damit folgte der Entwurf einer zentralistischen Tendenz, ohne sich aber über föderalistische Einwände, die namentlich von wasserreichen Kantonen geäussert wurden, völlig hinwegzusetzen
[7].
Das 1971 von den Räten verabschiedete neue Gewässerschutzgesetz trat auf den 1. Juli in Kraft. Ergänzende Verordnungen setzten insbesondere den Kantonen Fristen für die Ausarbeitung von Sanierungsplänen sowie für die Ausscheidung der Schutzzonen und verboten die Verwendung von nicht biologisch abbaubaren Wasch- und Reinigungsmitteln. Als beratendes und koordinierendes Organ bestellte der Bundesrat eine Eidg. Gewässerschutzkommission
[8],
Ende 1972 standen
479 (Ende 1971 : 423) Abwasserreinigungsanlagen im Betrieb, an die 54,6 % (Ende 1971: 49,8 %) der Bevölkerung angeschlossen werden können
[9]. Erneut wurde aber betont, dass die bisher angewandten Reinigungstechniken nicht genügten. Zugleich wurde verlangt, dass die Industrie ihre Abwässer vermehrt in den Betrieben selber reinige und auf die Produktion von besonders wasserschädigenden Stoffen überhaupt verzichte
[10]. Besondere Probleme stellen die Grenzgewässer. Über die Errichtung einer rechtsrheinischen Kläranlage bei Basel konnte mit Baden-Württemberg ein Staatsvertrag paraphiert werden, der das südbadische Haltingen als Standort vorsieht. Über das links-rheinische Gegenstück kam es mit Frankreich noch zu keiner Einigung, nachdem ein erstes Projekt auf elsässischem Boden am Widerstand der ansässigen Bevölkerung gescheitert war. Der Bundesrat erklärte auf eine parlamentarische Anfrage, dass notfalls ein Standort auf Schweizer Boden in Betracht gezogen werden müsse
[11]. An einer Konferenz der Rheinanliegerstaaten im Haag verpflichtete sich die Schweiz, sich an den Kosten von Massnahmen zu beteiligen, welche die Verschmutzung des Rheins durch Abfälle der elsässischen Kaligruben eindämmen sollen. Mit Italien wurde ein Abkommen über den Schutz der Grenzgewässer unterzeichnet, das nach dem Beispiel der bereits mit den anderen Nachbarstaaten getroffenen Vereinbarungen die Einsetzung einer zwischenstaatlichen Kommission vorsieht
[12]. In der Nordostschweiz regten sich Besorgnisse über badisch-württembergische Pläne zur Ableitung von Bodenseewasser nach dem Neckar, die auch den Bau eines Regulierwerkes am Ausfluss des Untersees erfordern würden
[13]. Auf die Auseinandersetzungen über energiewirtschaftliche Eingriffe in den Wasserhaushalt ist schon hingewiesen worden
[14].
Luftreinhaltung
Die Sorge um die Reinhaltung der Luft gab einerseits zu den bereits erwähnten Widerständen gegen eine weitere Förderung des
motorisierten Verkehrs Anlass, anderseits wurden von der Verwaltung vorläufige Normen ausgearbeitet, die nach Erlass eines eidgenössischen Umweltschutzgesetzes in bindende Vorschriften übergeführt werden sollen. So veröffentlichte das EDI im Frühjahr Richtlinien über die Auswurfbegrenzung bei Haus- und Industriefeuerungen sowie bei Kehrichtverbrennungsanlagen
[15]. Neue parlamentarische Vorstösse machten auf Schädigungen durch die Autoabgase aufmerksam ; die landwirtschaftliche Versuchsanstalt von Changins (VD) stellte fest, dass längs der Autobahn wachsendes Gras und mit solchem Gras gefüttertes Vieh Bleivergiftungen aufwies. Der Bundesrat kündigte darauf eine weitere Herabsetzung des Bleigehalts im Benzin an, während die Migrol an den meisten Tankstellen zum Verkauf eines bleiarmen Benzins überging
[16].
Lärm
Als Erreger von Lärm wurden nicht nur Flugzeug und Automobil, sondern auch die namentlich von Jugendlichen benützten Motorfahrräder (« Töffli ») Gegenstand des Ärgernisses. In einer Meinungsumfrage beschwerte sich ein Drittel über häufige, ein zweites Drittel über gelegentliche Belästigung durch Lärm. Auf eine Kleine Anfrage stellte der Bundesrat ein ganzheitliches Konzept für die Lärmbekämpfung in Aussicht, wobei er betonte, dass die Motorfahrräder nur bei missbräuchlicher Verwendung störend wirkten
[17]. Dagegen zeigte sich die Landesregierung zurückhaltend gegenüber der Aufforderung, die Beseitigung der Altautomobile einheitlich zu regeln und damit zur Lösung eines der dringendsten Abfallprobleme beizutragen ; sie verwies auf die bereits von verschiedenen Kantonen getroffenen Massnahmen
[18]. Gegen Jahresende nahm in Waltenschwil (AG) eine erste Autozerhackanlage den Betrieb auf ; der Bau eines entsprechenden Werks in der Ostschweiz verzögerte sich durch Einsprachen gegen den befürchteten Betriebslärm und infolge der Konkurrenz zweier Unternehmer, die sich um die Beteiligung der interessierten Kantone bewarben
[19].
Natur- und Heimatschutz
Die 1971 eingereichten Motionen, die grössere Leistungen und erweiterte Befugnisse des Bundes im Bereich von Natur- und Heimatschutz anstrebten und dies mit einer Revision von Art. 24 sexies BV zu erreichen suchten, wurden im Herbst von beiden Räten überwiesen. Bundesrat Tschudi empfahl allerdings, vorerst die definitive Gestaltung und die Auswirkungen des Raumplanungsgesetzes abzuwarten, und versäumte nicht, an die angespannte Finanzlage zu erinnern
[20]. Ein Vertreter der Landesplanung postulierte dagegen den jährlichen Einsatz von rund 100 Mio Fr. für Landschaftsschutz und Landschaftspflege, um die erforderlichen Entschädigungen ausrichten zu können
[21]. Besondere Vorstösse galten dem
Schutz der Alpenlandschaften. Gegenüber einer rein wirtschaftlich orientierten Entwicklung der Berggebiete wurde einerseits die Erhaltung von Naturlandschaften ohne technische Anlagen, anderseits die Pflege der alpinen Kulturlandschaft verlangt. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege kündigte an, dass sie gegen die Konzessionierung von touristischen Transportanlagen, die sich nicht auf eine normgerechte Zonenplanung stützten, Einsprache erheben werde, und sie befürwortete eine gezielte Strukturhilfe an Bergbauern, um eine Verwilderung alpinen Kulturlandes, die auch den Tourismus beeinträchtigen würde, zu vermeiden
[22].
Eine breite Öffentlichkeit wurde auf die Gefährdung wertvoller Landschaften durch die Aktionen des Journalisten
Franz Weber aufmerksam. Dieser bekämpfte durch Gründung von Komitees, Sammlung von Unterschriften, Eingaben an die Behörden und Verhandlungen mit den Gemeinden Überbauungen am Genfer See (Lavaux) und im Wallis (Montana, Val d'Anniviers) sowie die Nationalstrassenführung am Sempachersee, erregte damit aber auch heftige Widerstände und hatte nur teilweise Erfolg
[23]. Im übrigen veranlasste der Bundesbeschluss über dringliche Raumplanungsmassnahmen die Kantone, gewisse Landschaften vorläufig unter Schutz zu stellen, z. B. das Gebiet der Oberengadiner Seen
[24]. Ein Begehren nach mehr Bundesmitteln und nach steuer- und konjunkturpolitischen Erleichterungen für die Erhaltung von Baudenkmälern und Ortsbildern wurde vom Bundesrat mit Zurückhaltung aufgenommen ; dafür erhielt die ETH Zürich ein Institut für Denkmalpflege
[25]. Der Schweizer Heimatschutz schuf auf Grund eines Legats einen Henri-Louis-Wakker-Preis für vorbildliche Ortsbildpflege und erkor das Städtchen Stein am Rhein (SH) als erste Preisträgerin. Einen Ansporn für die Bestrebungen zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder bot der Beschluss des Europarates, 1975 ein Jahr der Denkmalpflege und des Heimatschutzes durchzuführen
[26].
Im Herbst legte die Landesregierung den eidgenössischen Räten den Entwurf zu einem neuen Verfassungsartikel vor, der den
Tierschutz zur Bundessache erklären soll. Bis dahin sind auf diesem Gebiet vorwiegend die Kantone zuständig ; moderne Tierschutzgesetze besitzen aber nur deren vier. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung wird im Entwurf primär den Kantonen überlassen, wobei sich immerhin der Bund — analog zum Wasserwirtschaftsartikel — eine eigene Vollziehungskompetenz vorbehält. Wie in anderem Zusammenhang gezeigt worden ist, soll der neue Artikel das Schächtverbot der Bundesverfassung ersetzen. Das Vernehmlassungsverfahren zeitigte keine grundsätzliche Gegnerschaft ; allerdings wandte sich der Israelitische Gemeindebund gegen eine provisorische Beibehaltung der Schächtklausel in einer Übergangsbestimmung, und die CVP wünschte die gleichzeitige Unterbreitung des Ausführungsgesetzes
[27]. Eine Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen ergab sich dadurch, dass im Nationalpark die Hirschbestände so sehr überhand nahmen, dass sie innerhalb und ausserhalb des Schutzgebietes grosse Schäden anrichteten. Eine vom EDI genehmigte Vereinbarung der Bündner Regierung mit der Nationalparkkommission, während mehreren Jahren eine grössere Anzahl Tiere abschiessen zu lassen, wurde sowohl in Jäger- wie in Tierschutzkreisen missbilligt
[28].
[1] UNO-Umweltkonferenz : NZZ, 253, 2.6.72 ; 327, 16.7.72 ; NZ, 252, 17.6.72 ; 261, 24.6.72 ; NZZ (sda), 297, 28.6.72. Europarat : NZZ, 37, 23.1.72. OECD : NZ, 231, 29.5.72.
[2] Internationales Symposium im Gottlieb-Duttweiler-Institut, Rüschlikon : Energie, Mensch und Umwelt, Bern 1973 (Probleme im Gespräch, 7) ; vgl. auch AZ, 60, 11.3.72. Internationale Tagung der Aktion Saubere Schweiz in Zürich : NZZ, 162, 7.4.72. St. Galler Symposium über „Umwelt — Wachstum — Wettbewerb“ : NZZ, 522, 8.11.72. Seminar für Wachstums- und Umweltfragen für Parlamentarier und Beamte in Bern : BN, 342, 6.11.72. Giessbach-Seminar des Redressement National über « Marktwirtschaft und Umweltbewahrung » : BN, 347, 11.11.72. Weitere Tagungen veranstalteten der Schweizerische Chemikerverband (Bund, 31, 7.2.72), die Schweizerische Gesellschaft für Statistik und Volkswirtschaft (Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 108/1972, Nr. 3) ; die Schweizerische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft (NZZ, 477, 12.10.72) und der Automobil-Club der Schweiz (NZZ, 585, 14.12.72).
[3] 12 Thesen : NZZ, 529, 12.11.72. Koordination : NZZ (sda), 197, 28.4.72. Information (Umweltschutz-Report) : NZZ (sda), 220, 13.5.72. Umweltforschung : NZZ, 268, 12.6.72.
[4] Schwangerschaftsunterbrechung : vgl. G. Flückiger in Straflose Schwangerschaftsunterbrechung — Warunm? Bern 1972, S. 53 ff. ; ferner unten, S. 121 f. Warnungen : TA, 37, 14.2.72 ; NZZ, 97, 27.2.72 ; Bund, 93, 21.4.72.
[5] Richtlinien : BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1058 f. Umweltschutzgesetz : Gesch.ber., 1972, S. 43 ; NZZ, 513, 2.11.72 (Ausführungen von NR Schürmann, cvp, SO).
[6] Postulat Wenk : Amtl. Bull. StR, 1972, S. 698 ff. Freihandelsabkommen : TA, 220, 21.9.72 ; Ldb, 257, 4.11.72 ; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1476 f., 1486 f. ; ferner oben, S. 36 ff.
[7] BBI, 1972, II, Nr. 44, S. 1148 ff. Vgl. SPJ, 1971, S. 121.
[8] Gesetz : AS, 1972, Nr. 24, S. 950 ff.; vgl. SPJ, 1971, S. 120 f. Verordnungen : AS, 1972, Nr. 24, S. 967 ff. Kommission : NZZ, 369, 10.8.72.
[9] Information des Eidg. Amtes für Umweltschutz.
[10] So Prof. W. Stumm, Direktor der Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Bund, 262, 7.11.72).
[11] Vertrag zwischen BS und Baden-Württemberg : NZ, 439, 28.11.72. Verhandlungen mit Frankreich : NZ, 233, 31.5.72 ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2470 (Kleine Anfrage Waldner, sp, BL) ; vgl. SPJ, 1970, S. 126.
[12] Rheinschutzkonferenz : NZZ, 508, 31.10.72. Abkommen mit Italien : BBI, 1972, II, Nr. 45, S. 1197 ff.
[13] Parlamentarische Vorstösse in SH (NZ, 391, 17.10.72), BS (BN, 327, 19.10.72) und TG (Ldb, 259, 7.11.72) ; vgl. ferner NZZ (sda), 498, 25.10.72 ; NZZ, 524, 9.11.72.
[15] Vgl. oben, S. 92. Richtlinien : NZZ, 145, 26.3.72 ; NZZ (sda), 181, 19.4.72.
[16] Kleine Anfragen Schwarz (fdp, AG) und Helen Meyer (cvp, ZH) ; Amtl. Bull. NR, S. 1869 u. 2466. Changins : TG, 208, 5.9.72. Migrol : TA, 269, 17.11.72. Vgl. auch NZZ (sda), 543, 20.11.72 ; TA, 301, 27.12.72 : ferner SPJ, 1971, S. 121 f.
[17] Zum Fluglärm vgl. oben, S. 99. Meinungsumfrage : AZ, 111, 13.5.72. Kleine Anfrage Bächtold (ldu, BE) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1883 f. ; zur Verteidigung des « Töfflis » vgl. auch Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 16, 21.4.72 ; TA, 90, 18.4.72.
[18] Vgl. Antworten auf die in Postulate umgewandelten Motionen Dillier (cvp, 0W) und Keller (fdp, TG) : Amtl. Bull. StR, 1972, S. 58 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 319 ff. Vgl. SPJ, 1971, S. 122.
[19] Waltenschwil : NZZ, 588, 16.12.72. Ostschweiz : TA, 269, 17.11.72 ; NZZ (sda), 605, 28.12.72.
[20] Gleichlautende Motionen von NR Binder (cvp, AG) und StR Bächtold (fdp, SH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1431 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 612 ff. Vgl. SPJ, 1971, S. 122 ; zum Raumplanungsgesetz vgl. oben, S. 101 f.
[21] R. Stüdeli, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (Ldb, 221, 23.9.72).
[22] Vgl. Postulate Schalcher (evp, ZH) und Wyer (cvp, VS) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2079 ff. u. 2141 ff.), ferner NZZ, 389, 22.8.72 ; 481, 15.10.72. Zur Entwicklung der Berggebiete vgl. oben, S. 59 f. und 80.
[23] F. Weber : TG, 163, 14.7.72. Lavaux : TLM, 39, 8.2.72 ; 70, 10.3.72 ; 332, 27.11.72 ; TG, 65, 18./19.3.72 ; TLM (sda), 329, 24.11.72. Montana : TLM, 85, 25.3.72 ; 227, 14.8.72 ; 256, 12.9.72. Val d'Anniviers : TLM, 259, 15.9.72 ; 292, 18.10.72 ; 330, 25.11.72. Sempachersee : Vat., 161, 13.7.72 ; vgl. auch oben, S. 95.
[24] Oberengadin : NBüZ, 175, 3.6.72 ; vgl. SPJ, 1971, S. 123.
[25] Vgl. Postulat Akeret (svp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1694 ff.; Ldb, 231, 5.10.72). Institut : NZZ, 109, 5.3.72 ; 578, 11.12.72.
[26] Wakker-Preis : Tat, 194, 19.8.72. Heimatschutzjahr : NZZ (sda), 178, 17.4.72 ; 429, 14.9.72.
[27] BBl, 1972, II, Nr. 50, S. 1478 ff. Moderne Gesetze besitzen FR, GE, VD und ZH. Zum Schächtverbot vgl. oben, S. 16. Vgl. auch SPJ, 1970, S. 97 ; 1971, S. 95.
[28] TA, 189, 16.8.72 ; 241, 16.10.72 ; NZZ (sda), 394, 24.8.72 ; 495, 23.10.72 ; NBüZ, 309, 2.10.72.
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