Année politique Suisse 1972 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Arbeitslosenversicherung
Der Bundesrat sah eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung vor. Zu Beginn des Jahres wurde das EVD ermächtigt, einen vom BIGA ausgearbeiteten Entwurf dem Vernehmlassungsverfahren zu unterstellen. Anstatt der bestehenden 153 Arbeitslosenkassen sollte ein einziger zentraler Versicherungsträger errichtet werden. Die Neukonzeption sah ein erhöhtes Versicherungsobligatorium sowie die Förderung der beruflichen Mobilität durch präventive Umschulung und Weiterbildung vor [1]. Die Stellungnahmen lauteten von seiten der kantonalen Regierungen sowie der CVP, des CNG (Christlichnationaler Gewerkschaftsbund) und des SKV (Schweizerischer Kaufmännischer Verein) zustimmend, wenn auch über Details Meinungsverschiedenheiten herrschten [2]. Der SGB verhielt sich, seine eigenen Arbeitslosenversicherungskassen in Rechnung stellend, vorerst skeptisch, schloss sich aber dann dem Entwurf an [3]. Eher ablehnend und allenfalls nur zu Teilrevisionen bereit zeigten sich die FDP, die VSA (Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände), der SGV (Schweizerischer Gewerbeverband) sowie die Arbeitgeber [4]. Ihnen schien eine Zentralisierung zu bürokratisch ; sie beanstandeten ausserdem die strukturpolitischen Elemente der Vorlage. Von niemandem wurde indes eine Verbesserung der Taggelder durch Erhöhung der Grundentschädigung und der Zulagen bestritten, so dass der Bundesrat, der diese Frage als dringlich betrachtete, gegen Ende 1972 den eidgenössischen Räten einen entsprechenden Entwurf zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung unterbreitete [5]. Die vom SGB und vom CNG erhobene Forderung, den höchst versicherbaren Tagesverdienst von bisher 48 auf 100 Fr. (statt 80 Fr.) zu erhöhen, lehnte er jedoch als zu weitgehend ab.
 
[1] NZZ, 56, 3.2.72 ; TA, 28, 3.2.72 ; Tw, 28, 3.2.72 ; Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 7, 18.2.72 ; 9, 3.3.72 ; Schweizerische Handelszeitung, 16, 20.4.72.
[2] BS : NZ, 267, 30.6.72. ZG : Vat., 160, 12.7.72. BL : NZZ, 335, 20.7.72. UR : Vat., 228, 30.9.72. CVP : Vat., 156, 7.7.72. CNG : Vat., 228, 30.9.72. SKV : NZZ, 150, 29.3.72 ; 203, 2.5.72.
[3] Gewerkschaftliche Rundschau, 64/1972, S. 241 ff. ; gk, 27, 27.7.72 ; NZ, 280, 11.8.72 Tw, 231, 2.10.72.
[4] FDP : NZZ, 409, 2.9.72 ; Bund, 208, 5.9.72. VSA : NZZ (sda), 287, 22.6.72 ; SGV Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 39, 29.9.72. Arbeitgeber : Vat., 204, 2.9.72 ; NZZ (sda), 465, 5.10.72 ; Schweizerische Handelszeitung, 40, 5.10.72.
[5] BBI, 1972, II, Nr. 49, S. 1429 ff. ; NZZ, 536, 16.11.72 ; 548, 23.11.72 ; Bund, 276, 23.11.72 ; Ldb, 273, 23.11.72.