Année politique Suisse 1972 : Politique sociale / Groupes sociaux
 
Familienpolitik
In der etappenweise durchzuführenden Reform des Familienrechts konnte 1972 die Revision des Adoptionsrechts abgeschlossen werden [45]. Nachdem der Ständerat im Dezember 1971 den bundesrätlichen Entwurf durchberaten und angenommen hatte, folgte ihm in der ausserordentlichen Aprilsession der Nationalrat [46]. Es entstanden zwei wesentliche Differenzen, welche einerseits das Mindestalter der Adoptiveltern und anderseits das Prinzip der Adoption von Mündigen betrafen. Der Nationalrat wollte beim Mindestalter auf 30 Jahre hinuntergehen, musste aber der Kleinen Kammer nachgeben, die mit dem Bundesrat für 35 Jahre optiert hatte [47]. Er stimmte auch zu, dass Mündige nur adoptiert werden können, wenn keine Nachkommen vorhanden sind [48]. Unbestritten blieb die Genehmigung des europäischen Obereinkommens über die 1967 abgeschlossene Harmonisierung des Adoptionsrechts in Europa [49]. — Bereits wurden in der Öffentlichkeit die bevorstehenden Revisionen des Ehe- und des Kinderrechts diskutiert [50]. Der Nationalrat überwies eine Motion Alder (ldu, BL) als Postulat, welche das befristete Eheverbot (Art. 104 und 150 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) aufheben will [51]. Von gewerkschaftlicher Seite wurde eine aktivere Familienpolitik sowie ein einjähriger Mutterschaftsurlaub gefordert [52].
 
[45] Vgl. BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1070 (Richtlinien), sowie SPJ, 1971, S. 133.
[46] Amtl. Bull. NR. 1972, S. 491 ff., 567 ff., 606 ff., u. 1339.
[47] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 393 f. ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 997 ff.
[48] Amtl. Bull. StR, 1972, S. 396 ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1001 f.
[49] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 631. f. ; NZZ, 197, 28.4.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 133.
[50] Präsentation des Vorentwurfs des eidg. Experten C. Hegnauer, in Pro Juventute, 53/1972, S. 239 ff. (mit weiteren Beiträgen von NR E. Blunschy, J. M. Grossen, C. Schlatter u. a.) : vgl. auch : Tat, 164, 14.7.72 ; NZZ, 343, 25.7.72 ; 366, 8.8.72 ; 390, 22.8.72 ; 404. 30.8.72 ; 461, 3.10.72 ; 598, 22.12.72 ; Ostschw., 184, 8.8.72 ; AZ, 189. 14.8.72 ; TA-Magazin, 45, 11.11.72 ; TG, 272, 20.11.72 ; NZN, 273, 21.11.72.
[51] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1985 ff.
[52] CNG : NZZ (sda), 336, 21.7.72. SGB : gk, 24, 29.6.72.