Année politique Suisse 1973 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerbspolitik
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Konsumentenschutz
Angesichts der massiven Teuerung fiel dem Konsumentenschutz 1973 eine grosse Bedeutung zu. Die Einführung der Preisüberwachung fand in Konsumentenkreisen lebhafte Anerkennung, wurde doch den Konsumentenorganisationen beim Vollzug des Überwachungsbeschlusses der Status « mitwirkender Organisationen » verliehen. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsste insbesondere die neue Verpflichtung zur Anschrift der Detailpreise und bedauerte es gleichzeitig, dass diese nicht auch auf die Dienstleistungen ausgedehnt wurde [73]. Der Europarat verabschiedete in Strassburg eine europäische Konvention zum Schutze der Konsumenten und legte sie den Mitgliederländern, darunter der Schweiz, zur Unterzeichnung vor. Die « Charta des Verbraucherschutzes » soll das Recht auf einwandfreie Nahrungsmittel und Dienstleistungen, den Schutz des Konsumenten vor Verletzung seiner wirtschaftlichen Interessen sowie das Recht auf Schadenersatz und bessere Konsuminformationen gewährleisten [74]. In einer als Postulat überwiesenen Motion forderte der Tessiner Jelmini (cvp) den Bundesrat zur aufmerksamen Wahrnehmung der aus dem Freihandelsabkommen mit den Europäischen Gemeinschaften resultierenden Vorteile für den Konsumenten auf [75]. In einem Postulat setzte sich ferner die sozialdemokratische Abgeordnete Nanchen (VS) für ein generelles Verbot täuschender Reklame ein [76].
 
[73] NZZ (sda), 92, 25.2.73 ; 142, 26.3.73 ; 267, 13.6.73 ; 268, 13.6.73.
[74] TA, 114, 18.5.73 ; NZ, 177, 9.6.73.
[75] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 421 ff.
[76] Ebd., S. 1163 ff.