Année politique Suisse 1973 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
 
Wohnungsbau
Die angespannte Situation im Bereiche des Wohnungsbaus hielt auch im Jahre 1973 an. Obwohl die Wohnungsproduktion einen neuen Höchststand erreichte. konnte die durch Bevölkerungsbewegung und Desintegration der Familie angeheizte Wohnraumnachfrage bei weitem nicht befriedigt werden [27]. Zur Verschärfung der Lage trugen sodann die zur Dämpfung der Überkonjunktur eingeführten Kredit- und Baubeschränkungen bei, welche einen eigentlichen Zielkonflikt mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund entstehen liessen. Der weitgehend ausgetrocknete Kreditmarkt führte zu eindeutigen Finanzierungsengpässen im Wohnungsbau, was verschiedene Kreise bewog, an den Bundesrat zu appellieren [28]. Auf die Initiative von Bundesrat Brugger setzten hierauf das EFZD und das EVD eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Finanzierungsschwierigkeiten im preisgünstigen Wohnungsbau ein. Gestützt auf deren Untersuchungsresultate ordnete der Bundesrat in einem ersten Schritt die Freigabe von Baukrediten in der Höhe von 200 Mio Fr. für den subventionierten Wohnungsbau im ersten Halbjahr an ; eine weitere Quote von 500 Mio Fr. wurde von der Exekutive im August für die folgenden zwölf Monate bewilligt. Der Bundesrat betonte jedoch, dass die Ausnahmemassnahmen allein für den preisgünstigen — subventionierten und freitragenden — Wohnungsbau und für unaufschiebbare Bauten der Infrastruktur bestimmt seien, da eine weitergehende Privilegierung die teuerungsbekämpfende Wirkung des Kreditbeschlusses in Frage stellen würde [29].
Weil sich die Ausarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zum 1972 in einer Volksabstimmung angenommenen Verfassungsartikel 34 septies verzögerte, drängte sich eine Erstreckung des auslaufenden Bundesgesetzes über die Wohnbauförderung auf. Eine solche Verlängerung fand in beiden Kammern Zustimmung. Eine im Nationalrat seitens der Überfremdungsparteien vertretene Behauptung, die verbilligten Wohnungen würden hauptsächlich durch Ausländer belegt, wies der Vorsteher des EVD energisch zurück [30]. Den Entwurf für ein neues Gesetz, das neben der Wohnbauförderung nun auch den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum einbezog, legte der Bundesrat im September vor. Das Gesetz bezweckt, die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau sowie den Bau von Wohnungen zu fördern. Daneben sollen die Wohnkosten bzw. Mietzinse verbilligt und der Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum erleichtert werden [31].
Einer in beiden Räten als Postulat überwiesenen Motion entsprechend, erhöhte der Bundesrat den für 1973 zur Verfügung stehenden Kredit für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten von 6 auf 9 Mio Fr. [32]. In Bern vereinigten sich ferner Baugenossenschaften, Gewerkschaften und Banken zur Gründung der Wohnbaugesellschaft Logis Suisse SA, welche Spekulationen verhindern und den preisgünstigen Wohnungsbau fördern will [33]. Um der Steigerung der Preise für Eigentumswohnungen entgegenzuwirken, errichteten die beiden Lebensmittelgrossverteiler Coop und Migros eine gemeinsame Preisbeurteilungsstelle [34]. Auf das Jahresende trat schliesslich der langjährige Delegierte für Wohnungsbau, F. Berger, zurück und wurde von T. Guggenheim abgelöst [35].
 
[27] wf, Artikeldienst, 51, 17.12.73 ; Vat., 152, 4.7.73 ; NZZ, 306, 5.7.73.
[28] So der schweizerische Verband für Wohnungswesen und die Schweizerische Zentralstelle für Eigenheim- und Wohnbauförderung (NZZ, sda, 53, 2.2.73) ; die Schweizerische Bankiervereinigung (NZZ, sda, 74, 14.2.73) ; der Schweizerische Bau- und Holzarbeiterverband (AZ, 51/52, 2./3.3.73) und der Schweizerische Verband für sozialen Wohnungsbau (NZZ, sda, 258, 6.6,73). Daneben verlangte der Zürcher Eibel (fdp) in einem Postulat die Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1154 ff.).
[29] NZZ (sda), 98, 28.2.73 ; NZZ, 119, 13.3.73 ; TA, 163, 17.7.73 ; Bund, 171, 25.7.73.
[30] BBl, 1973, I, Nr. 13, S. 773 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 50 ff., 364 und 382 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 191 ff., 242 und 253.
[31] BBI, 1973, II, Nr. 42, S. 679 ff. ; ferner NZZ (sda), 533, 16.11.73.
[32] Motion Leu (cvp, LU) : Amtl. Bull. StR, 1973, S. 421 ff. Motion Tschumi (svp, BE) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 423 ff. Ferner NZZ (sda), 343, 27.7.73.
[33] Vat., 100, 1.5.73 ; TG, 100, 1.5.73 ; AZ, 101, 2.5.73.
[34] TA, 270, 20.11.73 ; JdG, 271, 20.11.73 ; Tat, 270, 20.11.73.
[35] Tw, 97, 27.4.73 ; NZZ (sda), 215, 11.5.73.