Année politique Suisse 1973 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Die eigentlichen gesundheitspolitischen Massnahmen waren vorwiegend gegen die verschiedenen Suchtarten gerichtet. Angesichts der zunehmenden
Drogensucht in der Schweiz wurde eine hauptsächlich schärfere Strafbestimmungen enthaltende Revision des Betäubungsmittelgesetzes vom Ständerat in der bundesrätlichen Fassung gutgeheissen, obwohl die Kommissionsmehrheit für Straffreiheit bei blossen Vorbereitungshandlungen und Eigenkonsum eintrat
[5]. Weiter verbreitet als das Rauschgiftproblem ist jedoch der Alkoholismus. Dass ihm mit bloss fiskalischen Massnahmen nicht beizukommen ist, beweist die trotz hohen Einkünften aus Alkoholsteuern grosse Zahl von Alkoholikern
[6]. Das EFZD hat denn auch einen Revisionsentwurf zum Alkoholgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Er sieht besonders neue Bestimmungen für den Handel mit Alkoholika sowie eine Einschränkung der Reklame vor
[7].
[5] 1973 mussten 4836 (Vorjahr : 3882) Personen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeigt werden, 1532 (1218) davon waren noch nicht 18-jährig (NZZ, sda, 155, 2.4.74). Die Drogenabhängigen werden auf 12 000-15 000 geschätzt, ihr Durchschnittsalter ist nach einer Umfrage auf 17 Jahre gesunken (NZZ, sda, 321, 14.7.73). Zur Gesetzesrevision : BBl, 1973, I, Nr. 21, S. 1348 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 691 ff., 709 ff. ; vgl. SPJ, 1971, S. 136 ; 1972, S. 126.
[6] Die Zahl der Alkoholiker wird auf über 100 000 geschätzt (NZZ, sda, 52, 1.2.73 ; NZ, 118, 14.4.73). Der Reinertrag der Alkoholverwaltung (Alkoholsteuern) betrug im Geschäftsjahr 1972/73 295,5 Mio Fr. (1971/12: 195,5 Mio Fr.) (NZZ, 467, 9.10.73) ; zur Verwendung der Kantonsanteile vgl. : BBl, 1973, I, Nr. 12, S. 601 ff. ; ferner Amtl. Bull. NR, 1973, S. 786. Vgl. auch oben, S. 73.
[7] NZZ, 527, 13.11.73 ; TA, 264, 13.11.73 ; Tw, 266, 13.11.73.
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