Année politique Suisse 1973 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Berufsbildung
Nach der Ablehnung der Bildungsartikel liegt die verfassungsrechtliche Grundlage des Berufsbildungswesens weiterhin in den Wirtschaftsartikeln. Die Arbeiten zur Verbesserung und Aufwertung der Berufsbildung, die angesichts der vielerorts als überbetont erachteten Anstrengungen für das höhere Bildungswesen immer mehr Bedeutung erhalten, schritten weiter voran
[36]. So konnten auf das Frühjahr 1974 die neuen Reglemente und Normallehrpläne für die dreijährige kaufmännische Lehre in Kraft treten
[37]. Die Tatsache, dass die Zahl der Lehrverträge in den Jahren 1971 und 1972 erstmals seit 1964 wieder deutlich zugenommen hat, lässt darauf schliessen, dass die Belebung der Berufslehre bereits Früchte trägt. Die Zahl der aufgelösten Lehrverträge steigt allerdings noch immer
[38]. Eine Umfrage der eidgenössischen « Studienkommission für den Turn- und Sportunterricht » ergab, dass gegenwärtig nur ein Drittel aller Berufsschulen in der Lage ist, das Lehrlingsturnen im geforderten Umfang durchzuführen
[39]. An der Berufsbildung interessierte Kreise äusserten sich eher kritisch über das Modell der « Mittelschule von morgen », das mit dem Plan einer Diplommittelschule eine höhere Berufsschule vorsieht, die dem Mangel an Absolventen höherer Berufschulen Rechnung tragen soll und das bisher einseitig zugunsten der akademischen Berufe gestörte Gleichgewicht zwischen Hochschule und nichtakademischen Berufen wiederherzustellen versucht. Gewerbevertreter befürchteten, dass eine solche Ergänzung der Mittelschule nach unten den aus ihrer Sicht ungesunden Andrang in diese noch verstärken und der Berufslehre noch mehr geeignete Kandidaten entziehen könnte
[40].
[36] Vgl. SPJ, 1971, S. 142 ; 1972, S. 131 ; Tat, 19, 24.1.73 ; GdL, 63, 16.3.73 ; TA, 70, 24.3.73 ; 172, 27.7.73; NZ, 160, 24.5.73 ; Bund, 231, 3.10.73 ; Lib., 60, 11.12.73.
[37] Bund, 208, 6.9.73. In den Antworten auf zwei Postulate der Nationalräte Künzi (fdp, ZH) und Wüthrich (sp, BE) wies der Bundesrat auf die Bemühungen des Bundes in der Berufsbildung hin. Vgl. Amtl. Bull. NR, 1973, S. 159 ff., 776 ff.
[38] GdL, 63, 16.3.73 ; NZ, 278, 6.9.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 776.
[39] NZ, 158, 22.5.73 ; NBZ, 174, 1.6.73 ; NZZ, 401, 30.8.73.
[40] Vgl. oben, S. 131 ; Bildungspolitik, 58/1972, S. 40 ; NZZ, 276, 18.6.73 ; 452, 30.9.73 ; Tat, 219, 21.9.73 ; TA, 220, 22.9.73.
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