Année politique Suisse 1973 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Forschung
Die
Annahme des Forschungsartikels (als Art. 27 sexies) in der Volksabstimmung vom 4. März untermauerte die bereits bestehenden grossen Verpflichtungen des Bundes in der Forschungspolitik. Der im Gegensatz zum Bildungsverdikt klar ausgefallene Entscheid schuf die verfassungsmässige Grundlage für den Ausbau und die Koordination der Forschungsförderung durch den Bund
[68].
In einem Forschungsbericht 1973 äusserte sich der Schweizerische Wissenschaftsrat erstmals zusammenhängend über die
forschungspolitischen Probleme unseres Landes
[69]. Die umfassende Bestandesaufnahme versucht, eine angesichts der beschränkten Mittel unerlässlich gewordene Prioritätsordnung aufzustellen, und macht auf dringlich förderungsbedürftige Wissenschaftsbereiche aufmerksam. Sie stellt vor allem in den Bildungswissenschaften, den Umweltwissenschaften, den neueren Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in deal Wissenschaften der Informationsverarbeitung einen qualitativ und quantitativ ungenügenden Entwicklungsstand fest. Die Empfehlungen sehen unter anderem eine Sonderförderung vor, die in einem vom Parlament zu bewilligenden Kredit bestehen könnte (rund 50 Mio Fr., auf fünf Jahre verteilt). Die ersten Reaktionen waren überwiegend positiv ; der vom Wissenschaftsrat postulierte Vorrang der Gesellschaftswissenschaften blieb aber nicht unbestritten
[70].
Die steigende Zahl von Gesuchen um finanzielle Beiträge, die Teuerung und die finanziellen Schwierigkeiten der Hochschulkantone hatten den
Nationalfonds bis an die Grenze seiner Möglichkeiten belastet. Nach der Bewilligung des Höchstbetrages an zusätzlichen Mitteln (10 Mio Fr.) durch Bundesrat und Parlament standen dem Fonds für 1973 insgesamt 95 Mio Fr. zur Verfügung, was gegenüber dem Vorjahr (88 Mio Fr.) eine Steigerung von 7,9 % bedeutete. Im Lichte dieser Situation, die es nicht mehr erlaubt, die schweizerische Grundlagenforschung ihren Bedürfnissen entsprechend in verstärktem Masse zu fördern, kommt nach der Ansicht des Nationalfonds zukünftigen forschungspolitischen Entscheiden grösste Bedeutung zu
[71]. Die Vorarbeiten zu einem « Schweizerischen Institut für Konfliktforschung und Friedenssicherung » schritten weiter voran. Der Bundesrat nahm vom Bericht seines 1972 eingesetzten Arbeitsausschusses Kenntnis und beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft an das Parlament. Der Bericht des Ausschusses schlägt einen kleinen Stab und für die Anfangszeit einen jährlichen Kredit des Bundes von 0,5 bis 1 Mio Fr. vor
[72]. Der Bundesrat beschloss ferner den Beitritt zu einem Abkommen zur Errichtung eines europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie in Heidelberg. Der Beitrag der Schweiz beläuft sich auf insgesamt 4,5 Mio Fr. für die Periode von Mai 1973 bis April 1980
[73].
[68] Die Annahme erfolgte mit 617 628 : 339 857 Stimmen und 19 : 3 Ständen ; vgl. BBI, 1973, I, Nr. 19, S. 1195 f. ; NZZ, 68, 11.2.73.
[69] Vgl. SPJ, 1972, S. 135 ; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Forschungsbericht, Bd. 1, Bern 1973, S. 41.
[70] TA, 273, 23.11.73 ; Vat., 272, 23.11.73 ; IdG, 276, 26.11.73 ; Bund, 281, 30.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73 ; 572, 9.12.73 ; 581, 14.12.73 ; NZ, 383, 8.12.73.
[71] Schweizerischer Nationalfonds, Jahresbericht 1972, S. 18 ; Wissenschaftspolitik, 2/1973, S. 13 ; NZZ, 352; 2.8.73 ; TG, 178, 2.8.73 ; vgl. auch SPJ, 1969, S. 137, Anm. 51.
[72] Vgl. SPJ, 1972, S. 136 ; NZ, 291, 18.9.73 ; Vat., 216, 18.9.73.
[73] BBI, 1973, II, Nr. 33, S. 37 ; NZZ (sda), 190, 26.4.73 ; 374, 15.8.73.
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