Année politique Suisse 1973 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kulturpolitik
Die Kulturpolitik bewegte sich in den Bahnen der Vorjahre [1]. Die Ablehnung der Bildungsartikel, die dem Bund die Kompetenz zur Förderung der Erwachsenenbildung gegeben hätten, und finanzielle Engpässe bewirkten auch in diesem Bereich, dass die Diskrepanz zwischen den sich in breitangelegten Entwürfen artikulierenden Zielvorstellungen und der Realität eher zunahm [2]. Finanzielle Probleme des Theaterwesens standen im Vordergrund der kommunalen Kulturpolitik [3] und führten im Postulat des Luzerner Stadtpräsidenten Meyer (fdp), das für Stadttheater und Berufsorchester Bundessubventionen fordert, auch zu einem Vorstoss auf eidgenössischer Ebene [4]. Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt lehnten eine für das Bespielen der neuen Bühne notwendig gewordene Erhöhung der jährlichen Subventionen an die Basler Theater um 2,59 Mio Fr. ab. Die im Anschluss daran erfolgten Rücktritte von Direktor Werner Düggelin und seiner wichtigsten Mitarbeiter wurden als das Ende eines bedeutenden Kapitels der schweizerischen Theatergeschichte bezeichnet [5]. In der Wanderausstellung « Tell 73 » äusserten sich rund 80 Schweizer Künstler zum Thema des Nationalhelden. Der kritische Grundton der Arbeiten warf freilich, abgesehen von vereinzelten Kontroversen, keine hohen Wellen [6]. Die Berner Gemeinden Ostermundigen und Wyssachen führten als erste der Schweiz die gemässigte Kleinschreibung ein [7].
 
[1] Vgl. SPJ, 1971, S. 150 ; 1972, S. 137 ; Wilfried Martel, „Aus der kulturpolitischen Tätigkeit des EDI“, in Festschrift Tschudi, S. 205 ff.
[2] Anno 709 p. R., Prospektivkonferenz der NHG, Aarau 1973, S. 40 ff.; Armin Gretler u.a., Die Schweiz auf dem Weg zur Education permanente, Studie des GRETI (Groupe romand pour l'étude des techniques d'instruction), Zürich 1973.
[3] TA, 39, 16.2.73 ; 220, 22.9.73 ; TLM, 50, 19.2.73 ; Bund, 84, 10.4.73 ; JdG, 148, 28.6.73 ; 157, 9.7.73 ; TG, 221, 22./23.9.73.
[4] BN, 295, 15.12.73 ; Verhandl. B. vers., 1973, IV, S. 26.
[5] BN, 223, 24.9.73 ; GdL, 222, 24.9.73 ; Ww, 19, 19.5.73 ; NZZ, 566, 5.12.73.
[6] NZZ, 88, 22.2.73 ; TA, 48, 27.2.73 ; Tat, 58, 10.3.73 ; AZ, 65, 19.3.73.
[7] TA, 166, 20.7.73.