Année politique Suisse 1974 : Economie / Politique économique générale / Strukturpolitik
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Regionalpolitik
Auf dem Gebiete der Strukturpolitik stand nach wie vor die Problematik des zunehmenden Wohlstandsgefälles zwischen einzelnen Landesteilen im Vordergrund. Die Situation erfuhr 1974 durch den wirtschaftlichen Wachstumsrückgang eine weitere Verschärfung, drohten doch strukturelle Beschäftigungseinbrüche die ohnehin schon benachteiligten Regionen noch stärker zu belasten [7]. Die vielfältigen Anstrengungen der verantwortlichen Instanzen zeigten, dass diese nur in einer aktiven Strukturpolitik eine Antwort auf die Probleme der veränderten wirtschaftlichen Lage sahen. Die anhaltende Diskussion über Ziele und Instrumente einer Hilfe zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete brachte indessen zum Ausdruck, dass vor einer umfassenden Realisierung einer solchen Politik eine ganze Reihe von theoretischen Fragen zu lösen ist [8]. In diesem Sinne rief der Bundesrat im Frühjahr eine interdepartementale Arbeitsgruppe « Strukturpolitik » ins Leben mit dem Auftrag, Ziele und Mittel einer zeitgemässen Strukturpolitik darzustellen und zu prüfen, ob eine spezielle Verfassungsgrundlage zu schaffen sei [9]. Eine Motion (Schürmann) Egli (cvp, LU), die für die unmittelbare Schaffung eines entsprechenden Verfassungsartikels eintrat, wurde dagegen auf Antrag des Bundesrates vom Nationalrat nur als Postulat überwiesen [10]. Im Bereiche der Verwaltung wurden die Bemühungen um eine räumlich ausgewogene Wirtschaftsentwicklung intensiv fortgesetzt. Zur besseren Abstimmung aktueller wirtschaftlicher Fragen auf regionale Gegebenheiten und Erfordernisse erfolgte zudem im August die Eingliederung der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung in das BIGA [11].
In der für die Strukturpolitik zentralen Berggebietsförderung konnten 1974 konkrete Fortschritte registriert werden. Nachdem der Ständerat 1973 einem neu geschaffenen Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete zugestimmt hatte [12], oblag es nun dem Nationalrat, über die gleiche Vorlage zu befinden. Die zugunsten der direkt betroffenen Regionen recht einseitig zusammengesetzte vorberatende Kommission der Volkskammer hielt generell an den Beschlüssen des Ständerates fest. Dagegen beantragte sie dem Plenum, anstelle eines mit dem Voranschlag zu sprechenden Rahmenkredites von 400 Mio Fr. einen Fonds de roulement in der Höhe von 500 Mio Fr. als Finanzierungsbasis zu schaffen. Obwohl die Kommission betonte, dass auf keine andere Weise eine sofortige Unterstützung der Berggebiete garantiert werden könne, erwuchs ihrem Antrag in den Ratsverhandlungen vehemente Kritik. So wurde mit der Unterstützung von Bundespräsident Brugger vor allem seitens des Landesrings geltend gemacht, dass die Einführung eines Fonds zur Finanzierung der Investitionshilfe einer Beschneidung der parlamentarischen Budgethoheit gleichkomme und zudem dem Finanzhaushaltgesetz widerspreche. In der Abstimmung obsiegte indessen klar die von der Kommission vorgeschlagene Lösung, der sich in der Folge auch der Ständerat anschloss [13]. Im Sinne einer flankierenden Massnahme zum Investitionshilfegesetz billigten beide Räte eine Teilrevision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes. Der Geltungsbereich dieses Erlasses wurde auf das ganze entwicklungsbedürftige Berggebiet ausgedehnt und die erforderliche finanzielle Basis durch die Ermächtigung des Bundesrates zur Gewährung zusätzlicher Darlehen erweitert [14].
 
[7] NZZ, 50, 31.1.74 ; 64, 8.2.74 ; 418, 9.9.74 ; TA, 149, 1.7.74.
[8] Antwort auf Motion (Schürmann) Egli (cvp, LU) : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 506.
[9] Das Präsidium des 15 Mitglieder umfassenden Gremiums wurde dem Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. F. Kneschaurek, übertragen. NZZ (sda), 106, 5.3.74.
[10] NZZ (sda), 504, 29.11.74 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 505 f.
[11] TA, 187, 15.8.74 ; Gesch. ber., 1974, S. 247 f.
[12] Vgl. SPJ, 1973, S. 53 f.
[13] NZZ (sda), 27, 17.1.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 603 ff., 613 ff., 857 und 1087 ; Amtl. Bull StR, 1974, S. 225 ff. und 394.
[14] BB!, 1974, I, Nr. 22, S. 1394 ff. Amtl. Bull. StR, 1974, S. 517 ff., 649 und 676 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1674 ff. und 1927.