Année politique Suisse 1974 : Economie / Politique économique générale
Wettbewerb
Der konjunkturelle Klimawechsel drückte sich auch in einer generellen Verschärfung des Wettbewerbs aus. So wartete die Firma Denner mit neuen, letztlich Publizitätszwecken dienenden Aktionen auf. Sie beschloss zunächst, an ihre Kunden . firmeneigene Kassenobligationen abzugeben
[57]. Das EFZD ordnete in der Folge die Beschlagnahme der Obligationen an und erhob gegen Denner Strafklage
[58]. Im März hinterlegte die Lebensmittelgrossfirma ausserdem ein im Vorjahr lanciertes Volksbegehren zur Bekämpfung der Teuerung mit rund 60 000 beglaubigten Unterschriften
[59]. Die Schweizerische Kartellkommission veröffentlichte die Ergebnisse von Untersuchungen des Biermarktes, der Konzentration im schweizerischen Pressewesen sowie eine ausführliche Studie über die Betriebs- und Unternehmenskonzentration in der Schweiz. Daneben konnte eine vom Chef des EVD Ende 1973 veranlasste Sonderuntersuchung über den schweizerischen Erdölmarkt abgeschlossen und den betroffenen Unternehmungen zur Stellungnahme unterbreitet werden
[60]. An der Spitze der Kommission trat auf die Jahresmitte zudem ein Wechsel ein, indem der Berner Prof. Schluep den ins Direktorium der Nationalbank berufenen bisherigen Präsidenten, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), ablöste
[61].
Die Bemühungen um einen umfassenden Konsumentenschutz wurden 1974 intensiv fortgesetzt. Die zur Hauptsache vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, dem Föderativverband, den Angestelltenverbänden und Coop getragene Stiftung für Konsumentenschutz konnte ihr zehnjähriges Jubiläum feiern. Bei dieser Gelegenheit betonte Bundeskanzler Huber, dass es paradox sei, dass die Stiftung nur einen äusserst bescheidenen Bundesbeitrag erhalte
[62]. Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen stellte jedoch gestützt auf Gutachten der Professoren Aubert und Nef fest, dass die Bundesverfassung keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für eine modern konzipierte Konsumentenpolitik besitze. Die Kommission formulierte in der Folge Zielsetzungen und Inhalt eines konsumentenpolitischen Verfassungsartikels 34 octies. Dieser soll den Bund insbesondere zur Erhöhung der Markttransparenz und zu Massnahmen gegen missbräuchliche Angebotspraktiken ermächtigen
[63]. Die ständig mit grössere Aufwand betriebene Werbung führte ausserdem in Konsumentenkreisen zu lebhaften Kontroversen
[64].
[58] NZZ (sda), 455, 3.10.74.
[59] BN, 69, 22.3.74 ; BBI, 1974, I, Nr. 21, S. 1362 f.
[60] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 9/1974, Heft 1/2 (Betriebs- und Unternehmungskonzentration), Heft 3 (Konzentration im schweizerischen Pressewesen) und Heft 4 (Biermarkt). Zu der Sonderuntersuchung über den schweizerischen Erdölmarkt vgl. TA, 13, 17.1.74 ; 295, 19.12.74. In einem Postulat forderte ausserdem Mugny (cvp, VD) eine Untersuchung über die Kapitalverteilung und die Konzentration der wirtschaftlichen Macht (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1795 f.).
[61] NZZ (sda), 304, 4.7.74.
[63] NZ, 222, 19.7.74. Coop Schweiz bekräftigte dabei ihren Willen, einer neuen Verfassungsgrundlage nötigenfalls auf dem Initiativwege zum Durchbruch zu verhelfen (TA, 137, 17.6.74).
[64] LNN, 33, 9.2.74 ; NZZ, 205, 5.5.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f. Zu gesundheitspolitischen Bedenken gegen die Werbung vgl. unten, Teil I, 7b. In einem Postulat forderte ausserdem der Zürcher Kloter (ldu) den Bundesrat zum Erlass von gesetzlichen Bestimmungen für die Kosmetikreklame auf (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f.).
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