Année politique Suisse 1974 : Politique sociale / Assurances sociales
Arbeitslosenversicherung
Im Zusammenhang mit dem Umschwung auf dem Arbeitsmarkt kam natürlich auch die Arbeitslosenversicherung vermehrt ins Gespräch. Es war zwar eine leichte Zunahme der Versichertenzahl festzustellen, diese umfasste aber immer noch weniger als 20 % der Arbeitnehmer
[1]. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der im Dezember vorgelegte Expertenbericht über eine Neukonzeption der Versicherung. Nachdem 1973 die Sozialpartner einen ersten Entwurf des BIGA abgelehnt hatten, war eine
Expertenkommission mit der Prüfung der Revision der bestehenden Versicherung betraut worden
[2]. Diese Kommission empfahl nun in ihrem Konzept einen Umbau der herkömmlichen Versicherung in eine Strukturrisikoversicherung, welche vom Bund für alle Arbeitnehmer als obligatorisch zu erklären wäre. An Leistungen sah sie nebst einem dem SUVA-Krankengeld angepassten Arbeitslosen-Taggeld insbesondere auch Kostenbeiträge an Umschulungskurse vor. Durch diese sollte die Mobilität der Arbeitskräfte gefördert und damit die strukturelle Arbeitslosigkeit vermindert werden. Zur Finanzierung schlug man ein lohnbezogenes Beitragssystem vor, wobei eine Mehrheit der Kommission für die Schaffung eines zentralen Ausgleichsfonds eintrat und eine Minderheit grundsätzlich am heutigen Kassensystem festhalten wollte
[3].
[1] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 786 f. ; NZZ, 489, 12.11.74 ; Ldb, 264, 14.11.74; NZ, 357, 15.11.74 ; Ww, 47, 20.11.74.
[2] NZZ (sda), 46, 29.1.74 ; 261, 9.6.74 ; 283, 21.6.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 114.
[3] JdG, 288, 10.12.74 ; NZ, 386, 10.12.74 ; NZZ, 513, 10.12.74 ; TA, 287, 10.12.74.
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