Année politique Suisse 1974 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Bildungspolitik
Der Bildungspolitik des Bundes waren enge Grenzen gesetzt. Die Finanzknappheit, die föderative Staatsstruktur und die « Hochschulmüdigkeit » und « Bildungsverdrossenheit » weiter Kreise schränkten den Handlungsspielraum ein. Trotzdem betonte der Bundesrat nachdrücklich, dass den Bildungsfragen im langfristigen. Interesse unseres Landes hohe Priorität einzuräumen sei. Bundesrat Hürlimann entwickelte ein Konzept einer pragmatischen Bildungspolitik, deren mittelfristige Ziele gesetzgeberische Aufgaben betreffen (Hochschulförderungsgesetz, Forschungsgesetz, ETH-Gesetz und Berufsbildungsgesetz). Ihre Verwirklichung soll die Basis für eine klare Annahme neuer Bildungsartikel bilden [1]. Vereinzelte Gegner dieses Vorgehens glaubten hingegen, dass ohne Verfassungsgrundlagen und bildungspolitische Gesamtkonzeption dem Bund dàs nötige Durchsètzungsvermögen fehle und die Bildungspolitik auf jenes Mass beschränkt bleibe, das von den Kantonen und Hochschulen ohne verstärkte Leistungen und ohne Verzicht auf Kompetenzen erbracht werden könne [2].
 
[1] H. Hürlimann, « Bildungspolitische Perspektiven », in Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 603 ff. Vgl. auch Vat., 131, 8.6.74 ; TA, 148, 29.6.74 ; 250, 28.10.74.
[2] Amtl. Bull NR, 1974, S. 811 (Votum Schmid, sp, SG) ; NZZ, 94, 26.2.74 und Konzept, 3, 25.3.74 (Forderungen des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften) ; Bund, 33, 10.2.74 ; 162, 15.7.74 (mit Hinweis auf Stellungnahme der Gesellschaft für Hochschule und Forschung).