Année politique Suisse 1974 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Berufsbildung
Ein neues Bundesgesetz für die Berufsbildung wurde vom BIGA vorbereitet. Die Neufassung, die an die Stelle des seit 1965 in Kraft stehenden Gesetzes treten soll, wird sich auf zahlreiche Unterlagen stützen können, namentlich auf den Schlussbericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Verbesserung der Berufslehre aus dem Jahre 1972, auf einen Alternativentwurf des SGB und auf die Vorschläge der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz [16]. Der SGB erklärte in einem Schreiben an Bundesrat Brugger, dass er sich vorbehalte, mittels eines Alternativvorschlages direkt an das Parlament zu gelangen, falls die Vorlage die wichtigsten Postulate des SGB nicht berücksichtige (breite Grundausbildung, Ausdehnung des schulischen Unterrichts, Mitbestimmungsrechte der Lehrlinge). Der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen bekräftigte dagegen in einer Eingabe seine Ansicht, dass der kommenden Revision die Ergebnisse der Eidgenössischen Expertenkommission zugrunde gelegt werden müssten (Beibehaltung der Betriebslehre) [17]. Das BIGA schickte weiter einen Vorentwurf zu einer neuen Verordnung über die Berufsmittelschule ins Vernehmlassungsverfahren [18]. Die Berufslehre konnte erneut an Attraktivität gewinnen. Die kantonalen Berufsbildungsämter registrierten 1973 eine Rekordzahl von neuabgeschlossenen Lehrverträgen. Die Zahl von 49 805 lag um 2,6 % höher als 1972 und um 9,3 % über dem Ergebnis von 1970 [19]. Es ergaben sich aber auch Anzeichen dafür, dass sich die Unternehmungen bei der Anstellung von Lehrlingen vermehrt zurückhielten. Verschiedentlich war die Zahl der ausbildungswilligen Jugendlichen wesentlich grösser als die Nachfrage [20]. Eine Motion von Speziali (fdp, TI), die darauf hinwies, dass lediglich die Hälfte der Kantone vier Wochen Lehrlingsferien kennt, und für jeden Lehrling sechs Wochen Ferien forderte, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Der Bundesrat gab in seiner Antwort der Befürchtung Ausdruck, dass eine Verlängerung der Ferien die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erheblich gefährden würde, und hielt eine Neuordnung der Mindestdauer der Ferien für Lehrlinge für keineswegs dringlich, zumal erwartet werden könne, dass diese in naher Zukunft in der ganzen Schweiz vier Wochen betragen werde [21].
 
[16] Vgl. SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 208 f. ; SPJ, 1972, S. 132 ; TA, 117, 22.5.74 ; NZZ (sda), 240, 27.5.74 ; vgl. ferner O. Fischer in Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 21, 22.5.74.
[17] gk, 12, 28.3.74 ; VO, 82, 8.4.74 ; NZZ, 228, 18.5.74.
[18] NZZ, 465, 15.10.74 ; zu den Erfahrungen im Kanton Zürich vgl. TA, 126, 4.6.74 ; 206, 6.9.74 ; NZZ, 431, 17.9.74.
[19] NZZ (sda), 327, 17.7.74 ; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 31, 1.8.74.
[20] TG, 204, 2.9.74 ; 256, 2./3.11.74 ; Ww, 44, 30.10.74 ; NZZ (sda), 505, 30.11.74.
[21] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1346 ff. ; Vat., 215, 17.9.74 ; TA (ddp), 215, 17.9.74.