Année politique Suisse 1974 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Dass sich das bildungspolitische Klima nachhaltig verändert hat, kam am deutlichsten im Bereich der Hochschulen zum Ausdruck. Die von den eidgenössischen Räten im Laufe des Jahres neu festgelegten Leistungen des Hochschulförderungsgesetzes (HFG) sind so beschränkt, dass die kantonalen Hochschulen vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen nicht in dem Masse ausgebaut werden können, wie dies die bisher massgebenden Studien forderten [22]. Die Betriebsbeiträge, die der Bund nach der Verlängerung des HFG durch die eidgenössischen Räte 1975 und 1976 ausrichtet, beruhen auf der Annahme eines Wachstums von nominell 12 % [23]. Dieser Wert dürfte bei gleichbleibender Inflation etwas über dem Teuerungsausgleich und jedenfalls unter dem von den Kantonen unverbindlich geschätzten realen Wachstum von 7 % liegen. Der Wissenschaftsrat kam daher in einer Stellungnahme zum Finanzbedarf der Hochschulkantone für 1975-1979 zum Schluss, dass nicht nur mit einer Phase gebremsten Wachstums, sondern sogar teilweise mit einem Rückgang der realen Aufwendungen im Hochschulsektor gerechnet werden müsse [24].
Verschärft wurde diese prekäre Situation noch dadurch, dass der Bund weiterhin keine Koordinationskompetenzen besitzt, was befürchten liess, die ausgeteilten Millionenbeträge würden nicht so eingesetzt, wie es dem gesamtschweizerischen Interesse entspräche. Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung des HFG [25] nahmen beide Räte ohne Gegenstimmen an, aber in den Debatten wurden ernüchternde Bilanzen gezogen [26]. Man bedauerte, unter dem Druck der Verhältnisse einer Lösung zustimmen zu müssen, die erwiesenermassen Mängel und Lücken aufweist (reines Subventionsgesetz, komplizierte Organisationsstruktur). Den vier Hochschulkantonen, die im Vorjahr mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Revision des HFG verunmöglicht hatten, stellte Akeret (svp, ZH) für den Fall, dass bis Ende 1976 keine befriedigendere Lösung gefunden würde, eine « sehr schlechte » Prognose. Bundesrat Hürlimann führte aus, dass die Hochschulpolitik des Bundes inskünftig eine Politik der Realitäten sein müsse, welche an der föderativen Staatsstruktur nicht ohne weiteres vorbeigehen könne. Man werde den Hochschulkantonen, die vom Bund bisher nur 15 % der Betriebskosten erhalten hätten, einen grossen eigenen Gestaltungsbereich in Universitätsfragen sichern müssen.
Die gefährdete Finanzierung führte zu vermehrten Auseinandersetzungen über den Bildungsauftrag und den « Wirklichkeitsbezug » [27] der Hochschulen. Die bisherigen Auffassungen, wonach einem wachsenden Akademikerbedarf nur mit einem optimalen Ausbau der Hochschulen begegnet werden könne, wurden stärker als je in Frage gestellt. Arbeitslosigkeit unter Akademikern und das Phänomen der überqualifikation wurden in verschiedenen Ländern festgestellt und — in oft anfechtbarer Weise — als Argumente gegen einen weiteren Ausbau der Hochschulen vorgebracht [28]. Im Vordergrund stand dabei der Ärztebedarf. Zwei Expertenberichte befürchteten einen massiven Ärzteüberschuss und forderten eine Senkung der Zahl der sich jährlich neu immatrikulierenden Mediziner (1973-74 waren es 1330) um mehr als die Hälfte [29]. Ein weiterer Bericht sah für die rund 500 Historiker, die an der Universität Zürich Geschichte im Hauptfach belegt hatten, kaum Berufschancen [30].
Gegner wie Befürworter des bisherigen hochschulpolitischen Kurses waren sich einig, dass eine vermehrte innere Differenzierung der Universitäten und der zu ihnen hinführenden Bildungsstufen ein dringendes Bedürfnis darstelle. Strukturelle Reformen, vor allem ein Abbau des Automatismus, der dem Maturanden nur den Hochschuleintritt offen lässt, könnten wesentliches zur Lösung der Probleme beitragen, die sich aus der Überfüllung und Überlastung der Universitäten ergeben [31]. In diesem Zusammenhang wird dem dritten Ausbaubericht des Wissenschaftsrates, der für 1976 in Aussicht gestellt wurde, fundamentale Bedeutung zukommen. Der Bericht will Grundsätze, Zielvorstellungen und Modelle für die künftige Gestaltung der Hochschulen behandeln [32].
Indessen stellten die meisten Hochschulkantone die rechtlichen Grundlagen bereit, um Zulassungsbeschränkungen einführen zu können. Im Kanton Basel-Stadt wurde gegen den vom Grossen Rat gutgeheissenen Gesetzestext erfolglos das Referendum ergriffen. Anfangs Dezember entschieden sich die Stimmbürger mit 33 588 Ja zu 15 602 Nein klar für die Vorlage, nach der im Notfall bei der Auswahl der Studienbewerber die von « allfälligen anderen Kantonen erbrachten Leistungen » berücksichtigt werden sollen [33]. Eine formelle Einführung des Numerus clausus blieb weiterhin aus. Die Voranmeldeaktion für Medizinstudenten, die wie im Vorjahr durchgeführt wurde, ergab nur einen unbedeutenden Anstieg von Studienanwärtern (um 0,5 %) [34]. Verschiedene Anzeichen liessen vermuten, dass eine offene Verfügung von Zulassungsbeschränkungen durch andere Massnahmen, vor allem durch. eine verschärfte Selektion in den Prüfungen, umgangen wurde. So wies eine Interpellation im Zürcher Kantonsrat darauf hin, dass über 50 % der Kandidaten die Vorprüfungen in Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich nicht bestanden hatten [35].
Die Voranmeldeaktion für Medizinstudenten scheint, wie aus der wesentlich erhöhten Zahl von Rückzügen geschlossen werden konnte, zu einer gewissen Entmutigung der Bewerber geführt zu haben. Obwohl die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) im Numerus clausus keine sinnvolle bildungspolitische Massnahme sehen konnte, setzte sie unter dem Druck der Verhältnisse eine Kommission ein mit dem Auftrag, Selektionskriterien auszuarbeiten. Der Kommissionsbericht geht von der Annahme aus, dass sich die Hochschulkantone zum Grundsatz der Gleichbehandlung aller Studienanwärter bekennen [36]. Die Modalitäten eines derartigen « Nicht-Diskriminierungsabkommens » wurden von der SHK mit den betreffenden Kantonen erörtert. Für Beobachter stand fest, dass sich die Hochschulkantone nur im Falle von finanziellen Leistungen der Nichthochschulkantone zu einem derartigen Schritt bereit finden würden. Erste Anzeichen einer Verständigung in dieser Frage, die das föderative System der Schweiz vor grosse Belastungsproben stellt, konnten in den beiden Basler Halbkantonen registriert werden. Im Juni hatten die Regierungen beider Basel einen Vertrag genehmigt, der — vorbehältlich der Genehmigung durch die Kantonsparlamente und durch das Volk — die Beteiligung von Basel-Land an der Universität vorsieht. Damit würde erstmals ein Nichthochschulkanton die Kosten einer Hochschule mitfinanzieren [37]. Der Bund besitzt im übrigen die Möglichkeit, im Notfall die Anstrengungen der Kantone für die Erhöhung der Studienplätze zu unterstützen. In den Debatten über die Verlängerung des HFG folgten beide Räte dem Antrag der ständerätlichen Kommission, nach welchem der Bund bis zu 10 % des Verpflichtungskredits für Sachinvestitionsbeiträge (250 Mio Fr.) für diesen Zweck abzweigen kann.
Anfangs Mai wurde die ETH-Aussenstation Hönggerberg offiziell eingeweiht. Die erste Bauetappe war mit Gesamtkosten von 240 Mio Fr. abgeschlossen worden. Es entsprach dem gewandelten Empfinden, wenn sich in Festansprachen und Kommentaren nicht nur Freude und Stolz über die « schönsten und bestausgerüsteten Universitätslaboratorien der Welt » bemerkbar machten. Kritische Stimmen sahen in den grosszügig konzipierten Bauten ein « Denkmal für die Bildungseuphorie vergangener Zeiten ». Die Problematik der Hochschulplanung wurde darin sichtbar, dass sich die für die Bau- und Kulturingenieure vorgesehenen Gebäude als überdimensioniert erwiesen. Entgegen den Erwartungen der Planer, die Platz für letztlich 2000 Bauingenieure geschaffen hatten, ging deren Zahl von 900 (1965) auf 700 (1975) zurück. Die Verfügung der Schulleitung, die Architekturabteilung ebenfalls auf den Hönggerberg auszusiedeln, stiess auf heftige Kritik der Betroffenen [38]. Die rechtlichen Grundlagen für die ETH Zürich und Lausanne konnten nicht fristgemäss erneuert werden. In einer Botschaft beantragte der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die 1970 erlassene Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zu verlängern, da dessen Ausarbeitung viel Zeit benötige [39]. Der Schweizerische Schulrat begrüsste namentlich die zeitliche Ausdehnung der Experimentierphase, da viele der jüngst eingeführten Neuerungen an den ETH noch keine fassbaren Auswirkungen hätten zeitigen können und andere Reformen erst noch in Vorbereitung seien. Der Verband der Studierenden an der ETH (VSETH) vertrat allerdings die Ansicht, dass die ETHLeitung während der Übergangsregelung zu Reformversuchen nicht bereit gewesen sei und entsprechende Experimente unterbunden habe [40]. Auf scharfen Widerspruch der Hochschulangehörigen stiess eine Verfügung der ETH-Schulleitung in Zürich, wonach aufgrund des Bundesratsbeschlusses über die Beschränkung der ausländischen Arbeitskräfte keine Ausländer mehr als Angestellte, Assistenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt werden konnten. Der Beschluss, der die lebenswichtige akademische Freizügigkeit stark behinderte, wurde im Dezember durch eine liberalere Regelung ersetzt. Diese sieht nur noch für Professoren und vollamtliche Assistenten Anstellungsbeschränkungen vor [41].
Die Hochschulpläne der Kantone Aargau und Luzern reiften weiter aus und standen kurz vor den entscheidenden Phasen der parlamentarischen Beratungen und der Plebiszite. Das oberste Planungsgremium der Aargauer Hochschule, der Gründungsausschuss, konnte ein Strukturmodell der künftigen Hochschule für Bildungswissenschaften vorlegen. Die ursprünglichen weitgehenden Mitbestimmungspläne wurden aufgrund von juristischen und politischen Überlegungen zuungunsten der Studenten abgeändert [42]. ln Luzern legte der Regierungsrat den Gesetzesentwurf für die Zentralschweizer Hochschule vor. Der Grosse Rat genehmigte diesen in erster Lesung Ende Oktober mit 74 zu 25 Stimmen [43]. Die Befürworter der Projekte begegneten der unverhohlenen Skepsis weiter Kreise mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit. Dass die Zeichen der Zeit für Hochschulvorlagen denkbar schlecht standen, dokumentierte ein Volksentscheid in Freiburg. Der Souverän lehnte Ende Mai einen vom Bund zu 90 % subventionierten Ausbaukredit von 17 Mio Fr. klar ab. Der Entscheid musste nicht nur als Verweigerung eines Kredits, sondern als ein Votum gegen den Ausbau der Universität ausgelegt werden. Dessenungeachtet stimmte der Grosse Rat Ende November einem Dekret zu, das die geplanten Erweiterungen mit Hilfe der Baustiftung der Universität doch noch zu verwirklichen erlaubt [44]. Im Kanton Tessin wurde das Projekt einer Universität zugunsten eines « Zentrums für höhere Studien in der italienischen Schweiz » fallengelassen [45].
Studentenpolitisch war das Jahr 1974 bewegter als die Vorjahre. Studentische Vorstösse und Aktivitäten begegneten verschärften Abwehrmassnahmen. Zur Schwächung der Positionen der offiziellen Studentenschaften, die an verschiedenen Universitäten einen aggressiven Linkskurs verfolgten, wurde die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft und der Finanzautonomie gefordert und betrieben. Das Basler Verwaltungsgericht hiess einen Rekurs dreier Studenten gegen die Bezahlung der Studentenschaftsbeiträge gut. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Bundesgericht ab [46]. Im Vordergrund der Auseinandersetzungen an der Universität Zürich standen Mitbestimmungsfragen, Mensapreise, umstrittene Berufungen und Unruhen unter den Psychologie- und Publizistikstudenten [47]. Die letzteren erachteten den Lehrbetrieb als unbefriedigend und veranstalteten als Alternative eine Arbeitswoche, in der sie eine Zeitung (« Di ander Zitig ») herausgaben und in 2500 Exemplaren verbreiteten [48]. In Bern beendete ein Polizeieinsatz eine Besetzung des soziologischen Instituts. Vier der Nötigung angeklagte Studenten wurden anfangs Dezember exemplarisch bestraft [49]. Weitere Disziplinarmassnahmen, eine Verschärfung der Immatrikulationspraxis und ein Verwaltungsentwurf für ein neues Universitätsgesetz, der das Mitbestimmungsrecht der Studenten und Assistenten gegenüber den Thesen der ausserparlamentarischen Expertenkommission von 1972 stark einschränkte, unterstrichen den härteren universitätspolitischen Kurs der Berner Regierung [50]. Wie im Vorjahr die Volkskammer verwarf der Ständerat das « Lausanner Modell » für eine elternunabhängige Studienfinanzierung klar. Die Initianten beschlossen nach kurzem Zögern, die als aussichtslos erachtete Volksinitiative zurückzuziehen [51].
Zum Stand des Hochschulinformationswesens erklärte der Bundesrat, dass umfassendes Material über Studienverlauf, Studiumsdauer und Studienabbruch eines jeden Studenten ab 1978 vorliegen werde [52]. Eine gesamtschweizerische Studentendatei befand sich im Aufbau [53]. Wichtige Beiträge zur Beschaffung von Planungsdaten leisteten Aargauer Bildungsforscher, die im Auftrag des EDI und im Rahmen der Vorbereitungsstufe der Hochschule Aargau Studienverlauf und Studienerfolg des Immatrikulationsjahrganges 1965 untersuchten [54]. Von den 5329 Studierenden, die sich 1965 immatrikuliert hatten, befanden sich nach 16 bzw. 17 Semestern noch 26,3 % im Studium. Dieses Ergebnis erregte Besorgnis über die hohe Zahl der « ewigen Studenten ». Von den Studierenden, die noch — oder wieder — im Studium waren, verfügten allerdings 58,3 % bereits über ein Zertifikat. 58,4 % aller Studenten hatten die Hochschule mit einem Abschluss verlassen, 15,3 % hatten ihr Studium abgebrochen.
 
[22] In seinem zweiten Ausbaubericht hatte der Wissenschaftsrat für die Jahre 1973-80 ein jährliches reales Wachstum der Betriebsausgaben von 14 % empfohlen. Vgl. SPJ, 1972, S. 132 ; BBl, I, Nr. 5, S. 153. Vgl. auch J. Burckhardt, « Grenzen des Hochschulwachstums », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 30/1974, Nr. 3.
[23] Für 1975 : 150 Mio ; für 1976 : 168 Mio (Hinzu kommt ein für beide Jahre geltender Verpflichtungskredit für Sachinvestitionen in der Höhe von 250 Mio). Die bisherigen Betriebsbeiträge betrugen für 1972 114 Mio, für 1973 127 Mio und für 1974 134 Mio Fr. Für Sachinvestitionen standen 1972-1974 insgesamt 550 Mio Fr. zur Verfügung.
[24] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 51 ff. und S. 79 ff.
[25] Vgl. SPJ, 1973, S. 132 f. ; NZZ, 54, 2.2.74 ; 331, 19.7.74 ; 481, 2./3.11.74 ; Bund, 33, 10.2.74 ; Konzept, 2, 25.2.74.
[26] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1974, S 808 ff. ; Amtl. Bull. Stil, 1974, S. 45 ff. u. 393 ; BN, 56, 7.3.74 ; 140, 19.6.74 ; NZ, 74, 7.3.74 ; TG, 55, 7.3.74 ; 140, 19.6.74 ; TA, 140, 20.6.74.
[27] BN, 110, 13.5.74 ; TA, 109, 13.5.74 ; Zürcher Student, Nr. 4, Juli 1974.
[28] NZZ, 258, 7.6.74 (Das Stellenangebot für Akademiker im Jahre 1973) ; 439, 22.9.74 ; 481, 2./3.11.74 ; E. Tuchtfeldt in Schweizer Monatshefte, 54/1974-75, S. 6 ; vgl. auch die Antworten des BR auf Vorstösse von Gautier (lib., GE), Schaffer (sp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1766 f. und 1944 f.
[29] GdL, 65, 19.3.74 ; TG, 66, 20.3.74 ; 68, 22.3.74 ; 94, 24.4.74 ; TA, 292, 16.12.74.
[30] Ww, 29, 17.7.74.
[31] TA, 267, 16.11.74 ; LNN, 269, 20.11.74.
[32] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 181 ff. und 317 ff. ; Bund, 189, 15.8.74 ; 190, 16.8.74 ; 197, 25.8.74.
[33] TG, 66, 20.3.74 ; NZ, 120, 18.4.74 ; 358, 16.11.74 ; Bresche, 37, 5.11.74 ; BN, 279, 28.11.74.
[34] Vgl. SPJ, 1973, S. 133 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 355 ff.
[35] NZ, 276, 4.9.74 ; TA, 243, 19.10.74.
[36] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 583 ff.
[37] NZ, 180, 12.6.74 ; NZZ, 325, 16.7.74 ; BN, 220, 20.9.74 ; 221, 21.9.74.
[38] Bund, 110, 13.5.74 ; NZZ, 218, 13.5.74 ; 262, 10.6.74 ; TA-Magazin, 24, 15.6.74 ; Zürcher Student, Nr. 3, Juni 1974. Vgl. auch die Interpellation von NR Nauer (sp, ZH) : NZZ, 500, 25.11.74.
[39] Vgl. SPJ, 1970, S. 152 f. ; BBI, 1974, II, Nr. 51 ; S. 1490 ff.
[40] NZ, 39, 4.2.74 ; Wtiv, 6, 6.2.74 ; NZZ, 62, 7.2.74 ; Zürcher Student, Nr. 4, Juli 1974.
[41] TA, 240, 16.10.74 ; 295, 19.12.74 ; Ww, 45, 6.11.74 ; NZZ, 502, 27.11.74 ; TG, 296, 19.12.74.
[42] NZZ, 238, 25.5.74 ; LNN, 195, 24.8.74 ; NZ, 361, 18.11.74 ; Bund, 299, 22.12.74.
[43] LNN, 142, 22.6.74 ; Vat., 142, 22.6.74 ; 246, 23.10.74 ; TLM, 297, 24.10.74.
[44] Lib., 194, 24.5.74 ; 49, 28.11.74 ; Vat., 126, 1.6.74 ; NZZ (sda), 504, 29.11.74.
[45] LNN, 111, 14.5.74 ; NZZ, 275, 17.6.74 ; JdG, 144, 24.6.74 ; TA, 243, 19.10.74 ; vgl. ferner Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 115 ff.
[46] Vgl. SPJ, 1973, S. 134 ; Ldb, 163, 18.7.74 ; NZ, 302, 28.9.74 ; 340, 31.10.74 ; Konzept, 10, 2540.74 ; NZZ, 485, 7.11.74 ; 499, 23./24.11.74.
[47] Mitbestimmung : NZZ, 56, 4.2.74 ; 484, 6.11.74. Mensapreise : TA, 107, 10.5.74 ; 135, 14.6.74. Zur Berufung von W. Schaufelberger zum Extraordinarius für allgemeine und schweizerische Kriegsgeschichte : Zürcher Student, Nr. 9, Februar 1974 ; NZZ, 103, 3.3.74 ; TA, 230, 4.10.74. Psychologie : NZZ, 53, 1.2.74 ; Tat, 28, 2.2.74 ; NZ, 43, 8.2.74.
[48] TA, 122, 29.5.74 ; BN, 124, 30.5.74 ; NZZ, 249, 31.5.74 ; 293, 28.6.74.
[49] Vgl. SPJ, 1972, S. 134 ; Berner Student, 2, 19.2.74 ; 7, 17.12.74 ; Konzept, 2, 25.2.74 ; Tw, 103, 6.5.74 ; 106, 9.5.74 ; 123, 30.5.74 ; Bund, 124, 30.5.74 ; 285, 5.12.74 ; 298, 20.12.74 ; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 26, 27.6.74.
[50] Vgl. SPJ, 1972, S. 134 ; Tw, 291, 13.12.74 ; NZ, 400, 22.12.74 ; NZZ (sda), 524, 23.12.74.
[51] Vgl. SPJ, 1973, S. 135 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 32 ff.; Presse vom 6.3.74 ; NZZ, 139, 24.3.74 ; TA, 142, 22.6.74 ; Konzept, 7/8, 20.7.74.
[52] Kleine Anfrage Eisenring (cvp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1557 f.
[53] Vgl. SPJ, 1973, S. 134 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 375 ff. ; NZZ, 466, 16.10.74 ; Forum Statisticum, Nr. 2, Dez. 1974, S. 31 ff.
[54] H. Ries u.a., Studienverlauf an Schweizer Hochschulen, 10 Bde, Aarau 1974. Vgl. Bd. 8, S. 104 ff. ; LNN, 266, 16.11.74 ; NZZ, 495, 19.11.74 ; 518, 16.12.74 ; 34, 11.2.75.