Année politique Suisse 1975 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
Agglomerationsverkehr
Der öffentliche Agglomerationsverkehr blieb nach wie vor Sache der Kantone und Gemeinden, wobei verschiedene legislatorische Entscheide als Gradmesser der öffentlichen Meinung fungierten
[7]. So zeigten sich die Stimmbürger der Förderung des öffentlichen Verkehrs insofern aufgeschlossen, als sie in den Kantonen Aargau und Wallis entsprechende Gesetzesvorlagen genehmigten. Eine ähnliche Haltung bekundete der Grosse Rat des Kantons Luzern. Das Genfer Stimmvolk bewies indessen mit der Verwerfung des Ausführungsgesetzes zu einer angenommenen Verfassungsänderung (Umwandlung des öffentlichen Verkehrswesens in einen staatlichen Regiebetrieb), dass es nicht .bereit war, dem öffentlichen Verkehr « unter allen Umständen » — so der Gesetzestext — Priorität einzuräumen
[8]. Eine neue Dienstleistung führten 22 Nähverkehrsbetriebe aus allen Teilen des Landes ein, indem sie gemeinsame Tageskarten ausgaben, die auf allen Betriebsnetzen gültig sind
[9].
[7] Zur hängigen Frage des Verhältnisses des Bundes zum Agglomerationsverkehr vgl. R. Fetzer, « Bundesbeiträge zur Lösung des städtischen Strassenverkehrsproblems », in Schweiz. Archiv für Verkehrswissenschaft und Verkehrspolitik, 30/1975, S. 23 ff. ; LITRA, Jahresbericht 1974/75, S. 36 ff. sowie SPJ, 1972, S. 91 ; 1973, S. 88 ; 1974, S. 93.
[8] Vgl. unten, Teil II, 4c, zu Genf auch SPJ, 1974, S. 93. In diesem Sinn stimmten auch die Winterthurer trotz Opposition eines überparteilichen « Komitees zur Förderung des öffentlichen Verkehrs » einer Bustaxen-Erhöhung zu (TA, 204, 4.9.75 ; Ldb, 206, 8.9.75).
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