Année politique Suisse 1975 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Im Bereich der Hochschulen hielten die rezessiven Tendenzen der beiden Vorjahre unvermindert an. Da die Diskussion über die neuen gesetzlichen Grundlagen der schweizerischen Hochschul- und Forschungspolitik, die gegen Jahresende in die Vernehmlassung geschickt wurden, noch nicht begann, standen vorwiegend die unterschiedlichen Probleme der einzelnen Hochschulen im Vordergrund. Dominierendes Thema waren dabei die finanziellen Beschränkungen, denen Lehre und Forschung im Zuge von Sparmassnahmen unterworfen wurden [22]. Im Zusammenhang damit stellte sich die Frage von Zulassungsbeschränkungen mit höchster Dringlichkeit.
Das EDI legte im Dezember die Vorentwürfe zu einem Forschungsgesetz und zu einem neuen Hochschulförderungsgesetz (HFG) den interessierten Kreisen vor. Die beiden Gesetze waren aufeinander abgestimmt und sollten auf den 1. Januar 1978 in Kraft treten. Beim HFG handelte es sich um den zweiten Vorstoss zu einem neuen Gesetz ; eine erste Fassung war 1973 nach der Ablehnung der Bildungsartikel gescheitert [23]. Der neue Entwurf suchte dem veränderten bildungspolitischen Klima und den starken föderalistischen Strömungen Rechnung zu tragen. Da die Hochschulkantone für ihre Universitäten nach wie vor ein Mehrfaches der gegenwärtig möglichen Bundeshilfe leisteten — so wurde in einem erläuternden Bericht ausgeführt — könne es sich lediglich um ein Subventionierungs- und Rahmengesetz handeln. Die Möglichkeiten eines Subventionssystems sollten allerdings so weit ausgeschöpft werden, als dies mit der verfassungsmässigen Grundlage in Einklang gebracht werden könne. So wurde eine Verbesserung der Koordination, der gemeinsamen Hochschulplanung und der Information angestrebt. Die Bundesleistungen an die Betriebskosten werden im Entwurf gegenüber dem bestehenden Zustand um etwa einen Drittel auf 25 bis 40 % erhöht [24]. Die starke Stellung der Kantone kommt vor allem in der vorgeschlagenen neuen Organisationsstruktur zum Ausdruck. Der vielfach als schwerfällig kritisierte Organisationsdualismus (Hochschulkonferenz [25] und Wissenschaftsrat) wird durch ein einziges Organ, die « Regierungskonferenz für Hochschulfragen » abgelöst. Diesem elfköpfigen Gremium gehören lediglich die entscheidenden politischen Exekutiven an — der Vorsteher des EDI, die Erziehungsdirektoren der Hochschulkantone und zwei Erziehungsdirektoren von Nichthochschulkantonen. Der Regierungskonferenz werden bedeutende Entscheide in der gesamtschweizerischen Hochschulpolitik vorbehalten. Sie genehmigt die Mehrjahresprogramme für die Hochschulsubventionierung und erlässt wichtige Vorschriften (z.B. in der Frage der Hochschulzulassung). Mehrjahresprogramme bilden sowohl bei der Hochschulförderung wie bei der Forschung die Grundlage für die von den eidgenössischen Räten zu bewilligenden finanziellen Mittel. Während indessen die Mehrjahresprogramme beim Forschungsgesetz [26] aufgrund des Verfassungsartikels 27sexies verpflichtenden Charakter haben, können sie bei der Hochschulförderung wegen der mangelnden Verfassungsgrundlage Regierungen und Parlamente weder auf kantonaler noch auf eidgenössischer Ebene binden. Trotzdem wird den Mehrjahresprogrammen notwendigerweise eine gewisse mittelbare Verbindlichkeit zugedacht, da in der Regel nur die in ihnen verzeichneten Vorhaben und Ausgabenpositionen Bundesbeiträge auslösen können. Der Wissenschaftsrat behält seine bisherige Rolle als beratendes Organ des Bundesrates in allen Fragen der Wissenschaftspolitik. Auch wenn er seine gesetzliche Verankerung nunmehr vor allem im Forschungsgesetz findet, bleibt er weiterhin für die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Planungsrahmen des schweizerischen Hochschulwesens zuständig. Die historisch gewachsenen, komplexen Strukturen der wissenschaftspolitischen Organisationen erfuhren somit keine grundlegende Neuordnung [27].
Unter den Problemen, mit denen sich die einzelnen Hochschulen zu befassen hatten, standen finanzielle Engpässe an erster Stelle. Die Schulleitung der ETH Zürich stellte fest, dass vor allem die Betreuung der Studenten und der akademische Nachwuchs von den Restriktionen betroffen werde. Der Personalbestand der Schule hatte bereits 1974 um fast 100 Personen abgenommen. Angesichts der eben erst fertiggestellten grosszügigen Neubauten wurde es als besonders hart empfunden, dass nun die Mittel für das Personal real stagnierten und in naher Zukunft mit einem Rückgang gerechnet werden musste [28]. In Neuenburg führte eine Kürzung des Budgets der Universität um 1 Mio Fr. trotz der Bereitschaft der Professoren, auf 3 % ihres Jahresgehaltes zu verzichten, zur Aufhebung zahlreicher Assistentenstellen [29]. Die Universität Basel hatte dem Erziehungsdepartement Pläne vorzulegen, wie sie ab Neujahr 1976 4 % der Stellenzahlen und 4 % der Gesamtlohnsumme einzusparen gedenke [30]. Finanzielle Schwierigkeiten verzögerten auch eine Lösung der Frage der Beteiligung des Kantons Basel-Land an der Universität Basel. Nachdem ein erstes Abkommen der beiden Kantonsregierungen vom Baselbieter Landrat zurückgewiesen worden war, konnte im November ein zweiter Vertrag unterzeichnet werden, der freilich in Basel-Land wiederum Parlament und Volk vorgelegt werden muss. Der Kanton Basel-Stadt verpflichtete sich, als Gegenleistung für feste Beiträge an die Betriebskosten der Universität die Studienanwärter und Studierenden mit Wohnsitz im Kanton Basel-Land gleich zu behandeln wie diejenigen aus dem Kanton Basel-Stadt. In einer ersten Fünfjahresperiode sollte Basel-Land Beiträge von 10, 12, 15, 18 und 20 Mio Fr. ausrichten [31].
Besonders betroffen von der angespannten Finanzlage waren die Hochschulprojekte der Kantone Luzern und Aargau. Nach der Verwerfung der eidgenössischen Finanzvorlage vom Dezember 1974, die eine Revision des Bundesbudgets und damit eine Verschlechterung des Luzerner Kantonsvoranschlages nach sich gezogen hatte [32], sahen sich die Luzerner Behörden ausserstande, die Gründungsarbeiten für eine Zentralschweizer Hochschule im vorgesehenen Rahmen weiterzuführen. Gegen den Widerstand eines Teiles der Liberalen und der Vertreter des Landesrings genehmigte der Grosse Rat Anträge des Regierungsrates, nach denen der Planungsstab auf ein notwendiges Minimum reduziert und die Exekutive verpflichtet wurde, innert zwei Jahren einen Bericht über den Stand der Hochschulfrage vorzulegen [33]. Das Aargauer Hochschulprojekt stand nach der Publikation der Planungsberichte für eine « Hochschule Aargau für Bildungswissenschaften » kurz vor der entscheidenden Behandlung durch die politischen Instanzen. An der geplanten Schule sollen im Zeitpunkt des Vollausbaues (1985) etwa 400 Studienplätze zur Verfügung stehen und etwa 90 Professoren und Dozenten tätig sein. Für den grössten Nichthochschulkanton der Schweiz würde sich, nach Abzug der Bundessubventionen, eine jährliche Belastung von 12,5 Mio Fr. ergeben. Hinzu kämen einmalige Investitionskosten von 12 bis 15 Mio Fr. [34]. Erste politische Stellungnahmen, zu welchen vor allem die Nationalratswahlen Anlass gaben, liessen erkennen, dass das Projekt mit einer starken Gegnerschaft zu rechnen hat [35].
Auch die Ausbaupläne bestehender Hochschulen verzögerten sich. In St. Gallen wurden die bestehenden Ausbauprojekte fallengelassen. Obwohl der Grosse Rat eine Neuregelung der Trägerschaft der Hochschule St. Gallen guthiess und damit die bisher umstrittene finanzielle Belastung der Stadt St. Gallen wesentlich reduzierte, konnte eine neue Vorlage zur baulichen Erweiterung der Hochschule St. Gallen frühestens für 1980 in Aussicht gestellt werden [36]. Als mögliche Abwehrmassnahme gegen den drohenden Numerus clausus in der Medizin kam dafür wieder die seit Jahren diskutierte Schaffung einer medizinischen Akademie in St. Gallen ernsthaft ins Gespräch [37]. Der Regierungsrat des Kantons Zürich rechnete in einem Bericht zur langfristigen Universitätsplanung mit Engpässen im kurz- und mittelfristigen Bereich und mit einer Verflachung der Studentenzahlen ab 1984. Die Errichtung einer zweiten Universität wurde trotz einer zu erwartenden Steigerung der Studentenzahlen auf 14 000 bis 15 000 nicht für sinnvoll gehalten [38]. Die Erweiterung der Universität Freiburg erwuchs erneut zu einem kantonalen Politikum ersten Ranges, als sich Expertenstimmen gegen die 1974 getroffene behelfsmässige Lösung wandten [39].
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Zulassungsbeschränkungen
Im Zentrum der Debatten um die Zulassungsbeschränkungen [40] standen wie in den Vorjahren die Engpässe in der Medizinerausbildung, die zu einem Testfall für das gesamte höhere Bildungswesen geworden sind. Internationale Erfahrungen hatten gezeigt, dass eine Begrenzung der Zahl der Medizinstudenten unmittelbar auch weitere Fachbereiche berührt. Im Gegensatz zu früheren Jahren gelang es der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) nicht mehr, im Rahmen ihrer Voranmeldeaktion einen Teil der deutschschweizerischen Studienanfänger in der Medizin auf freiwilliger Basis für einen Studienbeginn an einer Universität der Westschweiz zu gewinnen. Da die Zahl der Studienanwärter wieder zunahm (von 1550 auf 1700) und gleichzeitig die Kapazitäten der medizinischen Fakultäten nicht erhöht, sondern im Falle von Basel sogar gesenkt worden waren, mussten rund 105 Studierende zwangsweise in die welsche Schweiz umgeleitet werden. Diese kamen aus dem Kreis der Bewerber aus Kantonen ohne medizinische Fakultäten und wurden in Ermangelung eindeutiger Selektionskriterien teilweise durch das Los bestimmt [41]. Sowohl der Wissenschaftsrat wie die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) warnten eindringlich vor der Einführung von Zulassungsbeschränkungen. Diese lösten die anstehenden Probleme nicht und hätten eine Reihe unerwünschter staats- und gesellschaftspolitischer Konsequenzen (Entwertung der Maturität, Schmälerung der Universitätsautonomie, Stärkung von zentralen, die Vergabe von Studienplätzen regelnden Instanzen) [42].
Belastungsproben dürfte auch die interkantonale Zusammenarbeit ausgesetzt werden, deren Probleme die SHK in einem auf einer Umfrage beruhenden Bericht untersuchte. Die Mehrheit der Kantone sprach sich im Grundsatz dafür aus, dass von den Nichthochschulkantonen ein « angemessener » Beitrag an das höhere Bildungswesen der Schweiz erwartet werden darf ; drei Erziehungsdepartemente lehnten jede Leistung ab [43]. Das von der SHK 1974 ausgearbeitete Nicht-Diskriminationsabkommen hatten bis Ende 1975 die Stände Neuenburg, Freiburg und Zürich unterzeichnet [44]. Der Kanton Basel-Stadt erklärte sich nicht in der Lage, ihm beizutreten. — Im Gegensatz zu diesen Entwicklungen stand ein Antrag des Rektorates der Universität Genf, der darauf abzielte, allgemein allen Bewerbern den Zugang zur Universität zu öffnen, sofern diese über 25 Jahre alt sind und eine Eintrittsprüfung bestehen. Einer weiteren Pionierleistung kam das gelungene Experiment einer « Université du troisième âge » gleich [45].
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Studentenpolitik
In der Studentenpolitik ergaben sich nur noch gelegentlich Konflikte. Mehrfach wurde die Meinung geäussert, dass die gewandelte Wirtschaftslage, die damit verbundene Rezession auf dem Beschäftigungssektor und auch ein härterer Kurs der Universitätsbehörden einen gewissen Stimmungsumschwung herbeigeführt hätten. Die beobachtete Abkehr von Konfliktstrategien sei nicht nur taktischem Kalkül zuzuschreiben, sondern auch der Resignation, die sich angesichts der mageren Bilanz der studentenpolitischen Bemühungen breitgemacht habe [46]. Auch der Zürcher Erziehungsdirektor Gilgen erklärte in einer Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrat, welche auf die Gefahr der Errichtung einer marxistischen Gegenuniversität hinwies, dass im Vergleich zu früheren Jahren eine gewisse Beruhigung eingetreten sei ; es bestehe kein Anlass, dem Wirken extremistischer Studentengruppen eine allzu grosse Bedeutung beizumessen [47]. Verhältnislosigkeit wurde den Zürcher Erziehungsbehörden dann allerdings im Sommer vorgeworfen, nachdem die Exekutive der Studentenschaft, der Kleine Studentenrat (KStR), zwangsweise aufgelöst worden war. Grund dafür war eine Glückwunsch- und Solidaritätsadresse des KStR an progressive südvietnamesische Studenten, deren Kampf als « das entscheidende Signal für die fortschrittliche Bewegung der Jungen und der Studenten in der Schweiz » bezeichnet wurde [48]. Damit stand erneut die Struktur und die rechtliche Stellung der Studentenschaft zur Diskussion. In einer durch den Brief nach Hanoi ausgelösten Debatte wollte sich der Zürcher Kantonsrat noch nicht festlegen, da diese Probleme im neuen Universitätsgesetz gelöst werden sollten, dessen Behandlung bald zu erwarten war [49]. Auch in Bern blieben diese Fragen noch in der Schwebe. Der Verwaltungsentwurf für ein neues Universitätsgesetz wurde angesichts der stark divergierenden Stellungnahmen zurückgezogen und neue überarbeitet [50]. Disziplinarverfahren sorgten weiterhin für eine gespannte Lage [51]. Ein « offener Brief » von 35 Berner Universitätsdozenten, die sich um eine differenzierte Stellungnahme bemühten, wurde zurückgewiesen [52]. Die Immatrikulationspraxis des Rektorates, insbesondere ein über das Leumundzeugnis hinausgehender Selbstdeklarations-Fragebogen, der in der Folge durch andere Massnahmen ersetzt wurde, war Anlass zahlreicher Auseinandersetzungen und eines Vorstosses im Grossen Rat [53].
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Stipendienwesen
Zum Stipendienwesen in der Schweiz legte die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz eine umfassende Bestandesaufnahme vor, welche bei der Ausrichtung von Studienbeiträgen beträchtliche Unterschiede aufzeigte. 1974 betrugen die maximalen Leistungen für ledige Hochschüler je nach Kanton zwischen 2860 und 16 200 Fr. pro Jahr. Der Bericht stellte weiter 20 Thesen für eine Stipendienreform auf [54]. Die eidgenössischen Räte beschlossen die Weiterführung der seit 15 Jahren bestehenden Stipendienaktion für ausländische Studierende und bewilligten einen Mehrjahreskredit von 20 Mio Fr. [55]. Gegen einen ähnlichen Beschluss des Zürcher Kantonsrates, der jährliche Beiträge in der Höhe von 1 Mio Fr.. an einen Stipendienfonds zur Unterstützung minderbemittelter Ausländer vorsah, ergriff die Nationale Aktion mit Erfolg das Referendum. Den negativen Volksentscheid, von welchem mehrere hundert Mittelschüler und Studenten unmittelbar betroffen wurden, bezeichneten viele Stimmen als höchst betrüblich und beschämend [56].
 
[22] Civitas, 31/1975-76, S. 113-174. Zur Hochschul- und Forschungspolitik vgl. ferner die Jahresberichte 1975 der Schweiz. Hochschulkonferenz, des Schweiz. Wissenschaftsrates und des Schweiz. Nationalfonds.
[23] Vgl. SPJ, 1973, S. 126 u. 132 f. ; 1974, S. 138 f.
[24] Im Jahre 1973 deckte der Bund 22 % der gesamten Ausgaben für die kantonalen Hochschulen. Die Beiträge schwankten zwischen 15,9 % (Zürich) und 62,5 % (Freiburg). Vgl. Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 82 ff.
[25] Vgl. R. Deppeler, Sechs Jahre Hochschulkonferenz, Bern 1975.
[26] Vgl. SPJ, 1973, S. 135. Zum Forschungsgesetz vgl. unten, Forschungspolitik.
[27] Bund, 296, 18.12.75 ; JdG, 295, 18.12.75 ; NZZ, 297, 22.12.75.
[28] Vgl. SPJ, 1974, S. 141 ; LNN, 182, 8.8.75 ; NZZ, 181, 8.8.75. Die eidg. Räte folgten im übrigen einstimmig den Anträgen des Bundesrates von 1974 und verlängerten die Übergangsregelung für die ETH. Vgl. SPJ, 1974, S. 141 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 603 ff., 1033 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 163 ff., 288 ff., 472.
[29] LNN, 239, 15.10.75 ; 24 Heures, 240, 16.10.75 ; TG, 242, 17.10.75.
[30] BN, 29, 4.2.75 ; NZ, 39, 4.2.75.
[31] Vgl. SPJ, 1974, S. 140 ; NZZ, 141, 21.6.75 ; NZ, 354, 13.11.75 ; BN, 282, 3.12.75.
[32] Vgl. SPJ, 1974, S. 77 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 37 ff., 80 ff., 98 ; Vat., 27, 3.2.75. Vgl. weiter oben, Teil I, 5 (Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes).
[33] Presse vom 18.3.75. Vgl. weiter Vat., 55, 7.3.75 ; 61, 14.3.75 ; 120, 27.5.75.
[34] Presse vom 21.2. und 11.4.75 ; SHZ, 9, 27.2.75 ; AZ, 50, 1.3.75 ; 74, 1.4.75 ; 96, 26.4.75 ; SZ, 56, 8.3.75 ; Vgl. auch Civitas, 31/1975-76, S. 147 ff.
[35] LNN, 108, 12.5.75 ; AZ, 220, 20.9.75 ; NZ, 344, 4.11.75.
[36] Vgl. SPJ, 1970, S. 156 ; TA, 81, 9.4.75 ; 246, 23.10.75 ; Vat., 112, 16.5.75.
[37] TA, 252, 30.10.75 ; LNN, 292, 16.12.75 ; Wissenschaftspolitik, 4/1975, S. 512 f.
[38] TA, 116, 23.5.75 ; Ldb, 116, 24.5.75 ; NZZ, 120, 28.5.75 ; Vgl. auch SPJ, 1970, S. 154 f. Im Wintersemester 1974/75 zählte die Universität Zürich 11 217 Studierende.
[39] Vgl. SPJ, 1974, S. 142 ; Lib., 198, 2.6.75 ; 206, 11.6.75 ; 217, 24.6.75 ; 249, 31.7.75 ; 15, 17.10.75 ; BN, 180, 6.8.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1501.
[40] TA, 38, 15.2.75 ; BN, 57, 8.3.75 ; Zürcher Student, Nr. 3, Juni 1975 ; NZZ, 159, 12.7.75 ; 217, 19.9.75 ; 293, 17.12.75 ; Ww, 46, 19.11.75.
[41] Vgl. SPJ, 1974, S. 140 ; 1973, S. 133 ; Wissenschaftspolitik, 4/1975, S. 208, 391, 509 ; Ww, 32, 13.8.75 ; NZ, 253, 16.8.75 ; SHZ, 37, 11.9.75.
[42] Wissenschaftspolitik, 4/1975, S. 361 ff., 503 ff.
[43] Der Beitrag der Nichthochschulkantone an das höhere Bildungswesen der Schweiz, hrsg. von der Schweizerischen Hochschulkonferenz, Bern 1975.
[44] Vgl. SPJ, 1974, S. 140 ; Schweiz. Hochschulkonferenz, Jahresbericht 1975, S. 7 ff.
[45] TG, 66, 20.3.75 ; 67, 21.3.75 ; 296, 19.12.75 ; JdG, 247, 23.10.75.
[46] Ww, 18, 7.5.75 ; Tw, 145, 25.6.75 ; NZZ, 303, 31.12.75.
[47] TA, 21, 27.1.75 ; 25, 31.1.75 ; NZZ, 32, 8.2.75 ; 34, 11.2.75.
[48] Zürcher Student, Nr. 3, Juni 1975 ; NZZ, 129, 7.6.75 ; 139, 19.6.75 (Leserbrief von A. Muschg) ; 153, 5.7.75 ; 202, 2.9.75 ; TA, 135, 14.6.75.
[49] Vgl. SPJ, 1974, S. 142 ; 1973, S. 134 ; TA, 202, 2.9.75 ; 263, 12.11.75 (Dokumentation der « Interessengruppe Hochschule »). Zum geplanten Universitätsgesetz vgl. Ldb, 133, 13.6.75 ; TA, 134, 13.6.75 ; Zürcher Student, Nr. 4, Juli 1975.
[50] Vgl. SPJ, 1974, S. 142 ; Tw, 14, 18.1.75 ; Bund, 124, 1.6.75 ; 142, 22.6.75.
[51] Bund, 37, 14.2.75 ; NZ, 54, 17.2.75 ; Tw, 39, 17.2.75 ; NZZ, 53, 5.3.75.
[52] NZZ, 50, 1.3.75 ; NZ, 139, 5.5.75.
[53] Bund, 123, 30.5.75 ; 203, 1.9.75 ; 213, 12.9.75 ; Berner Student, 9/10, 22.10.75. Zum Ausschluss eines Studienbewerbers vgl. NZ, 385, 10.12.75 ; Bund, 292, 14.12.75 ; Tw, 297, 19.12.75.
[54] Das Stipendienwesen in der Schweiz, Studie der Schweiz. Erziehungsdirektorenkonferenz, Genf 1975. Vgl. NZZ, 230, 4.10.75 ; Vat., 231, 6.10.75 ; NZ, 356, 15.11.75 ; POCH-Zeitung, 25, 11.12.75.
[55] BBI, 1975, II, Nr. 24, S. 85 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 590 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1605 ff.
[56] Presse vom 8.9.75 ; NZZ, 204, 4.9.75 ; TA, 201, 1.9.75 ; 219, 22.9.75. Zum Stipendienwesen im Kanton Zürich vgl. ferner die Interpellation Uchtenhagen (sp, ZH) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 992 ff.